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Geld gefunden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld gefunden im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, mal angenommen, ein Sozialleistungsempfänger (Rente/GruSi) zieht auf eigenen Wunsch in ein Pflegeheim. Der Betreuer beantragt pflichtschuldig die Übernahme der ...


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Alt 11.03.2026, 12:29   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
Standard Geld gefunden

Moin,
mal angenommen, ein Sozialleistungsempfänger (Rente/GruSi) zieht auf eigenen Wunsch in ein Pflegeheim. Der Betreuer beantragt pflichtschuldig die Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten, die Ämter fangen an zu arbeiten und stellen die Grundsicherung ein (wegen Heimaufnahme) und prüfen die Hilfe zu Pflege.

Im Heim wird die mitgebrachte Wäsche gesichtet und verräumt und dabei fallen aus allen Knopflöchern Geldscheine. In
Summe 38k. Das Heim gerät in Panik und ruft den Betreuer. Der nimmt das sichergestellte Geld nach dem 6-Augen-Prinzip in Empfang und zahlt es zu Sicherung auf ein dafür eingerichtetes Konto bei der Bank des Betreuten ein (Geldwäschegesetz wurde mit der Bank diskutiert).
Die Aussagen des Betroffenen bleiben vage (mangelnde Deutschkenntnisse und beginnend unscharfer Geisteszustand). Wir gehen davon aus, dass er einfach über Jahre (Jahrzehnte?) Geld abgehoben und beiseite gelegt hat.
Einen Tag später rief die Wäscherei an, die von Heim mit der Wäschepflege beauftragt ist ...

Der Antrag HzP ist gestoppt wegen fehlender Bedürftigkeit.
Das Gericht wird gerade informiert.

Vermute ich richtig, dass der Träger der Grundsicherung auch nach Einstellung der Leistungen noch zu informieren ist und die Kohle dann bis zur Freigrenze zurückgefordert wird?
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Alt 11.03.2026, 17:54   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
Standard

Moin moin
Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Vermute ich richtig, dass der Träger der Grundsicherung auch nach Einstellung der Leistungen noch zu informieren ist und die Kohle dann bis zur Freigrenze zurückgefordert wird?
Ich vermute mal, dass der Träger der Grundsicherung zuerst informiert wird und dann die Leistung einstellt. Sonst hätte er keinen Grund dafür.


Ob er Rückforderungen erheben wird, wirst Du abwarten dürfen.
Kann gut sein, dass er es auch bleiben läßt, weil er ja sonst gleich in die Heimkosten einsteigen müßte - und sich damit selber Arbeit aufhalst.


MfG
Imre
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Alt 18.03.2026, 13:45   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
Standard

Tatsächlich hat der Träger der Grundsicherung "nach Beteiligung anderer erfahrener Mitarbeiter" auf eine Rückforderung verzichtet.



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