Dies ist ein Beitrag zum Thema Überleitung Jugend- zu Eingliederungshilfe im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich betreue einen jungen Mann der zum Ende des Jahres 27 wird.
- erhält aktuell Hilfe für junge Volljährige/ ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
|
Hallo, ich betreue einen jungen Mann der zum Ende des Jahres 27 wird.
- erhält aktuell Hilfe für junge Volljährige/ läuft zum Ende des Jahres wegen dem Alter aus - Antrag ambulante EGH hatte ich im letzten Jahr gestellt - vor 2 Jahren Gutachten der Rentenversicherung durch Jobcenter eingeleitet/ da wurde ihm in einem 10 minütigen Gespräch eine volle Erwerbsfähigkeit ausgesprochen!? -Betreuungsgutachten und weitere Atteste sagen unterdurchnschnittliche Intelligenz im Bereich geistiger Behinderung, seelische Behinderung und psy. Störung - Sozialamt hat nun neues Gutachten eingeleitet, die Verschriftlichung kann wohl bis zu 3 Jahren dauern! - zuständige Sozialarbeiterin hat mit Gutachterin schon gesprochen/ nun heißt es auf einmal das er keine entsprechende Diagnose bekommt um überhaupt Anspruch auf EGH zu haben!? - im Hilfeplangespräch war nun die Aussage das Jugendamt und Sozialamt mit Erreichen des 27. Lebensjahre raus sind, "der rechtliche Betreuer ist ja dann noch da und kann unterstützen" - er wünscht sich weitere Hilfe und ohne aufsuchende Unterstützung besteht die Höhe Wahrscheinlichkeit das er vermüllt und seine Wohnung verliert. Ebenso ist die Auszahlung seiner Jobcenterleistungen an sein persönlichen Erscheinen geknüpft Was habe ich für Möglichkeiten damit eine Hilfe fortgesetzt wird? In einem anderen Fall hatten Widerspruch und Klage 4 Jahre gedauert. In der Zwischenzeit wurde Hilfe versagt und er wortwörtlich "ausgehungert". |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
|
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass ein Betreuungsgutachten von 2020 auf einmal nichts mehr wert ist gegenüber dem Gutachten der Rentenversicherung von 2022.
Vor einem Jahr sollte innerhalb von 2 Wochen die Hilfe beim Jugendamt enden. Da hat mir das Sozialamt dann ebenfalls den Tipp mit dem § 36b SGB VIII gegeben und es ging weiter bis zur ausstehenden Klärung der weiteren Zuständigkeit. Ich werde 8 Wochen vor dem 27. Geburtstag des Betreuten erneut einen Antrag auf EGH stellen und den Ablehnungsbescheid abwarten. Das Gutachten wird dann bestimmt noch nicht verschriftlicht sein. Dann halt Widerspruch und Klage!? Gibt es eine Haftung bei drohenden Schäden gegenüber dem Sozialamt? Falls der Betreute z.B. durch Vermüllung und unterlassener Hilfe die Wohnung verliert? |
|
|
|
|
|
#5 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
|
Ich meine das nicht zynisch:
Ggf schonmal den Antrag auf Beratungshilfe vorbereiten, sofern du nicht einen fähigen Fachanwalt für Sozialrecht kennst, der den Papierkram mit übernimmt? Zusätzlich würde ich offiziell Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X i.V.m. Art. 15 DSGVO beantragen! Es geht ÜBERHAUPT nicht, dass euch gegenüber (also deinem B. respektive dir) das Gutachten nicht übermittelt/ausgehändigt werden soll, dem Amt aber es (wie auch immer) bekannt gemacht wird und diese daraufhin dann eine Entscheidung treffen! Wie wird das Gutachten gegenüber dem Amt denn mitgeteilt? Via Morsezeichen und welches sonstige NICHT-Schriftliche Format wird denn da vom Gutachter verwendet? Auch eine PC-Datei ist (für mich) eine Form von Verschriftlichung, der Ausdruck der gleichen sollte wohl kaum 3 Jahre brauchen! Inwiefern etwaige Rechtsmittel eine Aufhebung aussetzen könnten, kann ich nicht beantworten. Was