Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag Vordrucke im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einen Antrag SGB XII gestellt. Ich habe das pdf von at work genutzt.
Nun bekam ich die ...
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#1 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,121
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Hallo,
ich habe einen Antrag SGB XII gestellt. Ich habe das pdf von at work genutzt. Nun bekam ich die Antwort, ich soll den "hauseigenen Vordruck" händisch ausfüllen. Der sei ausführlicher. Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage? |
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#2 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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Ein Formzwang müsste ausdrücklich im Gesetz geregelt sein.
Ich wüsste nicht, dass sich da etwas im SGB Bereich geändert hätte. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Es gibt keinen Vordruckzwang in der Sozialhilfe. Natürlich kann es sein, dass irgendeine Angabe fehlt, dann muss die formlos nachgeliefert werden. Thats it.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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