Dies ist ein Beitrag zum Thema Fremndgefährdender Betreute / Strafrecht im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Denn eine Unterbringung in die Psychiatrie ist in aller Regel mit "lebenslang" gleichzusetzen, wer dort eingewiesen wird, bleibt in ...
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15.09.2021, 13:09 | #11 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Wie kommst du denn auf eine solche Aussage?? Ich hatte hier z.B. schon etlich Betreute aus dem Maßregelvollzug.
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15.09.2021, 14:45 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Hallo Pichemu, forensische Unterbringung ist heutzutage eben nicht mehr lebenslang, das ist nun ein ziemlich veraltetes Vorurteil. Und dann schon wieder der Freispruch. Den bekommt niemand, der einer Straftat überführt wurde. Allenfalls Verfahrenseinstellung aus unterschiedlichen Gründen. Ein Verteidiger, der eine Verfahrenseinstellung ohne Behandlungsauflage bei offenkundiger Behandlungsbedürftigkeit ohne Einsicht darin erwirkt, handelt selbst pflichtwidrig. Wobei ja in der Strafjustiz in Verkennung der Möglichkeiten des Betreuers oft alleine die Tatsache der Betreuung als ausreichend für eine positive Prognose angesehen wird, ist es als Betreuer wichtig, gerade diese Fehleinschätzung zu entkräften.
Und übrigens: dass das Strafrecht nicht dem Schutz der Allgemeinheit dient, stimmt auch nicht. Gerade das, die sog. Spezialprävention, ist ein wichtiger Aspekt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.09.2021, 15:53 | #13 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
Das sehe ich jetzt anders. Ich habe einige in der Forensik oder sie waren dort. Je nach Straftat war irgendwann die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. |
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16.09.2021, 12:22 | #14 | |||
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Zitat:
ja, aber ich denke Pichilemu stellt eher auf fortdauernd gefährliche Straftäter ab, Wiederholungstäter schwerer Verbrechenstatbestände pp. Da ist schon was dran. In der Öffentlichkeit wird dann oft die Verkündung der Schuldunfähigkeit und in der Folge die forensische Psychiatrieunterbringung gleichgesetzt mit "man schützt uns nicht vor diesen Tätern". Dem ist nicht so. Bei manchen Delikten und Konstellationen bedeutet die forensische Unterbringung in der Praxis oft lebenslange Unterbringung ohne das naklar so zu benennen. Nicht selten wird die Allgemeinheit dadurch deutlich besser vor den Tätern geschützt, als dies bei einer Freiheitsstrafe der Fall wäre. Ein verbreiteter Irrglaube, der gerne von unlauteren Populisten missbraucht wird, um Ängste zu schüren. Zitat:
Zitat:
MfG Florian |
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