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Drohende Kürzungen SGB II, wie vorgehen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Drohende Kürzungen SGB II, wie vorgehen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich habe da so einige Kanidaten, die es nicht schaffen zum Jobcenter zu gehen. Also droht man mit Kürzungen. ...


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Alt 19.03.2026, 16:37   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard Drohende Kürzungen SGB II, wie vorgehen?

Moin,

ich habe da so einige Kanidaten, die es nicht schaffen zum Jobcenter zu gehen. Also droht man mit Kürzungen.
Ich trete dem entgegen, indem ich Hilfen nach § 16k SGB II beantrage.

Weiterhin gebe ich bekannt, dass ich meine Betreuten bei Notwendigkeit vertreten werde. Da ich aber keine Lust auf sinnlose Gespräche beim Jobcenter bezüglich der beruflichen Situatioin meiner Betreuten habe, würde ich das gern schriftlich machen.

Kann man ein schriftliches Verfahren durchsetzen?

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 21.03.2026, 08:11   #2
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 136
Standard

Ob ein Recht auf telefonische Klärung besteht ist mir unbekannt. Bin aber auch am Sachverhalt interessiert.
KKS ist offline  
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Alt 21.03.2026, 09:20   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
Standard

Wohl kaum. Da bei noch-nicht Rentnern Erwerbsfähigkeit der Regelfall ist, kann nur eine Verschiebung ins SGB-XII-System Sicherheit schaffen. Das wird aber zumindest eine Begutachtung erfordern. Oder gibts so aussagekräftige bereits vorliegende Gutachten?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.03.2026, 12:27   #4
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wohl kaum. Da bei noch-nicht Rentnern Erwerbsfähigkeit der Regelfall ist, kann nur eine Verschiebung ins SGB-XII-System Sicherheit schaffen. Das wird aber zumindest eine Begutachtung erfordern. Oder gibts so aussagekräftige bereits vorliegende Gutachten?

Daher beantrage ich bei solchen Betreuten EM-Rente und Grundsicherung. Das Sozialamt muss dann einen Auftrag an die Rentenversicherung zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit erteilen, wenn die EM-Rente abgelehnt wurde.


Das funktioniert hier auch ohne die vorherige Begutachtung durch den Jobcnter-Arzt.
Michael77 ist offline  
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Alt 21.03.2026, 17:49   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Du hast es wahrscheinlich dabei mir einem kommunalen Jobcenter zu tun oder?
Mächschen ist offline  
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Alt 21.03.2026, 21:28   #6
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard

Moin,

mir geht es darum, das meine "Helpme's" die Termine beim JC verbaseln. Ich bin gern bereit, hier zu vertreten. Nur fahre ich nicht gern zum Jobcenter um den Termin in Vertretung wahrzunehmen.

Ich würde beim JC gern bekannt geben, dass ich meine Helpme's vertrete, aber die Fragen der zukünftigen Arbeitssituation im schriftlichen Verfahren klären will. Hierfür suche ich eine Rechtsgrundlage, sofern es sie gibt.

Ich würde auch die Ausschliesslichkeit nach § 53 ZPO erklären, wenn das die lästige Fahrerei verhindert.

Der Leuchtturm

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 21.03.2026, 22:01   #7
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 136
Standard

Meine momentane Position sieht so aus, dass ich denke dass das Jobcenter einladen darf und sogar einladen muss. Wenn Betreute aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei 24 h Freizeit damit überfordert sind, dann können (oder wollen?) die auch nichts klären und müssen zum sgb xii. Das ist letztlich eine Klärung über einen medizinischen Gutachter. Somit kann und will ich das nicht vertreten.
KKS ist offline  
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Alt 21.03.2026, 23:42   #8
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

mir geht es darum, das meine "Helpme's" die Termine beim JC verbaseln. Ich bin gern bereit, hier zu vertreten. Nur fahre ich nicht gern zum Jobcenter um den Termin in Vertretung wahrzunehmen.

Ich würde beim JC gern bekannt geben, dass ich meine Helpme's vertrete, aber die Fragen der zukünftigen Arbeitssituation im schriftlichen Verfahren klären will. Hierfür suche ich eine Rechtsgrundlage, sofern es sie gibt.

Ich würde auch die Ausschliesslichkeit nach § 53 ZPO erklären, wenn das die lästige Fahrerei verhindert.

Der Leuchtturm

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Also meiner Meinung nach kann ein Betreuer bei Fragen der zukünftigen Arbeitssituation gar nicht vertreten, da Arbeiten ja etwas höchstpersönliches ist. Es ist sogar sinnlos, denn wer den Termin beim JC nicht wahrnehmen kann, kann schon gar nicht arbeiten gehen.
Michael77 ist offline  
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Alt 21.03.2026, 23:44   #9
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
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Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
Meine momentane Position sieht so aus, dass ich denke dass das Jobcenter einladen darf und sogar einladen muss. Wenn Betreute aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei 24 h Freizeit damit überfordert sind, dann können (oder wollen?) die auch nichts klären und müssen zum sgb xii. Das ist letztlich eine Klärung über einen medizinischen Gutachter. Somit kann und will ich das nicht vertreten.

Genauso sehe ich das auch. Dann alles daran setzen, die Leute ins SGB XII zu bringen.
Michael77 ist offline  
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Alt 22.03.2026, 19:27   #10
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Genauso sehe ich das auch. Dann alles daran setzen, die Leute ins SGB XII zu bringen.

Moin,

ich kann dem folgen, aber dank der SPD mit Einführung von Hartz 4 sind ja etliche kranke Menschen über Nacht gesundet. Ich habe bisher nur wenige in das SGB XII zurückbringen können.

Meine Anfangsfrage bleibt bestehen, weil man das evtl. auch auf andere Verfahren anwenden kann.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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