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Mutter hat Betreute "entwendet"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter hat Betreute "entwendet" im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, nachdem ich aus meiner Sicht alles unternommen habe, um die Situation zu klären, vom Betreuungsgericht erfahren habe, man ...


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Alt 06.04.2018, 12:19   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard Mutter hat Betreute "entwendet"

Liebe KollegInnen,

nachdem ich aus meiner Sicht alles unternommen habe, um die Situation zu klären, vom Betreuungsgericht erfahren habe, man sei für einen solchen Fall nicht zuständig, bitte ich um Euren Rat:

Die B. ist körperlich, geistig und psychisch behindert, sitzt im Rollstuhl und ist auf dem geistigen Stand einer 5-Jährigen.
Es besteht keine Krankheitseinsicht.

Sie hatte mit ihrem über 90jährigen Vater in einem Pflegeheim im europäischen Ausland gelebt und war mit Vater vor 1,5 Jahren nach Deutschland zur Mutter gezogen.

Da die Mutter der Auffassung ist, dass eine so junge Frau ja kaum so viele Medikamente benötigt, hat sie ohne Sachkenntnis schon damals nach Gusto die Medis reduziert.
Schließlich landete die B. für mehrere Wochen mit schwerer Psychose und MRSA in der geschl. Psychiatrie.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ich zur Betreuerin bestellt.

Nachdem die B. wieder in die mütterliche Wohnung zurück gekehrt war, wiederholten sich solche Ereignisse mehrfach, bis es schließlich so weit kam, dass ich sie bei einem Besuch völlig aufgedunsen, mit blauem Gesicht und nach Luft japsend antraf. Die Mutter meinte, sie hätte eine Bronchitis, der Arzt habe per Telefon schon ein Antibiotikum verschrieben, das helfe sicher bald. Gegen den Willen der Mutter (was eigentlich ja nicht relevant wäre) und unter Androhung der Polizei ließ ich die B. per Notarzt in die Klinik einweisen. Es stellte sich heraus, dass ein schwerstes Herzleiden besteht.

Nach einigen Wochen konnte ich nach zähem Ringen mit der Mutter und Zustimmung der B. einen Wohnheimplatz für sie finden, in dem auch die Pflege gewährleistet ist.
Einige Monate ging alles gut, der Gesundheitszustand verbesserte und stabilisierte sich zunehmend.

Die B. besuchte Ihre Familie zweimal wöchentlich zuhause.

Nach einem Weihnachtsurlaub bei der Mutter fing die Situation an sich zuzuspitzen. Die B. wollte nach den Familienbesuchen nicht mehr ins Heim kommen, verweigerte die Medikamente, erbrach diese regelmäßig.
Die "Mama hat gesagt, die brauche ich gar nicht, ihr wollt mich nur vergiften" und "ich will wieder zu meiner Mama und Papa, die sind schon alt und sterben bald" (die Mutter ist ca. 75), und "ich soll mich um die kümmern", außerdem "will ich mein Geld wieder haben, das gibst Du ja nur für Deinen Urlaub aus" (EV in Vermögensangel.).
Die gesundheitliche Situation der B. verschlechterte sich zunehmens, so dass ich die Besuche in den mütterlichen Haushalt untersagt habe. Familienbesuche fanden dann im Heim statt.
Die gesundheitliche Situation stabilisierte sich in Folge wieder.

Nun hatte die B. sich dringend gewünscht über Ostern zu ihrer Familie zu fahren. Ich hatte dies unter der Voraussetzung genehmigt, dass die B. und ihre Mutter ein Schriftstück unterschreiben, dass der Urlaub bis Ostermontag ginge und die Mutter sich verpflichtete die Medis gemäß Mediplan zu geben.

Was soll ich sagen: die B. ist nicht wieder ins Heim zurück gekehrt, alle Telefone sind ausgeschaltet, ich war gestern mit der Polizei vor Ort, niemand machte auf.

Die B. verfügt seit Dienstagmorgen über keine Medikamente mehr, beim Hausarzt wurden auch keine bestellt.
Ich muss also davon ausgehen, dass eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht, bin aber mit meinem Latein am Ende.

Eine Vermisstenanzeige wollte die Polizei nicht aufnehmen, da ja bekannt sei, dass die B. sich bei ihrer Familie aufhält, das Betreuungsgericht ist der Auffassung, dass es hier nicht zuständig ist (ich habe allerdings einen Bericht dorthin gefaxt, der auch einen dringenden Beratungswunsch meinerseits beinhaltet).

Habe ich wirklich alles getan, um meinen Verpflichtungen nachzukommen?
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?

Ich freue mich über jeden Tipp!