sagen denn die bisherigen Dienstleister? Sprich der Verein oder Assistenzdienst zu all dem? Was ist mit den Ärzte? Gibt es einen Pflegegrad? Erhält dein B. überhaupt eine Rente oder hat er "nur" den Status jedoch ohne Rentenbezug und daher voller Bezug von Bürgergeld nach SGB12? Gab es vor 2 Jahre eine Befristung der EM oder wurde direkt bis zum Renteneintrittsalter berentet? Übrigens, wer hier mal lachen möchte und zusätzlich eine Fortbildung in "Was wäre wenn?" sucht, hier ein kleiner Tipp: https://www.kbw.de/seminar/betreuung...ilfen_BEE083#e |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
|
Guten Morgen,
das Gutachten wurde nach Antragstellung der EGH im letzten Jahr vom Sozialamt in Auftrag gegeben. Die zuständige Sozialarbeiterin vom Sozialamt meinte, dass sie regelmäßige Gesprächsrunden zu verschiedensten Fällen haben. Dabei war dann auch mein Betreuter Thema und ihr wurde von der Gutachterin schon mitgeteilt, dass die bestehenden Diagnosen wohl nicht mehr bestätigt werden können!? Laut Betreuungsgutchten und Bescheid der Schwerbehinderung hat er neben einer psychischen Erkrankung, eine seelische Behinderung und eine intellekturelle Minderbegabung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung. Sowas verwächst sich ja nicht!? Von der ambulanten Hilfe werde ich mir eine Stellungnahme anfordern. Die sind der Ansicht, dass der Betreute ohne regelmäßige Hilfe vermüllen wird. Es ist dann eine Frage der Zeit bis der Vermieter das ganze mitbekommt und er seine Wohnung verlieren wird. Ebenso benötigt er Unterstützung und Begleitung zu den Jobcenterterminen. Hier gibt es die Auflage, dass die Leistungen nur ausgezahlt werden wenn er persönlich vorspricht. Die Idee vom Sozialamt und Jugendamt war dann, das ich als rechtlicher Betreuer zukünftig den "Weckdienst" mache und ihn dann auch begleiten kann. Vielleicht werde ich dann auch vorher noch die Wohnungsreinigung stellvertretend übernehmen ![]() Der Betreute bezieht Bürgergeld und ist im Rehabereich angegliedert. Eine Vermittlung scheiterte in der Vergangenheit regelmäßig. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
|
Dann wäre für mich der allernächste Schritt der Vermittlung vom JC mitzuteilen, dass du ihn für nicht erwerbsfähig hältst. Bisher hatte ich bei uns nie das Problem dass kein Sozialmedizinisches Gutachten beauftragt wurde. Ich weiß aber dass das mitunter andernorts anders sein kann.
Dazu gibt es ja davor ein Fragebogen, den würde ich geflissentlich ausfüllen, bestenfalls gespickt mit aktueller hausärztlicher Stellungnahme und die Gutachten/Befunde etc. dazugeben. Was hat er denn für einen GdB? Wenn der ärztliche Dienst ihn dadurch mit unter 3 Stunden und voraussichtlich auf Dauer einstuft, liegt der Ball im Spielfeld vom Sozialamt und lässt sich auch nicht mehr so leicht übers Netz zurückspielen. Dann wird die Aufforderung zur Antragstellung EM-Rente kommen, die wird ablehnen wegen fehlender Beitragszeiten. Aber dann tanzt man das eben durch. Das Sozialamt kann ja dann gern ein Ersuchen bei der DRV zur Feststellung dauerhafter EU stellen (nur Wasser auf deiner Mühle), aber ausgesteuert beim JC ist er schon mal und Fall für HLU. So wie du es erzählst, wird die Vermittlung ja wohl kaum die Akte voll haben mit positiven Bildungs- und Vermittlungserfolgen. Da frage ich mich nur, warum man bis zum 27. LJ so lange rumeiert. Aber wenn man sich als Sozialamt die Fakten nicht schaffen will oder sogar alternative Fakten generieren will, muss man eben über Bande spielen. Geändert von Tschak (03.03.2026 um 09:27 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|