Dies ist ein Beitrag zum Thema Geundsicherung-Räumungskosten im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In diesem Fall würde ich der Vermieterin einen Auflösungsvertrag vorlegen: Deine Betreute verpflichtet sich zur Zahlung der offenen Mieten, der ...
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Forums-Geselle
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Beiträge: 143
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In diesem Fall würde ich der Vermieterin einen Auflösungsvertrag vorlegen: Deine Betreute verpflichtet sich zur Zahlung der offenen Mieten, der Vertrag endet dennoch zum bisherigen Termin. Dann hat jeder Rechtssicherheit, und die Wohnungsgenossenschaft bekommt das Geld, dass ihr zusteht.
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