Dies ist ein Beitrag zum Thema JC stellt Leistung aufgrund besonderer Wohnform ein im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe für einen Betreuten am Freitag,19.6. den Aufhebungsbescheid vom Jobcenter ab 1.7.2026 erhalten.
Begründung ist die "Unterbringung ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.05.2011
Beiträge: 36
|
Hallo zusammen,
ich habe für einen Betreuten am Freitag,19.6. den Aufhebungsbescheid vom Jobcenter ab 1.7.2026 erhalten. Begründung ist die "Unterbringung in einer besonderen Wohnform" mit der Aufforderung SGB XII Leistungen zu beantragen. Der Betreute war in einer befristeten AWS Maßnahme und ist zum 1.4.2026 in eine Wohngemeinschaft der dezentral organisierten besonderen Wohnform von diesem Träger umgezogen. Er hat bisher SGB II Leistungen bekommen. Im Februar wurden Unterlagen beim ärztlichen Dienst eingereicht zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Seit März informiere ich das Jobcenter über die bevorstehende Veränderung und reiche Unterlagen ( KdU, Wohn-und Betreuungsvertrag) ein. Ich war unsicher bezüglich der Zuständigkeit wegen der besonderen Wohnform, aber die Einrichtung hat mir bei den Gesprächen versichert, dass viele Klienten Leistungen vom Jobcenter bekommen, wahrscheinlich wegen der dezentralen Organisation. Das Jobcenter hat im April einen Bewilligungsbescheid erlassen, allerdings mit Regelbedarfsgruppe 1, statt 2. Zum Wohn- und Betreuungsvertrag gab es auch Nachfragen. Das ging so hin und her... Und jetzt überraschend der Aufhebungsbescheid. In 10 Tagen hat der Betreute kein Geld mehr auf dem Konto für Fahrkarte, Handyvertrag und zum Leben. Was kann ich noch tun? außer Widerspruch, Antrag auf vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I ,SGB XII Antrag stellen, den Träger auffordern zur sicherung des Lebensunterhalts Grüße amrei |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
|
Muss das JC den Fall nicht an die ihrer Meinung nun zuständige Behörde weiterleiten? Das wäre doch mal hilfreich…
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
|
Ich meine, das Jobcenter darf die Leistung nicht einstellen, bis das Sozialamt entsprechende Leistungen bewilligt oder aber wegen fehlender Mitwirkung versagt hat.
Antrag zur Weiterleitung an den zuständigen Sozialleistungsträger dürfte wegen der Bewilligung nicht mehr in Betracht kommen. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 309
|
Zitat:
Wichtig ist nur dass das Sozialamt das Antragsdatum spätestens am 01.07. (also heute!) notiert hat. P.S.: jetzt gerade wird die EM also wohl unterstellt, wird aber noch nicht festgestellt. Da hat sich das JC ja fein einen schlanken Schuh gemacht, den Ärztlichen Dienst nicht zu bemühen... Damit ist das ein Fall für Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt. Schlauerweise würde ich dem Sachbearbeiter schnelle Unterstützung für das Ersuchen zur Feststellung EM beim Rententräger anbieten (Also Formular ausfüllen und hoffentlich vorhandene Befunde dazulegen und zurück zum Sozialamt). Beschleunigt ggf. ungemein. Passen dazu: keine Aufforderung vom JC zur Antragstellung EM-Rente miterhalten? |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|