Dies ist ein Beitrag zum Thema EGH und Hilfe zur Pflege im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe eine neue Betreuung übernommen. Die Betreute wohnt in einer Wohnung und erhält Leistungen der Eingliederungshilfe in ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Hallo zusammen,
ich habe eine neue Betreuung übernommen. Die Betreute wohnt in einer Wohnung und erhält Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von Abw,sie bezieht eine Altersrente und Wohngeld, zudem deckte ein Pflegedienst die pflegerischen Leistungen ab, Zuzahlungen mussten bisher nicht geleistet werden. Vor meiner Betreuung ist die Person vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege gekommen und nun wird sie seit kurzer Zeit wieder zu Hause versorgt, Pflegedienst+EGH Leistungen ambulant. Die ambulante Betreuerin hatte vor meiner Betreuung Hilfe zur Pflege über das Sozialamt beantragt wegen dem Eigenanteil in der KZP. ein Teil wurde nun auch genehmigt, ein weiterer Teil kommt aus dem Entlastungsbetrag. Nun ist der Pflegeaufwand zu Hause höher, Eigenanteil 1000€, ist hier nicht nun aber die Eingliederungshilfe zuständig für Hilfe zur Pflege statt dem Sozialamt? Die Betreute hat auch Vermögen von etwas über 10.000€. Hier liegt ja der Vorteil, dass die Vermögensgrenzen deutlich höher liegen als im SGB XII. Stelle Ich nun den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt oder bei der Eingliederungshilfe? Und hätte der Antrag wegen der KZP nicht auch bei der EGH gestellt werden müssen? Viele Grüße Nik |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,219
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Der Antrag auf HzP ist beim Sozialamt richtig, da SGB XII. EGH betrifft SGB IX. Bei HzP gelten auch die 10k als Vermögensschongrenze.
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Also ich hatte auch mal einen Betreuten(mittlerweile verstorben) der hat definitiv Hilfe zur Pflege über die EGH bekommen. Die zahlen den Pflegedienst und er hat noch 100€ ca. Pflegegeld der EGH bekommen.
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#4 | |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 28.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 467
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Zitat:
In Bayern ist es der gleiche Träger: der Bezirk - Sozialhilfeverwaltung. Sobald EGH beantragt wird als Teilhabeleistung und Anspruch auf Sozialleistungen daneben bestehen, werden diese auch vom Bezirk gezahlt und nicht vom örtlichen Sozialamt. Aber im Prinzip ist es Jacke wie Hose, welches Amt zuständig ist. Denn das Amt, bei dem du den Antrag stellst, hat die Pflicht den Antrag weiterzuleiten, wenn er unzuständig ist. Aus diesem Grund schreibe ich direkt bei der Antragstellung dabei:"... sofern Sie unzuständig sind, bitte ich um Weiterleitung meines Antrages an die zuständige Behörde..." |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Zitat:
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,219
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in Hessen sind es auch unterschiedliche Träger, je nach alter, U 65 LWV für EGH und HzP, Ü65 das Sozialamt für beides.
Ändert aber nichts an den Vermögensfreigrenzen. Vielleicht war es bei dir nur derselbe Träger. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Zitat:
Bei EGH liegen die Grenzen ja viel höher. |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Zitat:
Für die von der Eingliederungshilfe umfasste Hilfe zur Pflege gelten die Kostenbeiträge und die günstigeren Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Eingliederungshilfe. Das geht aber wohl nur, wenn schon vor Eintritt der Regelaltersgrenze Leistungen der EGH bezogen wurden, bzw. eine Behinderung vor lag. |
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,219
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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