Dies ist ein Beitrag zum Thema Vernachlässigung der zu Betreuenden Person im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
folgende Situation ist entstanden, gerne möchte ich wissen wie dies gehandhabt wird.
Person A betreut Stiefvater, Person B,der ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
29.10.2021, 08:42 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
|
Vernachlässigung der zu Betreuenden Person
Hallo zusammen,
folgende Situation ist entstanden, gerne möchte ich wissen wie dies gehandhabt wird. Person A betreut Stiefvater, Person B,der in seinem eigenen Haus wohnt. Person A ist auch für die Pflege zuständig und bezieht dafür Pflegegeld. Es kommt lediglich eine externe Hauskrankenpflege für die Medikamente. Die zu Pflegende Person B wird allerdings, gerade was die körperliche Hygiene betrifft und auch die Gesundheitssorge, stark vernachlässigt, so, dass die zu Pflegende Person B schon körperliche Schäden davon trägt. D.h. ein seit letztem Jahr bekannter Fußpikzbefall wurde ignoriert, infolge dessen sind in beiden Beinen starke Entzündungen entstanden. Meine erste Frage hier, wie verhält sich das, wenn Person A Pflegegeld bezieht aber den Pflichten nicht nachkommt? Des Weiteren würde ich gern wissen, wo man solche Zustände meldet wenn dies in einem privaten Haushalt passiert? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. LG und einen schönen Tag. |
29.10.2021, 08:47 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
Strafrechtlich ist das (einfache) Körperverletzung durch Unterlassen und (leider) im Angehörigenkreis (§ 11 StGB) ein Antragsdelikt, dass nur der Verletzte und sein Betreuer (wenn ersterer geschäftsunfähig ist, § 77 StGB) zur Anzeige bringen kann.
Dafür muss aber erst ein Betreuerwechsel stattfinden. Aber das Ganze ist auch betreuungsrechtlich unakzeptabel. Also unverzüglich dem Betreuungsgericht melden (und zusätzlich der Betreuungsbehörde).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.10.2021, 08:48 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Wenn eine (Privat) Person andere pflegt und das Pflegegeld bezieht sind 2 Mal jährlich Pflegegespräche durch einen anerkannten Pflegedienst durchzuführen der gegenüber der Pflegekasse bestätigt, dass die häusliche Pflege hinreichend stttfindet.
Ohne diese Pflegegespräche wird die Zahlung des Pflegegelds erst einmal eingestellt. Haben diese Gespräche stattgefunden und der Fragebogen wurde abgezeichnet? Spielt sich das Ganze im privaten/pflegerischen Rahmen ab oder gibt es gleichzeitig auch eine gesetzliche Betreuung?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
29.10.2021, 08:51 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
|
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der betroffene kann leider nicht selbst eine Anzeige machen, da er Dement ist und das Haus eigentlich nie verlässt. Ich werde ihren Rat jedoch annehmen den Fall melden. Lg |
29.10.2021, 08:58 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Ich habe die bisherigen Beiträge noch einmal nachgesehen. Die gesetzliche Betreuung wurde demnach beendet.
Eine "Anzeige" beim Betreuungsgericht würde also in`s Leere laufen müssen. Ich rate vor weiteren Aktionen dringend dazu sich wegen dieser Angelegenheit zunächst einmal mit dem Pflegedienst der die Medi`s vergibt in Verbindung zu setzen und zunächst eine fachliche Einschätzung zur dargestellten Sachlage einzuholen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
29.10.2021, 09:21 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
|
Danke Michael, dass ist eine sehr gute Idee, das werde ich machen.
Ich weiss leider nicht welche Pflegekasse oder welche Betreuungsbehörde zuständig ist aber das kann ich sicher über die Hauskrankenpflege herausfinden. |
29.10.2021, 10:01 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Du bringst hier einiges Durcheinander.
Auch die Betreuungsbehörde ist nicht (mehr) für dich/euch zuständig denn du hattest in deinem Beitrag im vorherigen Thread geschrieben, dass es keine Betreuung mehr gibt, dass auch kein neuer Betreuer mehr bestellt worden sei. Zitat:
Du solltest einfach einen der Mitarbeiter des Pflegedienstes ansprechen der die Medikamente vergibt und nach der Adresse des Pflegedienstes fragen und dort dann um ein Beratungsgespräch bitten. Dies würde ich zuallererst einnmal versuchen sachlich zu führen und mich in aller Deutlichkeit mit Vermutungen zurückhalten. Wann hat sich das Ganze eigentlich abgespielt und woher hast du deine Infos? PS: Ich bin eine Frau und heisse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
29.10.2021, 10:13 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
|
Hallo Michaela, entschuldige für den falschen Namen.
Mein vorheriger Beitrag bezieht sich auf ganz andere Personen. Mein heutiger Beitrag ist ein anderer Fall. Es sind keine Vermutungen, Person A ist mit mir verwand und deren Aussage war selbst "ich kann ihn nicht waschen" Person A war gestern aufgrund der schlimm aussehenden Beine und dadurch eingeschränkter Mobilität, von Person B mit ihm beim Hausarzt. Der Hausarzt hat dann diagnostiziert dass durch den unbehandelten fußpilz Entzündungen in die Beine aufgestiegen sind, da dieser seit über einem Jahr nicht behandelt wurde. |
29.10.2021, 10:19 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
|
@Michaela Mohr
Eine Pflegebegutachtung kommt, das ist die selbe wie zu einer anderen Pflegebedürftigen Person meines Personenkreises. Diese schaut sich aber die zu Pflegende Person nicht von Kopf bis Fuß an, es ist mehr oder weniger nur ein Gespräch mit der/dem Pfleger. Und auf deine Frage, das passiert im Privaten Bereich und leider habe ich keine Kenntnis darüber ob die Stieftochter nur Pflegt oder auch eingetragene Betreuerin ist. Sonst hätte ich schon mehr tun können. |
29.10.2021, 10:24 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Entschuldige bitte, ich dachte es handelt sich um dieselbe Person.
Wenn das so ist wie du schreibst dann solltest du die derzeitie ge Pflegeperson bitten z.B. einen Teil der Pflege an den Pflegedienst abzutreten z.B. in dem Fall das Waschen. Das gäbe dann wohl weniger Pflegegeld aber diese wäre gesichert. Der Hausarzt wird dich sicher bei dieser Dignose dabei unterstützen. Du hast die Frage wer die zweimaligen Beratungsgespräche im Jahr führt leider noch nicht beantwortet.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuung nicht gut, pflege, vernachlässigung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|