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Übergang SGB II zu SGB XII

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergang SGB II zu SGB XII im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es könnte so einfach sein .... - B. ist im BG Bezug - das JC ist der Meinung B. kann ...


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Alt 24.02.2026, 13:00   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
Standard Übergang SGB II zu SGB XII

Es könnte so einfach sein ....


- B. ist im BG Bezug
- das JC ist der Meinung B. kann nicht mehr arbeiten (hat ja Recht)
- Fordert auf zum Antrag SGB XII


Nun geht es los. Der Betreuter denkt sich, es sollte so ablaufen:
https://www.google.com/url?sa=t&sour...gNwxMQZXQaDnzV


JC stellt Arbeitsunfähigkeit fest, schickt Akte zum Sozialamt, stellt JC Leistungen ein und alle sind zufrieden.


Hier geht es so:
- JC teilt am Telefon mit, B. ist ja so krank, da machen wir das (keine Feststellung durch die RV erfolgt) auf dem kurzen Dienstweg, also nix
- Antrag (formlos SGB XII) wird gestellt
- JC stellt per Bescheid ein
- Sozialamt fordert nicht die Akte an
- Sozialamt schickt kompletten Erstantrag zunächst nur zu B.
- erschlagen vom Papierhaufen des Erstantrages fragt sich der Betreuer, ob da nicht die Ämter zusammenarbeiten sollten
- Sozialamt fordert z.B. ein unterschriebenes Merkblatt, welches sowohl vom Betreuer als auch B. zu unterschreiben ist, sonst "fehlende Mitwirkung"
- Unterlagen, wie Mietvertrag sind in der JC Akte, Betreuer erhält noch keine Antwort vom Vermieter
- bereits im Dezember hat Betreuer Akteneinsicht JC beantragt und die Akte wurde per einfacher Post zur alten Büroadresse geschickt (ohne Rückläufer) liegt also die komplette Akte irgendwo in einem fremden Briefkasten
- endlich kommt die Akte an, Betreuer schaut verwundert, dass nix von der DRV zu finden ist


zwischenzeitlich hatte Sozialamt Ablehnungsbescheid, der Betreuer sich beim Kundenreaktionsmanagement und beim Bürgermeister über beide beschwerd, so dass das JC für einen Monat erneut bewilligt hat nun aber den WBA nicht bearbeiten möchte, weil es fehlende Mitwirkung des Betreuers und des Betreuten wittert, da Sozialamt auf unterschriebenes Merkblatt besteht und darauf besteht, sich nicht die Akte selbst beim JC zu holen.


Ich bin jetzt der Meinung, JC zahlt so lange, bis JC seinen Job richtig macht und die beiden Behörden sich vernünftig um die Angelegenheit kümmern. Sehe ich das richtig?


Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass man dusselige Merkblätter unterschreiben muss?
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Alt 24.02.2026, 21:01   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Das Jobcenter hat auf jeden Fall zu Unrecht eingestellt.

Warum hat das Sozialamt abgelehnt, weil erwerbsfähig?
Mächschen ist offline  
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Alt 25.02.2026, 08:53   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das Jobcenter hat auf jeden Fall zu Unrecht eingestellt.

Warum hat das Sozialamt abgelehnt, weil erwerbsfähig?
"Fehlende Mitwirkung"


Es werden aber auch Unterlagen gefordert, die m.E. nicht gefordert werden dürfen, bzw. die ich nicht einreichen kann.
- sämtliche ärztliche Unterlagen
- unterschriebenes Merkblatt (ein Merkblatt, wo beide unterschreiben "müssen"
- Mietvertrag (ist in der JC Akte), Vermieter hat mir bis heute nicht geantwortet


Die JC Mitarbeiterin hat die Akte angeblich im Dezember mit einer Aufforderung zur Mitwirkung im Dezember an meine alte Büroanschrift geschickt, angeblich ebenso keinen Rückläufer bekommen.
Erst auf meine Beschwerde hin, kam dann die Akte ende Januar. Jetzt kommt die mir blöde, hätte ja die Aufforderung zur Mitwirkung nicht erfüllt und ob EU-Rente beantragt wurde. Es kam keine Aufforderung zur Rentenbeantragung.


Aber was ich gestern den 365 Seiten der Akte entnehmen konnte: auf einer Anfrage einer anderen Stadt wurde bereitwillig die Bestellungsurkunde übersandt, ohne das ich hierzu meine Zustimmung gegeben habe, wohlgemerkt die gleichen Ämter erzählen mir was von Datenschutz und können doch nicht Informationen austauschen.


Gegen den Aufhebungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Gegen den Bewilligungsbescheid für einen Monat werde ich jetzt auch Widerspruch einlegen (da Bewilligungszeitraum zu kurz), ich fülle doch nicht für jeden Monat einen BWA aus.


Behördenpingpong.
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Alt 27.02.2026, 07:20   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Gegenüber dem Versagungsbescheid des Sozialamts hast Du Widerspruch eingelegt?
Mächschen ist offline  
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