Dies ist ein Beitrag zum Thema Vernachlässigung der zu Betreuenden Person im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kein Problem
Das ist ja das Problem, es wurde ihr schon mehrmals vorgeschlagen, dass sie das Waschen der Hauskrankenpflege überlässt, ...
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#11 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
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Kein Problem
![]() Das ist ja das Problem, es wurde ihr schon mehrmals vorgeschlagen, dass sie das Waschen der Hauskrankenpflege überlässt, doch leider möchte sie das nicht, da sie nicht auf das Pflegegeld verzichten möchte. Es wurde auch angeboten, aus dem Verwandtenkreis, das waschen zu übernehmen, dies wurde auch nicht angenommen. Die Frage zu der Pflegebegutachtung habe ich gerade eben beantwortet. Lg |
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#12 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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So wie du es schilderst kenne ich die Beratungseinsätze nicht. Da wird schon genau geschaut zumal der Pflegedienst ja mit seiner Bestätigung dafür garantiert, dass die Pflege beanstandungsfrei ausgeführt wird.
Sollte ein Pflegefehler vorliegen oder vorgelegen haben wäre es eigentlich die stille Verpflichtung des Hausarztes diesen mit dem Pflegedienst/ der Pflegeperson zu besprechen. Es sollte sich ja nicht wiederholen. Besprich doch mit der Verwandschaft zu der du ein gutes Verhältnis zu haben scheinst die Möglichkeit den Hausarzt einzuschalten damit die Pflege auch wirklich ausreichend durchgeführt wird. Ansonsten bliebe nur übrig die Pflegekasse versuchen herauszufinden und dort den Vorfall zur Kenntnis zu bringen. |
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#13 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
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Wie die Pflegebegutachtung bei meiner Verwandten arbeitet weiss ich so genau leider nicht, ich denke wenn diese sehr genau hinschauen würde, wären die Missstände dort schon eher aufgefallen.
Die Hausärztin weiss ja jetzt bescheid, sie hat wohl auch eine grosse Ansage gemacht und schon damit gedroht die Pflegekasse einzuschalten wenn sich die zustände nicht bessern, aus Erfahrung der letzten Jahre kann man aber davon ausgehen, dass sich da nicht viel bessern wird, evtl. Für kurze Zeit bis sich die Lage wieder etwas entspannt hat. Es ist nicht das erste Mal dass der Hausärztin aufgefallen ist das ihr Patient nicjt optimal versorgt wird, dass extra eine Hauskrankenpflege kommt um die Tabletten zu verteilen ist dank ihr eingerichtet worden, da es dort auch immer wieder Probleme gab. Nun hoffe ich natürlich auch, dass die Hausärztin etwas unternimmt, für den Fall dass dem nicht so ist wollte ich mich eben informieren was ich als aussenstehende Person tun kann, denn der alte Mann tut mir unendlich leid und ich kann und werde da nicht weiter zusehen. Ich denke es ist ein guter Ansatz die Hausärztin in ihrem Vorhaben zu bestärken denn ich als Verwandte habe Einblick wie es hinter der Kulisse aussieht und kann ihr das alles schildern. Danke für ihre Hilfe ![]() |
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#14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,700
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Hallo Michaela, wie kommst du darauf, dass die (rechtliche) Betreuung beendet sei? Es hieß in der Ausgangsfrage „betreut“ und „pflegt“. Ersteres ist doch wohl die rechtliche Betreuung?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#15 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Horst, bei der Threadstarterin handelt es sich scheinbar um eine Angehörige und/oder Bekannte. Ich war insofern, wie bereits geschrieben durch den vorherigen Thread zusätzlich irritiert.
Die Nicht-Fachleute nutzen gerne mal den Begriff "betreut" auch für die Pflege was hier offensichtlich auch der Fall ist. Denn von einer rechtlichen Betreuung lese ich nach wie vor nichts, nur von der Pflegeperson die die Anforderungen an eine vernünftige Pflege nicht packt. Das dieselbe Person der rechtliche Betreuer ist und gleichzeitig die Pflege gegen Entgelt durchführt halte ich in dem geschilderten Fall für wenig wahrscheinlich. |
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#16 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,700
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Hallo Michaela, da das hier ein Forum zum Betreuungsrecht ist, hatte ich natürlich geschlussfolgert, dass es um die rechtliche Betreuung geht. Sonst wäre doch auch das Begriffspaar „betreut und pflegt“ eine sinnlose Doppelung. Naja, was für mich logisch erscheint, muss es ja nicht für andere sein.
Wobei das ja dann ein typischer Fall wäre, in dem dringend ein (neutraler) rechtlicher Betreuer bestellt werden müsste. Von daher wäre die Kontaktaufnahme mit der Betreuungsbehörde umso wichtiger.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#17 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,063
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Moin moin
Welche Art von Betreuung der Threadstarter meint, müßte dieser selbst klarstellen. Es kommt sehr oft vor, dass Angehörige zu BetreuerInnen bestellt werden und gleichzeitig die Pflegeleistung (wenigstens auch) erbringen und das Pflegegeld kassieren. Das ist zwar immer noch ein Insichgeschäft und eigentlich verboten, aber da drücken die Gerichte üblicherweise die Augen zu. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#18 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Klar sind wir ein Forum zum Betreuungsrecht aber hier schreiben und melden sich nicht nur ausgewiesene Fachleute an. Es sollen ja alle Menschen das Recht haben sich bei Fragen oder Nöten zu äussern und sich zu informieren. Wenn dann auch noch nicht so richtig klar wird um was es eigentlich gehen soll und wer die wirklich Beteiligen sind dann kommt sowas halt vor. Kein Beinbruch ![]() Im Beitrag #13 zeichnen sich doch absolut passenden Lösungen ab. |
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Stichworte |
betreuung nicht gut, pflege, vernachlässigung |
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