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Schonvermögensgrenze geknackt am Monatsende bei Sozialhilfeantrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonvermögensgrenze geknackt am Monatsende bei Sozialhilfeantrag im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe seit April eine neue Betreute, die direkt vom Krankenhaus ins Heim gekommen ist. Die Rente deckt die Heimkosten ...


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Alt 31.05.2026, 12:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 143
Standard Schonvermögensgrenze geknackt am Monatsende bei Sozialhilfeantrag

Ich habe seit April eine neue Betreute, die direkt vom Krankenhaus ins Heim gekommen ist. Die Rente deckt die Heimkosten natürlich nicht vollständig, und als verfügbares Vermögen hatte sie zu dem Zeitpunkt nur ein ordentlich gefülltes Girokonto und Bargeld, Gesamtwert knapp unter 10.000 €.


Dazu kommen noch Genossenschaftsanteile in Höhe von ca. 1600 € bei der Wohnungsbaugenossenschaft, bei der sie ihre Mietwohnung hat, welche den Wert über 10.000 € heben würden. Aber so wie ich es verstehe, zählen diese erst mal nicht, da diese bei Kündigung in diesem Jahr erst 2028 ausgezahlt werden.


Ich habe direkt im April den Antrag auf Übernahme der Heimkosten gestellt, welcher aber noch nicht durch ist. Alle Rechnungen von ihr wurden bezhalt, inklusive eine kleine Rechnung vom Pflegeheim für die initiale Kurzzeitpflege im April. Die Pflegeheimrechnungen für Mai liegen noch nicht vor, aber der Eigenanteil beträgt knapp über 4000 €.


Nun hat meine Betreute durch ihren Zustand praktisch kein Geld ausgeben können, und die Rente deckt ihre anderen Fixkosten ausreichend ab. Was nun dazu führt, dass nach Eingang der Rente ihr verfügbares Vermögen auf über 10.000 € gestiegen ist... und ich habe keine Rechnung, die ich noch schnell zahlen kann, obwohl ich weiß, dass zum einem eine Pflegeheimrechnung auf sie zukommen wird, und außerdem noch eine Rechnung für die Räumung der Wohnung, die inzwischen durchgeführt wurde.


Droht damit der Sozialhilfeanspruch für Juni zu verfallen? Wäre es problematisch, wenn ich selbst ohne vorliegende Rechnung prophylaktisch per Sofortüberweisung entweder dem Pflegheim oder der Entrümpelungsfirma schon einen Vorschuss überweise, damit die Grenze nicht gerissen wird? Denn wenn meine Betreute beide Rechnungen vollständig alleine übernehmen müsste, wären von den 10.000 € vielleicht noch 2500 € übrig... und zu allem Überfluss benötigt sie nun auch noch neue Kleidung, da durch Schädlingsbefall keine Kleidung oder andere Gegenstände aus ihrer Wohhnung zu ihr ins Pflegeheim gebracht werden können.
MPock ist offline  
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Alt 31.05.2026, 14:05   #2
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 546
Standard

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Dazu kommen noch Genossenschaftsanteile in Höhe von ca. 1600 € bei der Wohnungsbaugenossenschaft, bei der sie ihre Mietwohnung hat, welche den Wert über 10.000 € heben würden. Aber so wie ich es verstehe, zählen diese erst mal nicht, da diese bei Kündigung in diesem Jahr erst 2028 ausgezahlt werden.
Der Sozialhilfeträger kann hier zunächst Leistungen in Höhe der 1.600 Euro als Darlehen erbringen und ggf. den Rückzahlungsanspruch an sich abtreten lassen.

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Ich habe direkt im April den Antrag auf Übernahme der Heimkosten gestellt, welcher aber noch nicht durch ist. Alle Rechnungen von ihr wurden bezhalt, inklusive eine kleine Rechnung vom Pflegeheim für die initiale Kurzzeitpflege im April. Die Pflegeheimrechnungen für Mai liegen noch nicht vor, aber der Eigenanteil beträgt knapp über 4000 €.

Nun hat meine Betreute durch ihren Zustand praktisch kein Geld ausgeben können, und die Rente deckt ihre anderen Fixkosten ausreichend ab. Was nun dazu führt, dass nach Eingang der Rente ihr verfügbares Vermögen auf über 10.000 € gestiegen ist... [...]

Droht damit der Sozialhilfeanspruch für Juni zu verfallen?
Komplett verfallen wird er nicht, aber in der Höhe, in der das Vermögen die 10.000 Euro (Schonbetrag) übersteigt, muss es die Betreute für die Heimkosten einsetzen.

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Wäre es problematisch, wenn ich selbst ohne vorliegende Rechnung prophylaktisch per Sofortüberweisung entweder dem Pflegheim oder der Entrümpelungsfirma schon einen Vorschuss überweise, damit die Grenze nicht gerissen wird?
Ich würde soviel an das Heim zahlen, dass das Einkommen (Rente) vollständig für den laufenden Lebensunterhalt eingesetzt ist. Sonst besteht die Gefahr, dass der unverbrauchte Restbetrag zweimal auf die Sozialhilfe angerechnet wird – einmal als Einkommen im Mai und dann als Vermögen im Juni.
FFB ist offline  
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Alt 31.05.2026, 19:53   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Die Genossenschaftsanteile kann der Betroffene wahrscheinlich nicht abtreten, man müsste mal in die Satzung schauen...
Mächschen ist offline  
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Alt 31.05.2026, 20:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Wäre es problematisch, wenn ich selbst ohne vorliegende Rechnung prophylaktisch per Sofortüberweisung entweder dem Pflegheim oder der Entrümpelungsfirma schon einen Vorschuss überweise, damit die Grenze nicht gerissen wird?
Ich schicke mal vorweg, dass ich im Sozialrecht echt (noch) nicht fit bin. Aber die zweite Variante, Vorschuss an den Entrümpler, scheint mir leicht problembehaftet, aufgrund folgender Risiken: Wird die Firma vom Sozialhilfeträger tatsächlich genommen? Wird die Übernahme der Beräumungskosten tatsächlich bewilligt? Beides bis zum Bewilligungsbescheid unklar. Außerdem zahlen die SHT m.W. nur offene Rechnungen und leisten keine Erstattungen für bereits gezahlte Gelder. Du müsstest also echt sicher sein, dass der Entrümpler Dir bzw. der Betreuten den Vorschuss zurückzahlt, wenn die Rechnung durch den SHT beglichen wird.

In beiden Fällen könnte es auch Probleme bei der Rechnungslegung geben. Bei Zahlungen vom Konto der Betreuten ohne Beleg könnte der Rechtspfleger wohl mal nachfragen ...
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 24.06.2026, 12:08   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen

Wäre es problematisch, wenn ich selbst ohne vorliegende Rechnung prophylaktisch per Sofortüberweisung entweder dem Pflegheim oder der Entrümpelungsfirma schon einen Vorschuss überweise, damit die Grenze nicht gerissen wird?
Nee, nicht problematisch sondern aus Betreuersicht bei dieser Konstellation sogar erforderlich.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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