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Merkbältter zur Mitwirkungspflicht (wirklich Mitwirkungspflicht?)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Merkbältter zur Mitwirkungspflicht (wirklich Mitwirkungspflicht?) im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin! Ich liebe Sie: Seitenlange Merkblätter von der Grusi über meine (Mitwirkungs-)Pflichten als (Vertreter der) Leistungsempfänger*in, die ich zum gefühlt ...


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Alt 03.07.2026, 06:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 287
Standard Merkbältter zur Mitwirkungspflicht (wirklich Mitwirkungspflicht?)

Moin!

Ich liebe Sie: Seitenlange Merkblätter von der Grusi über meine (Mitwirkungs-)Pflichten als (Vertreter der) Leistungsempfänger*in, die ich zum gefühlt 100sten Mal unterschreiben soll.

Ich meine mal gehört zu haben, dass die Unterschrift selbiger nicht erzwungen werden kann, bzw. deren Unterschrift nicht den Mitwirkungspflichten zugerechnet werden kann. Gibt es hierzu Rechtsprechung?

Ich wünsche ein stressfreies Wochenende!
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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Alt 03.07.2026, 07:40   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
Standard

Falls sich noch niemand wegen Schikanan gestritten hat, sei doch der erste.

Aber ein Sozialamt wird die Leistungen nicht versagen, nur weil man ein überflüssiges Formblatt nicht unterschrieben hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 03.07.2026, 18:23   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
Standard

Moin moin


Schon mal zurückgeschrieben, dass nicht nur die §§60-64 SGB I sondern auch der §65 SGB I bekannt ist?


Falls ein MA der Kostenträger besonders kiebig ist, dann kann das richtig Spaß machen...
Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.07.2026, 08:37   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 423
Standard

Hallo,


hier auch: Unterschreiben Sie das von uns * gefühlt irgendwann mal in den 90ern * erstellte Blatt zur Mitwirkung. Ich unterschreibe seit 5 Jahren nichts mehr in diesem Zusammenhang.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 06.07.2026, 11:21   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 287
Standard

Zitat:
Zitat von der_andre Beitrag anzeigen
Hallo,


hier auch: Unterschreiben Sie das von uns * gefühlt irgendwann mal in den 90ern * erstellte Blatt zur Mitwirkung. Ich unterschreibe seit 5 Jahren nichts mehr in diesem Zusammenhang.


VG
der_andre
Ich würde den Versuch auch einfach mal wagen. Aber natürlich fühlt es sich besser an, dabei auf einschlägige Rechtsprechung zu verweisen.
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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