Eure Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 06.04.2018, 12:34   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
ich habe allerdings einen Bericht dorthin gefaxt, der auch einen dringenden Beratungswunsch meinerseits beinhaltet).
Es kann ja sein das du einen Beratungswunsch hast, aber das Gericht wird dir diesen nicht erfüllen.
Wenn du eine Beratung brauchst wäre die Betreuungsbehörde die richtige Stelle. (§ 4 Abs.3 BtBG )
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 06.04.2018, 12:56   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Was ich so lese ist, dass die Polizei ermitteln muss, wenn

- die Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat.
- der aktuelle Aufenthaltsort unbekannt ist.
- eine Gefahr für Leib oder Leben der Person angenommen werden kann.

Alle drei Punkte sehe ich als erfüllt.

Um sich selbst abzusichern wäre es sicher sinnvoll, das ganze nochmal per Fax an die Polizei zu senden, damit man selbst belegen kann, man hat alles gemacht. Wenn die Polizei dann dennoch nicht reagiert, kann man nur abwarten.
Michael77 ist offline  
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Alt 06.04.2018, 13:03   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich muss also davon ausgehen, dass eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht, bin aber mit meinem Latein am Ende.
Das solltest du mal besser nicht sein sondern schnellstens einen Unterbringungsantrag stellen.
Wenn jemand sich erheblich selbst gefährdet ist das das Mittel der Wahl.
Lass dir ein kurzes Attest ausstellen welches die Notwendigkeit der regelmässigen Medieinnahme bestätigt und die drohenden Gefahren ohne Medis bennet, dann fix ab damit an`s Gericht.

Wenn du den Beschluss hast wird sich auch die Polizei natürlich kooperativer verhalten müssen was die Suche nach der jungen Frau betrifft.
Viele Erfolg, sowas ist Freitags immer besonders schön
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.04.2018, 13:07   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das solltest du mal besser nicht sein sondern schnellstens einen Unterbringungsantrag stellen.
Wenn jemand sich erheblich selbst gefährdet ist das das Mittel der Wahl.
Lass dir ein kurzes Attest ausstellen welches die Notwendigkeit der regelmässigen Medieinnahme bestätigt und die drohenden Gefahren ohne Medis bennet, dann fix ab damit an`s Gericht.

Wenn du den Beschluss hast wird sich auch die Polizei natürlich kooperativer verhalten müssen was die Suche nach der jungen Frau betrifft.
Doofe Frage hierzu: Faxt du das ans Gericht oder bringst du das aufgrund der Dringlichkeit selbst vorbei? Und ist davon auszugehen, dass man den Beschluss heute noch bekommt?
Michael77 ist offline  
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Alt 06.04.2018, 18:05   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass ich natürlich mit der Betreuungsbehörde gesprochen habe, mehrfach.
Da die B. freiwillig, und das auch noch schriftlich bestätigt, zu ihrer Mutter gegangen ist, mutmasslich gut versorgt ist, sei keine Gefahr in Verzug.
Zudem führt sie ihre Versicherungskarte bei sich und könnte sich von jedem Arzt mit Medikamenten versorgen lassen.
Alle anderen Umstände seien ärgerlich und suboptimal, ich könne aber nicht beweisen, dass tatsächlich keine Versorgung mit Medikamenten statt findet.
Das war auch die Meinung der Polizei und der Rechtspflegerin... ich soll mal nicht vom Schlimmsten ausgehen.
Am Montagfrüh habe ich einen Termin bei der Betreuungsrichterin bekommen.
Am selben Tag werde ich eine Erweiterung der Betreuung um das Umgangsrecht und die Personensorge beantragen. Offensichtlich ist der schon bestehende Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung nicht hilfreich, wenn die Betroffene selbst einen anderslautenden freien Willen bildet als ich.
Unterbringungsbeschluss kriege ich ohne Facharzt nicht hin, und der ist im Urlaub, und der Hausarzt fühlt sich überfordert.
Da könnte man doch...
Marsupilami ist offline  
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Alt 06.04.2018, 18:33   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Du hast doch schon geschrieben, dass es mehrere Versuche bzw. Gelegenheiten gegeben hat, bei denen die Betreute bei der Mutter war und sie dort schlecht bis gar nicht versorgt wurde. D.h. wenn sie bei der Mutter ist, besteht akute Gefahr für die Gesundheit bzw. das Leben der Betreuten.
Da sich die Mutter auch nicht an Absprachenhält (befristeter Besuch) sollte ein Unterbringungsbeschluss durchaus drin sein. Genauso auch die Umgangssorge. Und dann kannst Du knallhart bestimmen, wie oft, wieviel und an welchem Ort die Kontakte zu der Mutter stattfinden.

