Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundsicherungsantrag - Seit 4 Monaten keinen endültigen Bescheid im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe für einen Betreuten einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Seit mehreren Monaten habe ich hierzu jedoch keine ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Hallo zusammen,
ich habe für einen Betreuten einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Seit mehreren Monaten habe ich hierzu jedoch keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meine E-Mail an die zuständige Behörde, in der ich darum gebeten habe, zumindest die Mietzahlungen vorab zu übernehmen, habe ich bislang keine Antwort bekommen. Der Betreute befindet sich inzwischen in einer finanziell sehr angespannten Lage und ist gezwungen, sich Geld für die Miete zu leihen. Habt ihr aus eurer Praxis Vorschläge, wie man die Bearbeitung beschleunigen kann? Vielen Dank im Voraus! |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Sind denn alle Unterlagen mit eingereicht worden? Ist Grundsicherung nach SGB II oder XII gemeint? Im letzteren Fall: ist der Betreffende im rentenalter oder ist dauerhafte Erwerbsminderung bereits festgestellt? Wovon lebte der Betreute zuvor? Solche Fragen können doch nur mit allen Fakten korrekt beantwortet werden. Wir sind hier ein Fachforum, nicht X oder gutefrage.net.
Ergänze auch bitte dein Profil um dein Bundesland (dafür das Feld „Ort“) benutzen, der Ort selbst ist nicht nötig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Hallo Herr HosrtD,
Es sind alle Unterlagen eingereicht worden. Es liegt eine volle Erwerbsminderung auf Dauer seit August 2025 vor. Er ist 62 Jahre alt. Er war bereits eine Zeit lang erwerbsgemindert; anschließend wurde die Erwerbsminderung aberkannt. Danach bezog er Bürgergeld sowie Pflegeleistungen. Nach der erneuten Anerkennung der Erwerbsminderung (mithilfe eines Anwalts) wurde der Antrag auf soziale Grundsicherung erneut gestellt. |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Warum leistet das Jobcenter nicht weiter?
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Dann teile dem obCenter mit, dass es doch so lange bis die Folgefinanzie-rung steht weiter leisten und einen Erstattungsanspruch stellen soll. Eigentlich ist das so Usus. Auch, wenn ein Antrag auf Grundsicherung bei dem Sozialamt gestellt wurde. Zum Thema Sozialamt: Wie oft hast Du da nachgehakt? In ähnlicher Situation hatte ich dann mal ein deutlicheres Schreiben an den MA, seine Vorgesetzten und die Bürgermeisterin gesendet. Mit einer schicken Tabelle in der drin stand an welchen Tagen was gesendet oder auch sonst korrespondiert wurde. Um 15:00 h hatte ich die Mail abgeschickt und um 16:00 die Rückmeldung, dass die Grundsicherung angewiesen wurde und der Bescheid nachgeliefert wird. Da hatte wohl jemand einen Einlauf bekommen... Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Danke Imre.
ich habe beim Amt für Soziales mehrmals nachgehakt, unter anderem mit dem Hinweis der Mietzahlung... Heute mittag habe ich ein Schreiben an die Abteilungsleitung und an das SG zur einstw. Anordnung rausgeschickt (Die Sache detailliert geschildert!) |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Die unter #7 zitierte Aussage des JC war falsch. Immer unterstellt, Sozialhilfe wurde zeitnah (mit allen Belegen) beantragt, aber noch nicht bewilligt, muss das JC einstweilen weiterzahlen. Und von der späteren SH-Nachzahlung dann erstatten lassen (durch direkte Verrechnung). Das ist zig mal entschieden, siehe unter dem Link in #6. In dem Urteil zitiert das LSG auch das BSG. MaW gegen den Einstellungsbescheid hätte binnen 1 Monats Widerspruch eingelegt werden müssen. Ist wohl leider versäumt worden, dadurch wird auch ein rechtswidriger Bescheid bestandskräftig. Warum ist denn nicht rechtzeitig Rat gesucht worden, zb hier?
Jetzt bleibt nur noch ein Vorgehen gegen den SHT. Wenn die zuletzt beschriebene Maßnahme nicht fruchtet, bleibt nur ein EilAntrag beim Sozialgericht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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