Dies ist ein Beitrag zum Thema Überprüfungsantrag im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi,
kann jemand die verbindlichen fristen für eine Überprüfung WoGG benennen?
Gelten hier auch 4 Jahre bei einem belastenden Bescheid?...
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,118
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Hi,
kann jemand die verbindlichen fristen für eine Überprüfung WoGG benennen? Gelten hier auch 4 Jahre bei einem belastenden Bescheid? |
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