Ähnliche Fälle hatte ich auch schon und bin da mit rigorosen Ansagen am besten gefahren.
Wenn die Betreute geistig auf dem Stand einer 5-jährigen ist, dann ist es doch kein Wunder, wenn sie wie ein Papagei den vorgegebenen Unsinn der Mutter nachplappert. Sie kann das Ganze doch einfach nicht überblicken und die gesundheitsgefährdenden Konsequenzen bedenken. D.h. in diesem Punkt bist Du als Betreuer gefragt, eine Position zu entwickeln und auch zu vertreten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.04.2018, 19:14   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da die B. freiwillig, und das auch noch schriftlich bestätigt, zu ihrer Mutter gegangen ist, mutmasslich gut versorgt ist, sei keine Gefahr in Verzug.
Zudem führt sie ihre Versicherungskarte bei sich und könnte sich von jedem Arzt mit Medikamenten versorgen lassen.
Es könnte auch urplötzlich eine Wunderheilung eintreten und die Betreuung dann aufgehoben werden

Sorry, das alles sind (für mich) arbeitsvermeidende halbgare Aiussagen die sich, wenn du es so geschildert hast wie hier, im Zweifelsfall auch als solche herausstellen werden.
Wenn sie vorher nicht kapieren konnte dass Medis für sie überlebennotwendig sind dann wird sie jetzt, alleine mit der Mutter, keinen Arzt aufsuchen.

Zitat:
Das war auch die Meinung der Polizei und der Rechtspflegerin
Die Rechtspflegerin ist gar nicht gefragt wenn es um Unterbringung geht und die Polizei..... naja
Zitat:
Sie kann das Ganze doch einfach nicht überblicken und die gesundheitsgefährdenden Konsequenzen bedenken. D.h. in diesem Punkt bist Du als Betreuer gefragt, eine Position zu entwickeln und auch zu vertreten.
Ich kann Imre (und mich) nur noch mal unterstützen: stell den Antrag heute, und das ausführlich und selbsterklärend. Notfalls ohne Attest., dann muss das Gericht ermitteln.

Wenn sie inzwischen wieder nur noch nach Luft japst und das evtl. komplett in die Hose geht kannst du sicher sein dass jeder der "Schlauberger" von vorher dann sagen wird: dass es so schlimm ist haben wir ja nicht gewusst, sie hätten natürlich sofort etwas tun müssen.

Auf sowas lasse ich mich in solchen Fällen nicht ein.
Bei grenzwertigen Unterbringungsanträgen (das hier wäre meiner Meinung nach keiner) schreibe ich dazu dass der Antrag vorsorglich um das Wohl des Betreuten und zur Absicherung erfolgt.
Der Hinweis ist bisher verstanden worden.

Zitat:
Faxt du das ans Gericht oder bringst du das aufgrund der Dringlichkeit selbst vorbei?
Ein Fax dierekt auf die Geschäftsstelle mit dem Vermerk: Dringend, Eilt, bitte sofort vorlegen! ist doch viel schneller am Gericht wie ich zu Fuss.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 07.04.2018, 09:36   #9
Stammgast
 
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Beiträge: 730
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Guten Morgen,

ich habe gestern per Fax eine Vermisstenanzeige an die Polizei geschickt. Mal sehen, wo wir am Montag stehen, aber dann kann ich ja immer noch weitere Anträge stellen.

Jetzt einen Antrag auf geschl. Unterbringung zu stellen, erschien mir in der Situation nicht hilfreich - ich weiß ja gar nicht, wo die B. sich aufhält. Die elterliche Wohnung scheint verwaist, Telefon abgeschaltet.

Möglicherweise sind alle nach Belgien verpufft.

Euch ein tolles Wochenende!

Marsupilami
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Alt 14.04.2018, 18:56   #10
Stammgast
 
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Aktualisierung:
Am Montag habe ich einen bis heute nicht beschiedenen Unterbringungsantrag gestellt.
Gestern rief mich die Polizei an, man habe die Mutter endlich zuhause angetroffen. Die habe erklärt, die B. sei mit dem Vater in ein Pflegeheim nach Belgien verzogen, Adresse unbekannt.
Wers glaubt: weder die B. Noch ihr Vater wären in der Lage Heimplätze zu organisieren, geschweige denn einen Transfer.
Zudem: es liegt ein EV in Vermögensangelegenheiten vor, wer also hat unterschrieben, und ist das rechtkräftig?
Immerhin besteht ja auch hier noch ein gültiger Heimvertrag.
Die Polizei wird nun im Rahmen der Amtshilfe von den belgischen Kollegen den Aufenthalt ermitteln lassen. Das hiesige Gericht soll der hiesigen Betreuungsbehörde den Auftrag erteilen die dortige Betreuungsbehörde um Amtshilfe zu ersuchen, damit geklärt werden kann, ob das Vorgehen deren Wusch entspricht.
Ob man sie bei hier vorliegendem Unterbringungsbeschluss hierher zurückführen könnte, muss noch geklärt werden. Ob das sinnvoll ist, wäre dann die nächste Frage.
Fakt scheint zu sein, dass ich Betreuerin bleibe, so lange in Deutschland noch Vermögen zu verwalten ist.
Kein wirklich alltäglicher Fall...
Marsupilami ist offline  
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