Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB II Bedarfsgemeinschaft Mutter-Sohn (20 Jahre) - Sohn zahlt nicht. im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wurde soweit ja schon alles gesagt, Wunsch und Wille, Untermietvertrag usw.
Wenn die Mutter im SGB XII ist und der ...
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Forums-Azubi
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Beiträge: 45
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Wurde soweit ja schon alles gesagt, Wunsch und Wille, Untermietvertrag usw.
Wenn die Mutter im SGB XII ist und der Sohn keine Leistungen bekommt, sollte das keine BG sein? Ändert aber nichts am Kopfteilprinzip für die Miete und dass der Sohn die Hälfte zahlen muss. Im SGB XII gibt es keine Einstandsgemeinschaft zwischen den beiden, nur eine widerlegbare Haushaltsgemeinschaft und im 4. Kapitel auch das nicht §§ 43 Abs. 5, 39 SGB XII. BGB-Unterhalt (Elternunterhalt) gibt es wahrscheinlich nicht, weil der Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 ist 2.650 EUR. |
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