Dies ist ein Beitrag zum Thema Persönliche Erstvorstellung beim Jobcenter, Ausweis verloren. im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein Betreuter muss zum Jobcenter um sich für die Leistungen erstmalig vorzustellen. Er hatte nur einen vorläufigen Perso aus ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Moin,
mein Betreuter muss zum Jobcenter um sich für die Leistungen erstmalig vorzustellen. Er hatte nur einen vorläufigen Perso aus einer anderen Gemeinde. Er war dort mit Jahresbeschluss untergebracht. Nun ist er mit Entlassung ofW in einer anderen Stadt gegangen. Ich habe eine schlechte Kopie vom vorläufigen Perso. Nun hat er seinen vorläufigen aber gültigen Perso nach der Entlassung verloren. Der Betroffene wurde von mir beim Einwohnermeldeamt gemeldet und er hat eine postlische Erreichbarkeit im Tagesaufenthalt für Wohnungslose. Da ich mich bei der Erstvorstellung mit dem Betroffenen treffe frage ich mal an, ob ich in irgendweiner Weise die Identität des Betroffenen beim JC bestätigen kann? Und bitte keine Nebenfragen, die Betreuung "frisst" hier schon so täglich ein bis zwei Stunden. ![]() Der Leuchtturm |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Vermutlich gibts auch weder Führerschein noch Reisepass? Also zusammen mit dem Betreuten zum JC (eigenen Ausweis und Bestellungsurkunde nicht vergessen, am Besten mit Kopie davon für die Behörde) dort an Eides Statt versichern, dass das die Person ist (Amtsjargon: von Person bekannt). Und sinnvollerweise direkt auf die Erwerbsunfähigkeit verweisen, damit die aus dem Quark kommen und eine Untersuchung anleiern. Zur Vermeidung von sinnlosen Arbeitsangeboten auf die diversen „Vermittlungshemmnisse“ hinweisen (zB Alkohol/Drogensucht, Vorstrafe, also katastrophales Führungszeugnis/Schuldnerauskunft/Schufa/drohende Lohnpfändungen; funktionales Analphabethentum, Geruchtsbelästigungen - natürlich nur, sofern
Etwas davon zutrifft). Und darauf achten, dass das alles notiert wird (Name des Sachbearbeiters aufschreiben, nach Telefondurchwahl fragen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Moin Horst,
Danke für die Infos. So wirds gemacht. ![]() Mein Helpme war mit Jahresbeschluss in der Psychiatrie. Ich bin jetzt wegen dem dortigen Barbetragsanspruch und der "dazugehörigen" Krankenversicherung vor dem Sozialgericht. Sprich, er ist seit über einem Jahr nicht krankenversichert. Nebeninfo: Der Vorbetreuer ist verstorben. Alle seine Daten sind irgendwo in einer Cloud und keiner weiss wo. Daher weiss ich auch nicht, was vorher wegen der Krankenversicherung unternommen wurde. Ich hab dan mein Teil gemacht. Ich gehe hier Schritt für Schritt vor. Erst mal die persönliche Vorstellung beim JC, damit das Geld kommt und der Betroffene krankenversichert wird. Daneben habe ich täglich genug Baustellen. Dann kommt recht kurzfristig der Antrag auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit, aber erst, wenn die Krankenversicherung geklärt ist. Nicht dass er ins SGB XII kommt ohne bestehende Krankenvericherung. Der Leuchtturm |
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