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Geundsicherung-Räumungskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geundsicherung-Räumungskosten im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Mächschen Über die fristlose Kündigung weiß das Betreuungsgericht bescheid? Wurde der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen? Das ...


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Alt 22.05.2026, 21:41   #11
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Über die fristlose Kündigung weiß das Betreuungsgericht bescheid?

Wurde der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen?
Das Gericht weiß Bescheid, ja. Und die Betreute möchte ins Pflegeheim ziehen. Einen Platz hat sie nach der KZP schon.

Sie hat dem nicht widersprochen, die Kündigung kam im April, einigen Wochen vor meiner Übernahme.

Hab erst vor 2 Tage übernommen.

Daher die Frage: Räumungskosten beim Sozialamt beantragen oder Wohnung ungeräumt übergeben? Mietvertrag würde ja weiterlaufen bis geräumt wird bzw Nutzungsentschädigung fällt an.

Wohnung ungeräumt übergeben, finde Ich sehr unschön..
N_ikis ist offline  
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Alt 23.05.2026, 07:10   #12
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Hat der Vermieter auch ordentlich gekündigt und / oder der stillschweigenden Verlängerung widersprochen?
Mächschen ist offline  
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Alt 23.05.2026, 10:43   #13
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 141
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hat der Vermieter auch ordentlich gekündigt und / oder der stillschweigenden Verlängerung widersprochen?
Den Schriftverkehr sehe ich am Dienstag, gehe von ordentlicher Kündigung aus. Die Betreute möchte auch nicht mehr zurück in ihre Wohnung, direkt ins Heim.

Also Übernahme Räumungskosten beim Sozialamt beantragen? Und auch die Miete bis geräumt wurde?

Denn ungeräumt wird der Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen?

Was würdest du machen?
N_ikis ist offline  
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Alt 23.05.2026, 17:22   #14
Gehört zum Inventar
 
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Beiträge: 2,628
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Erstmal die Kündigung lesen...

Dann mit dem Vermieter sprechen, dass es dich nunmehr gibt, die Betroffene mittellos ist und abstimmen, ob Du die Wohnung übergibt, wie sie ist oder aber versuchst, dass das Sozialamt Miete und Räumung übernimmt, was ungewiss ist aber einige Zeit dauern würde.
Mächschen ist offline  
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Alt 23.05.2026, 21:27   #15
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Erstmal die Kündigung lesen...

Dann mit dem Vermieter sprechen, dass es dich nunmehr gibt, die Betroffene mittellos ist und abstimmen, ob Du die Wohnung übergibt, wie sie ist oder aber versuchst, dass das Sozialamt Miete und Räumung übernimmt, was ungewiss ist aber einige Zeit dauern würde.
Danke für deine Antwort, dass werde Ich so machen.

Und wegen den jetzt schon vorhandenen Mietschulden (2 Monate) deswegen gibt es ja die Kündigung, die bleiben dann vermutlich einfach offen?

Selbst wenn ein bisschen Geld da ist, müsste das Geld für die Kosten im Pflegeheim genutzt werden, oder?
N_ikis ist offline  
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Alt 23.05.2026, 22:31   #16
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Das Sozialamt übernimmt die Mietschulden nur, wenn damit Obdachlosigkeit abgewendet werden muss. Was hier ja nicht gilt, weshalb der Vermieter diese Mieten vermutlich abschreiben kann.
MPock ist offline  
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Alt 23.05.2026, 22:36   #17
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Beiträge: 141
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Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Das Sozialamt übernimmt die Mietschulden nur, wenn damit Obdachlosigkeit abgewendet werden muss. Was hier ja nicht gilt, weshalb der Vermieter diese Mieten vermutlich abschreiben kann.
Mal sehen was der Vermieter sagt wegen der Räumung (größere Genossenschaft für Sozialwohnungen).

Hier dauert es gerne mal 4-5 Monate bis ein Bescheid für die Kostenübernahme eingeht..
N_ikis ist offline  
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Alt 03.06.2026, 23:07   #18
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Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Das Sozialamt übernimmt die Mietschulden nur, wenn damit Obdachlosigkeit abgewendet werden muss. Was hier ja nicht gilt, weshalb der Vermieter diese Mieten vermutlich abschreiben kann.
Hier hab Ich nochmal ne Nachfrage.

Mittlerweile habe Ich Einblick in das Konto. Beim SA ist Hilfe zur Pflege beantragt Räumungskosten und doppelte Miete bis Übergabe der Wohnung.

Nun wurde vorher ja fristlos vom Vermieter gekündigt (nicht zusätzlich ordentlich) wegen Mietrückstand, der Betreute hätte nun aber das Geld, die zwei offenen Monatsmieten die zuvor entstanden sind zu zahlen, macht das Sinn?

Räumungsklage hat der Vermieter erhoben, wenn Ich nun aber zahle während der Schonfrist, läuft das Mietverhältnis ja weiter, weil fristlose Kündigung dann unwirksam ist und zurückgenommen wird? Dann müsste der Betreute die Wohnung neu kündigen?

Also da eh fristlos gekündigt lieber die zwei Monatsmieten erstmal offen lassen und ggf. mit Kaution verrechnen?
N_ikis ist offline  
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Alt 04.06.2026, 11:46   #19
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Ort: Sachsen-Anhalt
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Meine zwei cents: es gibt eine offene (Miet)forderung, Kenntnis davon und die Möglichkeit weiteren Schaden abzuwenden, wenn sie bezahlt wird + die Mittel sind vorhanden. Also wird es auch bezahlt.

Die Kündigung wurde ja ausgesprochen, es gibt keinen Automatismus nachdem nun mit Bezahlung der Vermieter die Kündigung zurücknimmt. Und würde ich, nach allem was du hier schon geschildert hast auch als höchst Unwahrscheinlich einstufen.
Und er muss es aktiv tun, du wirst es ja nach Bezahlung nicht fordern oder?

Verrechnung mit Kautionskonto (wenn dann nach Ende des Mietverhältnisses und Auszug) würde ich wegen dem o.g. nicht machen, plus praktisch um ggf. den Zweck zu erfüllen für den es da ist. Nämlich für die Katastrophen die man bei der Übergabe festgestellt hat und die der Beräumer nicht mehr ausbügeln konnte.
Tschak ist offline  
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Alt 04.06.2026, 13:55   #20
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Meine zwei cents: es gibt eine offene (Miet)forderung, Kenntnis davon und die Möglichkeit weiteren Schaden abzuwenden, wenn sie bezahlt wird + die Mittel sind vorhanden. Also wird es auch bezahlt.

Die Kündigung wurde ja ausgesprochen, es gibt keinen Automatismus nachdem nun mit Bezahlung der Vermieter die Kündigung zurücknimmt. Und würde ich, nach allem was du hier schon geschildert hast auch als höchst Unwahrscheinlich einstufen.
Und er muss es aktiv tun, du wirst es ja nach Bezahlung nicht fordern oder?

Verrechnung mit Kautionskonto (wenn dann nach Ende des Mietverhältnisses und Auszug) würde ich wegen dem o.g. nicht machen, plus praktisch um ggf. den Zweck zu erfüllen für den es da ist. Nämlich für die Katastrophen die man bei der Übergabe festgestellt hat und die der Beräumer nicht mehr ausbügeln konnte.
Aber ist es nicht so, dass bei Zahlung während der Schonfrist, die fristlose Kündigung unwirksam wird-569 BGB? Läuft das Mietverhältnis dann einfach weiter?
N_ikis ist offline  
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