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Nachweis Bargeld im Heim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis Bargeld im Heim im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg*innen, erstaunt lese ich ein Schreiben des Sozialamts: Bitte nehmen Sie alles Geld Ihrer nun im Heim lebenden Betreuten, ...


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Alt 02.03.2026, 07:20   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
Standard Nachweis Bargeld im Heim

Liebe Kolleg*innen,


erstaunt lese ich ein Schreiben des Sozialamts:


Bitte nehmen Sie alles Geld Ihrer nun im Heim lebenden Betreuten, zahlen dieses bei der Bank ein und schicken uns den Kontoauszug als Nachweis für die Höhe des Barvermögens.


Ich komme mir manchmal wie im Tollhaus vor.


Was soll das denn beweisen?
Und außerdem gibt es kein Bargeld mehr, wenn es aufs Girokonto eingezahlt wurde.


Soll ich nun in den Taschen der alten Dame nach Münzen krabbeln?
Marsupilami ist offline  
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Alt 02.03.2026, 07:40   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Und diese dem Sachbearbeiter dann an den ... werfen?
Mächschen ist offline  
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Alt 02.03.2026, 09:39   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
Standard

Ein klassischer Fall für die Frage die man auf T-Shirt drucken könnte:
Rechtsgrundlage?
Tschak ist offline  
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Alt 02.03.2026, 16:54   #4
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Liebe Kolleg*innen,


erstaunt lese ich ein Schreiben des Sozialamts:


Bitte nehmen Sie alles Geld Ihrer nun im Heim lebenden Betreuten, zahlen dieses bei der Bank ein und schicken uns den Kontoauszug als Nachweis für die Höhe des Barvermögens.


Ich komme mir manchmal wie im Tollhaus vor.


Was soll das denn beweisen?
Und außerdem gibt es kein Bargeld mehr, wenn es aufs Girokonto eingezahlt wurde.


Soll ich nun in den Taschen der alten Dame nach Münzen krabbeln?

Oh, das wäre ein guter Grund, Eingliederungshilfe zu beantragen. Er oder Sie benötigt Hilfe bei der Geldeinzahlung und das ist soziale Teilhabe. Wenn EGH bewilligt ist, wirst Du das Konto eröffnen.
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 12.03.2026, 06:49   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
Standard

Marsupilami ist offline  
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