Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld gefunden im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mal angenommen, ein Sozialleistungsempfänger (Rente/GruSi) zieht auf eigenen Wunsch in ein Pflegeheim. Der Betreuer beantragt pflichtschuldig die Übernahme der ...
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
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Moin,
mal angenommen, ein Sozialleistungsempfänger (Rente/GruSi) zieht auf eigenen Wunsch in ein Pflegeheim. Der Betreuer beantragt pflichtschuldig die Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten, die Ämter fangen an zu arbeiten und stellen die Grundsicherung ein (wegen Heimaufnahme) und prüfen die Hilfe zu Pflege. Im Heim wird die mitgebrachte Wäsche gesichtet und verräumt und dabei fallen aus allen Knopflöchern Geldscheine. In Summe 38k. Das Heim gerät in Panik und ruft den Betreuer. Der nimmt das sichergestellte Geld nach dem 6-Augen-Prinzip in Empfang und zahlt es zu Sicherung auf ein dafür eingerichtetes Konto bei der Bank des Betreuten ein (Geldwäschegesetz wurde mit der Bank diskutiert). Die Aussagen des Betroffenen bleiben vage (mangelnde Deutschkenntnisse und beginnend unscharfer Geisteszustand). Wir gehen davon aus, dass er einfach über Jahre (Jahrzehnte?) Geld abgehoben und beiseite gelegt hat. Einen Tag später rief die Wäscherei an, die von Heim mit der Wäschepflege beauftragt ist ... Der Antrag HzP ist gestoppt wegen fehlender Bedürftigkeit. Das Gericht wird gerade informiert. Vermute ich richtig, dass der Träger der Grundsicherung auch nach Einstellung der Leistungen noch zu informieren ist und die Kohle dann bis zur Freigrenze zurückgefordert wird?
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#2 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin
Zitat:
Ob er Rückforderungen erheben wird, wirst Du abwarten dürfen. Kann gut sein, dass er es auch bleiben läßt, weil er ja sonst gleich in die Heimkosten einsteigen müßte - und sich damit selber Arbeit aufhalst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
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Tatsächlich hat der Träger der Grundsicherung "nach Beteiligung anderer erfahrener Mitarbeiter" auf eine Rückforderung verzichtet.
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