Dies ist ein Beitrag zum Thema Geundsicherung-Räumungskosten im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo husammen,
Betreuter erhält eine kleine Rente und Wohngeld, Ist im Januar dann in besondere Wohnform gezogen, Mietvertrag gekündigt zum ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
|
Hallo husammen,
Betreuter erhält eine kleine Rente und Wohngeld, Ist im Januar dann in besondere Wohnform gezogen, Mietvertrag gekündigt zum 31.3.. Beim Sozialamt die Übernahme der doppelten Miete beantragt, die Räumungskosten und Grundsicherung. Zusätzlich Wohngeld für bes. Wohnform beantragt (falls Grundsicherung abgelehnt wird, er liegt nach Abzug der Miete nur knapp unter dem Regelbedarf) Im Dezember alles beantragt, noch immer liegt kein Bescheid vor. Vermieter will Wohnung zurück, sonst muss er weiter Miete bezahlen, bis Wohnung geräumt wird. Meine Frage: Zahlt das Sozialamt in solchen Fällen auch mehr als drei Monate die doppelte Miete rückwirkend? Bisher konnte der Betreute sich beide Mieten noch leisten, aber ewig wird es nicht mehr gehen.. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
|
Hat jemand Input für mich?
Das Sozialamt berichtete mir heute, dass der Fall an einen Kollegen abgegeben wurde, es werden wohl noch Unterlagen benötigt.. einen Monat hatte Ich zuvor nichts davon gehört Den Kollegen kann Ich aber nicht erreichen.. ![]() Zahlt das Sozialamt auch mehr als drei Monate die Miete?Der Vermieter will weiterhin eine geräumte Wohnung zurück haben- Sie lassen sich nicht auf eine ungeräumte Rückgabe ein, so dass sie die Wohnung selber räumen können. Es würde weiter Miete anfallen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 264
|
Wurden denn die drei Angebote für die Beräumung eingereicht? Nicht dass das die Unterlagen sind, die noch fehlen...
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
|
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
|
Ich habe hier nochmal eine Frage, Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Der Bescheid zur Übernahme der Kosten kam erst im April 2026, Kündigung zum 31.3.2026 Erste Frage: Dadurch das der Bescheid erst im April kam und dann erst geräumt werden konnte, will der Vermieter die April Miete. Ist das Sozialamt verpflichtet, die Miete für April zu übernehmen? Habe Ich hier was falsch gemacht? Alle von mir geforderten Unterlagen lagen dem Sozialamt lange vor, es hat nur ewig gedauert bis der Bescheid kam((hatte im Februar und März bereits nachgefragt).Vermieter wollte Wohnung ungeräumt auch nicht zurück haben. Zweite Frage: Bei der Räumung kam es dazu, dass der Entrümpeler festgestellt hat, dass ein Mehrbedarf besteht. Ich hatte ihn vorher Fotos geschickt und am Telefon den Bedarf geschildert. In den Kostenvoranschlag standen dann aber einige Angaben nicht. Leider habe ich ein Foto von der Küche auch vergessen, mitzuschicken. Der Raum taucht auf dem Kostenvoranschlag auch nicht auf. Ich würde den Mehrbedarf(Rechnung liegt vor) auch nochmal beim Sozialamt einreichen und um Übernahme bitten. Es wird mit bestimmt nicht mehr passieren, dass Ich ein Foto zu wenig schicke, allerdings wollte Ich nach dem Ganzen hin und her, dass am Räumungstag die Wohnung leer gemacht wird. Habe Ich hier nun einen Vermögensschaden angerichtet, wenn das SA die extra Kosten nicht übernimmt? War meine erster Räumung und gleich so ein Chaos.. Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte..
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
|
Moin moin
Wie hast Du den Antrag gestellt? Räumungskosten und Mietübernahme entsprechend des Kündigungstermines oder bis zur Übergabe der Wohnung? Bei Anträgen sinnvollerweise immer das letztere Beantragen. Ansonsten Sehe ich den Fehler bzgl. der geforderten Aprilmiete nicht bei Dir, sondern beim sozialamt, dass die notwendigen Unterlagen für eine rechtzeitige Einscheidung auch rechtzeitig erhlaten hat. Dann soll es die Miete auch übernehmen. Bzgl. der Räumungskosten kann nicht immer alles in den Kostenvoranschlägen schon drin sein. Dafür hätten die Kostenvoranschläge nach eigener Besichtigung durch die Räumungsfirmen aufgestellt werden müssen. Nur dadurch hätte man genügend Fachverstand für einen (halbwegs) präzisen Voranschlag voraussetzen können. Und selbst das nur bedingt. Stell Dir vor, es hätte versteckte Probleme gegeben, die nur mit intensiver Suche hätten gefunden werden können. Falls die Behörde nörgeln sollte: Frage doch einfach mal an, wann der letzte Kostenvoranschlag, den die Behörde selber in Auftrag gegeben hat, auch nur ansatzsweise den späteren Rechnungen entsprochen hätte. BER oder S21 lassen grüßen... Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
|
Zitat:
Ich habe im Antrag geschrieben, dass ich die doppelte Übernahme der Mietkosten, sowie die Übernahme der Räumungskosten beantrage. Danach einen Satz, dass der Mietvertrag zum 31.03. gekündigt wurde. Als Information quasi. Wenn das Sozialamt nun beides nicht übernimmt, dann müsste der Betreute es aus eigener Tasche zahlen? Denn die Kosten wären ja offen? Die Übernahme vom Sozialamt wäre ja ohnehin nur eine „Kann Leistung? Viele Grüße |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
|
Moin moin
Sofern das tatsächlich eine "Kann-Leistung" sein sollte, so ist sie bisher grundsätzlich und ausnahmslos bei meinen Betreuten übernommen worden. Die Voraussetzungen mußten bei den Betreuten natürlich erfüllt sein. Sofern dein Betreuter die Voraussetzungen erfüllt, solltest Du es auch auf eine Klage ankommen lassen, wenn das Sozialamt nicht mitspielen will. Ich gehe aber davon aus, dass es die Kosten übernimmt. Halte den Kontakt und informiere das Amt - auch über die von ihnen selbst verursachten Verzögerungen und dadurch entstandenen Mehrkosten. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
|
Zitat:
Anderer Fall: Neue Betreute per Eilbetreuung übernommen, mittellos, zuvor in Wohnung gelebt, Pflegegrad 2 Betreute wird vom Krankenhaus in KZP verlegt, danach bleibt sie im Pflegeheim vollstationär. Vermieter hat kurz vorher fristlos gekündigt wegen Mietrückstand. Liege Ich hier richtig, wenn Ich beim Sozialamt Hilfe zur Pflege für Pflegeheim beantrage und die Übernahme der Räumungskosten, sowie die Übernahme der Mietkosten bis zur Räumung beantrage? Oder müssen nur die Räumungskosten beantragt werden und nicht die Mietkosten, weil Vermieter fristlos gekündigt hat? Das Mietverhältnis dürfte ja weiterlaufen, bis geräumt wurde und die Wohnung abgenommen wurde? Viele Grüße |
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,628
|
Über die fristlose Kündigung weiß das Betreuungsgericht bescheid?
Wurde der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen? |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|