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Vorladung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorladung im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pichilemu Eine Rechtsprechung die eine Pfändung in den Regelsatz erlaubt ist mir, jedenfalls soweit es um die ...


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Alt 18.07.2021, 14:32   #41
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Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Eine Rechtsprechung die eine Pfändung in den Regelsatz erlaubt ist mir, jedenfalls soweit es um die Gerichtskosten geht, nicht bekannt. (Bei der Geldstrafe bzw. einer Geldauflage mag das anders aussehen, da gibt es aber zumindest immer die Möglichkeit die Strafe abzusitzen statt eine Unterdeckung des Regelsatzes in Kauf zu nehmen.)
Anders als Sozialhilfe ist ALG 2 pfändbar, allerdings gelten die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, auch für Geldstrafen. Nur bei Pfändungen für Unterhalt gibts Ausnahmen (§ 850d ZPO). Das Schonvermögen ist allerdings komplett pfändbar.

Bei Geldstrafen kann auf Antrag eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit erfolgen. Außerdem ist eine Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe möglich. Wenn man beides nicht Kann/will, empfiehlt sich uU eine (geringe) Ratenzahlung auch aus unpfändbarem Einkommen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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