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Schwarzarbeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwarzarbeit im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie ich vor Kurzem herausgefunden habe arbeitet einer meiner Betreuten schwarz als Handwerker (Maler), gab sich in der Vergangenheit sogar ...


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Alt 15.04.2019, 15:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard Schwarzarbeit

Wie ich vor Kurzem herausgefunden habe arbeitet einer meiner Betreuten schwarz als Handwerker (Maler), gab sich in der Vergangenheit sogar als richtigen Betrieb aus.

Momentan lebt er von ALG II und hat grad "Pause" vom Schwarzarbeiten.

Betreut wird er aufgrund Überschuldung, Alkoholismus, psychisch krank.

Ich bin mir gerade noch unschlüssig wie ich weiter verfahren soll. Beim Finanzamt anzeigen? Gewerbeaufsicht?
Seine Einnahmen waren 2018 (zum Glück) wohl eher nur im niedrigen 4-stelligen Bereich. ALG hat er während der Zeit nicht bezogen, da er zudem noch angestellt war. Jetzt -wie gesagt- ALG II. Er sagt, er arbeitet nicht nebenher aber ich kann das kaum überwachen.

Hat mir jemand Vorschläge zum weiteren Vorgehen?
hanns ist offline  
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Alt 15.04.2019, 16:50   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 685
Standard

Moin,


wir sind zum Wohle der Betreuten da (1901 BGB). Da Du das sowieso nicht kontrollieren kannst, was meines Erachtsnes auch nicht unsere Aufgabe ist, würde ich drüber wegsehen.


Anzeigepflichtig nach dem StGB ist das auch nicht (§ 138 StGB).


Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 15.04.2019, 17:34   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Ja, eigentlich will ich nichts tun, zumindest solange er es nicht weiter macht. Mein Problem ist, das ich nach §34 AO seine Steuer machen muss, denn er wird`s natürlich nicht tun.

Bei allem Wohlwollen dem Betreuten gegenüber möchte ich nicht haftbar gemacht werden.
hanns ist offline  
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Alt 15.04.2019, 18:26   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 685
Standard

Kannst Du denn was nachweisen? Auftragserteilung? Kontobewegungen, etc?
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 15.04.2019, 18:31   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Ja. Konto, Zeugen
hanns ist offline  
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Alt 15.04.2019, 19:52   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 685
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Naja, dann wirds schwer. Kann man das als Nachbarschaftshilfe deklarieren?
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 15.04.2019, 20:50   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Mein lieber Scholli, Schwarzarbeit, aber dann mit ordentlicher Rechnung (wegen der Garantie, man will ja nicht den Kunden, sondern nur das Finanzamt bescheißen). Ist natürlich klasse, weil man dann die Behörden wie mit einem Leuchtfeuer auf sich aufmerksam macht, nämlich dann, wenn der ehrliche Kunde die Handwerkerleistungen bei seiner eigenen Steuererklärung absetzen will. Klasse, sag ich mal.

Ob der Tipp, dass man alles essen, aber nicht alles wissen kann, hier so gut ich, weiß ich auch nicht. Wenn Akten von der Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung beschlagnahmt werden, darf es keine Beweismittel (Kto.auszüge, Aktenvermerke usw geben). Das kann man mit genügend Abgezocktheit noch hinbekommen.

Frage ist aber: wie schätzt man den Betreuten ein, wenn er von der Polizei vernommen wird? Wird er in Bezug auf seinen Betreuer sagen, nein der wusste nix davon, der hat mir immer gesagt, ich muss alles anmelden und versteuern oder würde er eher sagen: klar wusste mein Betreuer das. Ich hab mich immer drauf verlassen, dass der das alles regelt.

Wenn Letzteres wahrscheinlicher ist, würde ich (bis 31.5.) eine ganz normale ESt-Erklärung für 2018 einreichen mit allen Belegen. Wahrscheinlich muss da gar nicht viel nachgezahlt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 05.05.2019, 23:36   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 42
Standard

Hallo,
nichts Tun ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Tipp: Gib das beim Finanzamt an, was du nach Deiner Recherche als ungeklärte Geledeingänge findest. Steuerhinterzeihung ist eine Straftat und du haftest dafür. Ob das Dein Betreuter will oder nicht, wäre für mich bedeutungslos. Wenn die Betreuung dadurch aufgelöst wird, ok. Wenn Dein Betreuter spinnt auch ok. Frage dich, würdest Du für einen Betreuten eine Bank überfallen? Wenn ja, dann mach nichts.
Das Amtsgericht wird Dir keine Steine in den Weg legen, denn wenn die Rechnungslegung kommt, wird sowieso gefragt, woher das Geld herkommt.
Triff die richtige Entscheidung
Grüße
aerofox ist offline  
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Alt 08.05.2019, 23:10   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Danke für die Antworten. Ich werde euren Rat befolgen und zum Finanzamt gehen, entweder mit oder ohne meinen Betreuten.
hanns ist offline  
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