Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis Bargeld im Heim im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg*innen,
erstaunt lese ich ein Schreiben des Sozialamts:
Bitte nehmen Sie alles Geld Ihrer nun im Heim lebenden Betreuten, ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
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Liebe Kolleg*innen,
erstaunt lese ich ein Schreiben des Sozialamts: Bitte nehmen Sie alles Geld Ihrer nun im Heim lebenden Betreuten, zahlen dieses bei der Bank ein und schicken uns den Kontoauszug als Nachweis für die Höhe des Barvermögens. Ich komme mir manchmal wie im Tollhaus vor. Was soll das denn beweisen? Und außerdem gibt es kein Bargeld mehr, wenn es aufs Girokonto eingezahlt wurde. Soll ich nun in den Taschen der alten Dame nach Münzen krabbeln? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Und diese dem Sachbearbeiter dann an den ... werfen?
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Ein klassischer Fall für die Frage die man auf T-Shirt drucken könnte:
Rechtsgrundlage? |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
Oh, das wäre ein guter Grund, Eingliederungshilfe zu beantragen. Er oder Sie benötigt Hilfe bei der Geldeinzahlung und das ist soziale Teilhabe. Wenn EGH bewilligt ist, wirst Du das Konto eröffnen. ![]() Der Leuchtturm |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
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