Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter hat Waren unter falschem Namen bestellt im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In der Fallanarbeitung habe ich festgestellt, dass der Betreute über das Internet Waren unter falschem Namen bestellt hat. Es versteht ...
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20.07.2018, 13:10 | #1 |
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Registriert seit: 16.07.2018
Beiträge: 3
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Betreuter hat Waren unter falschem Namen bestellt
In der Fallanarbeitung habe ich festgestellt, dass der Betreute über das Internet Waren unter falschem Namen bestellt hat. Es versteht sich, dass er die Rechnungsbeträge natürlich nicht gezahlt hat. Die direkte Ansprache führte zum Eingeständnis und der Bitte, mich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen, um die Sache zu regeln. Wie verhält man sich in dieser Sache am schlausten? Hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet?
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20.07.2018, 14:42 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Richtig blöde Nummer. Solche Betreute habe ich auch - mehrere. Grundsätzlich nur mit Einwilligungsvorbehalt (notfalls beantragen). Die Sachlage bei den Betreuten sind allerdings unterscheidlich gestrickt. Allerdings hat mich nur ein Betreuter darum gebeten mich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen, um die angebrannten Kastanien aus dem Feuer zu holen. In diesem Fall war aber unklar, ob er selber betrogen hat, oder von anderen über den Tisch gezogen wurde. Die Fälle, in denen ich mich gemeldet habe, waren sehr unergiebig: Die Gläubiger wollten unbedingt Geld sehen, haben mit einer Betrugsanzeige gedroht und den Kram abzuarbeiten war ungemein nervig. Ergo: Ich werde mich nicht mehr melden. Wenn die Gläubiger den Betrug herausfinden, dann sollen sie eine Strafanzeige stellen und ich gebe die Sache an einen RA ab. Das Ergebnis für den Betreuten wird mindestens gleich oder sogar besser sein und der Arbeitzsaufwand für mich geringer. Allerdings gibt es sehr eindringliche Gespräche mit dem Betreuten, dass sie für ihre Betrügereien selber die Rübe hinhalten dürfen und ggf. auch völlig gerechtfertigt vom Gericht eine Strafe bekommen können. Auf keinen Fall sehe ich es als die Aufgabe der Betreuer an, den Betreuten die Betrügereien noch zu versüßen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.07.2018, 13:28 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.07.2018
Beiträge: 3
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Danke für die Antwort!
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