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Fehlende Mitwirkung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlende Mitwirkung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich betreue eine Dame seit ca. 9 Monaten. Es liegt nun eine Schwerbehinderung vor, das Jobcenter stellt die ...


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Alt 16.07.2026, 16:30   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
Standard Fehlende Mitwirkung

Hallo zusammen,

ich betreue eine Dame seit ca. 9 Monaten.

Es liegt nun eine Schwerbehinderung vor, das Jobcenter stellt die Leistungen zum Ende des Monats ein, ich habe Grundsicherung beantragt.
Das Sozialamt benötigt nun den Nachweis des Rentenantrags.

Meine Betreute verweigert jegliche Mithilfe, sie hält sich derzeit nicht in ihrer Wohnung auf, sondern bei ihren Eltern.

Ich benötige für den Rentenantrag die Zeiten der Beschäftigung, wo sie die Ausbildung gemacht hat etc. Ich habe ihr angeboten in die Wohnung zu fahren, um die Unterlagen zu holfen. Dies möchte sie nicht.
Sie hat mir nun mitgeteilt, dass sie aufgrund ihrer Erkrankungen keine Angaben machen kann.

Ich bin jetzt ratlos. Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Viele Grüße
Maria
Maria71 ist offline  
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Alt 16.07.2026, 17:21   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
Standard

Warum hat das Jobcenter eingestellt, wegen Erreichen der Regelaltersgrenze?
Mächschen ist offline  
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Alt 16.07.2026, 17:54   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
Standard

Nein, weil laut Rentenversicherung keine Erwerbsfähigkeit mehr besteht.
Maria71 ist offline  
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Alt 16.07.2026, 18:10   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
Standard

Moin moin


Wenn keine Erwerbsfähigkeit mehr besteht, wer hat das bescheinigt?
Oder ist das nur eine Vermutung des JobCenters, um den Zahlungsunwillen zu begründen?
Eine Bescheinigung der DRV wäre die beste Hilfe.


Normalerweise ist es so, dass die DRV aufgrund eines Antrages oder einer Anforderung des Sozialamtes die Erwerbs(um)fähigkeit einer Person über einen Gutachter prüfen läßt. Aufgrund des Gutachtens stelle die DRV dann die Bescheinigung bzgl. der Erwerbs(un)fähigkeit aus.
Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit reicht diese Bescheinigung aus, um Grundsicherung beantragen zu können. Bis zu dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung kann man die alte Sozialhilfe = HLU beantragen.
Das Sozialamt kann natürlich dazu auffordern EM-Rente zu beantragen und dann einen Erstattungsanspruch stellen. Es darf aber die Bearbeitung des GruSi- oder HLU-Antrages nicht pausieren weil noch kein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde.


Bis zu dem Zeitpunkt an dem erst einmal HLU gewährt wird, ist immer noch das JobCenter in der Pflicht - und sollte keinesfalls die Leistung einstellen.


Dass in letzter Zeit doch häufiger Leistungen eingestellt werden, entspricht der aktuellen Kulturkampfpolitik in deren Rahmen die Armut durch das Ausmerzen der Armen bekämpft werden soll. (Ob da jemand merkt, wie er seinen Namen "verewigt"?)


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.07.2026, 18:15   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
Standard

Der Schwerbehindertenbescheid hat mit der Rente (direkt) nichts zu tun. Es gibt also noch einen 2. Bescheid? EM-Rente kannst du formlos stellen, die Kontenklärung dort sollte mit beantragt werden. Meist ist der dortige Rentenverlauf schon vollständig. Und der SHT kann seinen Erstattungsantrag auch schon dort anmelden, § 95 SGB XII. Die RV-Nummer dürfte doch wohl bekannt sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 16.07.2026, 20:54   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
Standard

Danke, ich werde formlos einen Antrag stellen.

Vielleicht gibt es einen zweiten Bescheid, meine Betreute leitet nicht alles weiter.

Ich habe dem Jobcenter zu Beginn der Betreuung mitgeteilt, dass sie nicht arbeiten kann, auch keine 3 Stunden.
Daraufhin hat die DRV die Erwerbsfähigkeit geprüft und dem Jobcenter mitgeteilt, dass meine Betreute nicht mehr erwerbsfähig ist.
Von der DRV habe ich nichts erhalten.

Das Jobcenter hat mich aufgefordert einen Antrag für die EM Rente und für die Grundsicherung zu stellen.
Die Grundsicherung möchte nun auch den Nachweis des Rentenantrags.
Ich Stelle nun formlos den Antrag und dann müsste ja alles klappen.

Vielen Dank für die Antworten.
Maria71 ist offline  
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Alt 16.07.2026, 20:56   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
Standard

Das Jobcenter leistet doch weiter, bis die DRV bzw. das Sozialamt leistet, da müsste wohl Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid des Jobcenters eingelegt werden und ein Antrag gem. § 86b Abs. 1 SGG beim Sozialgericht gestellt werden.
Mächschen ist offline  
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fehlende mitwirkung, rentenantrag

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