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SGB II Bedarfsgemeinschaft Mutter-Sohn (20 Jahre) - Sohn zahlt nicht.

Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB II Bedarfsgemeinschaft Mutter-Sohn (20 Jahre) - Sohn zahlt nicht. im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe folgendes Problem: Mutter wohnt mit Sohn zusammen. Sohn ist aus dem SGB II gefallen, hat vorher die Mutter ...


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Alt 21.03.2026, 15:07   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard SGB II Bedarfsgemeinschaft Mutter-Sohn (20 Jahre) - Sohn zahlt nicht.

Ich habe folgendes Problem: Mutter wohnt mit Sohn zusammen. Sohn ist aus dem SGB II gefallen, hat vorher die Mutter mit reingezogen.
Sohn verdient ca. 1700€ Brutto, Mutter jetzt im SGB XII. Problem: Sohn will nichts zahlen. Kein Anteil an den Mietkosten nichts. Er hätte selbst nichts.
Ich habe ihm schon gesagt, dass das Sozialamt nur die Hälfte an der KDU übernehmen wird, Anteil der Mutter. Wäre ihm egal. Er würde nichts zahlen.
Wie kann ich da weiter vorgehen? Es drohen Mietrückstände etc.
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Alt 21.03.2026, 17:57   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin


Wie steht denn die Mutter zu der ganzen Geschichte? Was ist ihr Wille?
Es wäre schon ziemlich blöd, wenn du wie ein Weltmeister den Sohn in die Mangel nimmst und die Betreute will das überhaupt nicht.
Wenn Sohnemann ihr ein und alles ist, und sie lieber verhungert, als etwas von ihm zu fordern, brauchst du gute Nerven...


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.03.2026, 18:14   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Die Mutter ist da ambivalent. Die kommen aus Armenien. Mutter kann nicht alleine leben, möchte keine kleinere Wohnung etc. Jobcenter soll zahlen kommt immer wieder. Sie versteht die Problematik nicht, dass das Sozialamt nur ihren Teil der KDU bezahlt. Der Sohn müsste insgesamt 850 Euro dazugeben: Anteilig KDU, Lebenshaltungskosten, Strom etc. Sie bekocht ihn und er ist Pascha. Fährt einen Mercedes ohne Führerschein etc. Er könne keine 800€ zahlen. Nun wurde der Strom abgestellt, es war einfach kein Geld da. 1000x gesagt. Du bist Scheiße kam dann. Strom weg. Das gab dann am Telefon ein etwas hitziges Gespräch. Mietschulden sind schon aufgeplöbt, irgendwann kommt die Kündigung. Auch schon 200x thematisiert. Jobcenter muss zahlen kommt dann immer wieder. Ich lasse die jetzt vor die Pumpe laufen. Was soll ich auch machen: es fehlen jeden Monat über 800 Euro, sein Anteil.
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Alt 21.03.2026, 18:39   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin


Worin liegt denn die Voraussetzung der Betreuung der Mutter.
einfach nur ambivalent sein darf jede/r.
Es klingt vielleicht hart, aber:
Wenn sie ihrem Sohnemann alles verzeiht und nur einen Trottel benötigt, der ihr die selbst gemachten Probleme löst, dann ist die rechtliche Betreuung nicht angezeigt.
Die Konsequenzen dürfen Mutter und Sohn dann auch gerne selber erdulden.
da mußt Du ihnen nicht ein Polster vor den Hintern halten.


Falls doch eine klare psychische Erkrankung der Grundn für die Betreuung sein sollte, dann handle so lange nach dem Willen der Betreuten (sprich: fordere nichts von dem Sohn, bis die Konsequenzen kommen) und reagiere erst dann, wenn sich eine reale Gefahrensituation für die Betreute ergibt.
Und teile Dein geplantes Vorgehen sowohl der Mutter, dem Sohn und (nicht dem heiligen Geist sondern) dem Gericht mit. (Dem Gericht ausführlicher inklusive der bisherigen Geschichte)
Wenn das Gericht etwas anderes will, dann wird es das kund tun.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.03.2026, 19:10   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Wer ist denn Mieter der Wohnung?
Mächschen ist offline  
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Alt 21.03.2026, 19:18   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wer ist denn Mieter der Wohnung?
Meine Betreute. Hat nen Einwilligungsvorbehalt, Depressionen und eine PTBS.
Just ist offline  
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Alt 23.03.2026, 10:28   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
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Dann würde ich aber sagen, deutet vieles darauf hin, dass sie die Tragweite einschränkungsbedingt nicht erfassen kann.
Damit hast du schlicht eine Forderung die ich mit allem durchsetzen würde. Ob das jetzt der Sohn ist oder nicht.
Also mahnen etc. pp.

Falls das in persönliche Bedrohung des Sohnes gegen dich münden sollte, muss man mit Betreuungsbehörde und Gericht überlegen, ob Betreuung hier noch sinnvoll ist.
Tschak ist offline  
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Alt 23.03.2026, 10:45   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Dann würde ich aber sagen, deutet vieles darauf hin, dass sie die Tragweite einschränkungsbedingt nicht erfassen kann.
Damit hast du schlicht eine Forderung die ich mit allem durchsetzen würde. Ob das jetzt der Sohn ist oder nicht.
Also mahnen etc. pp.

Falls das in persönliche Bedrohung des Sohnes gegen dich münden sollte, muss man mit Betreuungsbehörde und Gericht überlegen, ob Betreuung hier noch sinnvoll ist.
Welche Anspruchsgrundlage? Aus Mietvertrag im Innenverhältnis die KDU und der Rest?
Just ist offline  
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Alt 23.03.2026, 20:49   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 2,662
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Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Meine Betreute. Hat nen Einwilligungsvorbehalt, Depressionen und eine PTBS.
Muss das Sozialamt nicht an der Stelle in Vorleistung gehen und den Anspruch selbst geltend machen?
Mächschen ist offline  
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Alt 24.03.2026, 08:54   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
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Ich meine, dass in der Konstellation eine Überleitung nicht möglich ist.
@Just, die Anspruchsgrundlage ist denke ich die Kardinalfrage. Gibt es einen Untermietvertrag? Sonst wird es schwierig mit der Durchsetzbarkeit der Forderung.

Würde für mich bedeuten, falls es nichts schriftliches im Innenverhältnis gibt, müsste man versuchen das so schnell wie möglich nachzuholen. Das wird wohl alles andere als einfach.
Allenfalls auf "Dummfang" a la "unterschreib, ich brauche das für das Sozialamt"
Tschak ist offline  
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