Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbegeld Einmalzahlung HzP im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
die B wurde in eine Einrichtung aufgenommen, sioe ist derzeit noch Selbstzahler.
Die Angehörigen drängen auf eine Bestattungsvorsorge zu ...
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#1 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Hallo,
die B wurde in eine Einrichtung aufgenommen, sioe ist derzeit noch Selbstzahler. Die Angehörigen drängen auf eine Bestattungsvorsorge zu 5000 €. Würde ich diesen Vertrag abschliessen, so wäre das Schonvermögen erreicht, Rest also ca 11.000 €. Würde das Sozialamt mit "vorsätzlich hergestellter Hilfebedürftigkeit" argumentuíeren können? Aufgrund des hohen Alters der B wäre wohl eine Einmalzahlung sinnvoll. Sofern das schonvermögen (durch Verzögerungen im Vertragsabschluss) unterschritten würde - hätte dies Rechtsfolgen? |
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#2 | |||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
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Hallo,
Erscheint nachvollziehbar. Zitat:
Zitat:
Am besten ein Bestattungsvorsorgevertrag direkt mit dem Bestattungsunternehmen. Zitat:
https://www.lexikon-betreuungsrecht....attungsvertrag mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 |
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Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
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Es ist doch uninteressant, was die Angehörigen wollen. Was möchte denn die Betreute?
Eine Bestattungsvorsorge kann nach der Rechtsprechung zusätzlich geschützt sein, weil es Teil der Menschenwürde ist, auch selbst für seine eigene würdevolle Bestattung vorzusorgen. Wenn das der Betreuten egal ist oder sie das nicht mehr versteht und nur die Angehörigen nachher Geld sparen wollen, dürfte mE keine Härte und damit kein gesonderter Schutz vorliegen, so dass die Bestattungsvorsorge ins Schonvermögen zu rechnen wäre. Rechtsprechung in diese Richtung gibt es noch nicht, fände ich aber mal spannend. Btw: Wenn die Bestattungskosten gedeckt sind holt sich das Sozialamt idR über 102 SGB XII dafür mehr, insofern schenkt sich das meist bei Personen, die so knapp an der Schongrenze sind, nicht viel. |
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