Dies ist ein Beitrag zum Thema Beziehung beendet: Ex-Partner lässt Betreuten in Verzug setzen im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen,
mein Betreuter war einige Monate mit einem anderen Menschen liiert. Dabei beließen der eine und andere auch persönliche ...
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06.05.2022, 09:45 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
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Beziehung beendet: Ex-Partner lässt Betreuten in Verzug setzen
Liebe KollegInnen,
mein Betreuter war einige Monate mit einem anderen Menschen liiert. Dabei beließen der eine und andere auch persönliche Dinge, wie Klamotten, Duschgel, Unterwäsche in der je anderen Wohnung. Nach unschöner Beendigung dieser Beziehung bat mein B. den Exfreund seine Sachen abzuholen, was dieser nicht tat. Statt dessen rief mehrfach dessen Vater an und beschimpfte meinen B. angeblich heftig. Nun flattert ein anwaltliches Schreiben in den Briefkasten des Betreuten (der über einen EV in Vermögensangelegenheiten verfügt), die Anwältin setzt ihn in Verzug, fordert von ihm die Anwaltkosten und erwartet unverzüglich, dass mein B. dem Exfreund alle möglichen Dinge (Boxershorts, Duschgel, Parfum, Käppis etc.) bringt. Laut meinem B. befinden sich diese Dinge zum Teil gar nicht in seinem Besitz. Ist es wirklich so, dass mein B. dem Ex die Sacher hinterhertragen muss? Hätte diese nicht vielmehr die Pflicht seinen Kram abzuholen? Fragen über Fragen... |
06.05.2022, 10:20 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.08.2021
Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
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ich würde die anwältin anschreiben und mitteilen das ihr mandant mehrfach aufgefordert wurde die sachen abzuholen die sich noch in der wohnung befinden und er dieser aufforderung nicht nachgekommen ist. gleichzeitig würde ich dazu nochmals auffordern mit fristsetzung um einen termin zum abholen zu vereinbaren. Meines erachtens handelt es sich hier um eine Holschuld und nicht um eine bringschuld.. aus kulanz würde ich da aber evtl. nach terminvereinbarung einen neutralen ort vorschlagen.. eine übernahme von anwaltskosten würde ich widersprechen.. von vorteil wäre wenn dein betreuter nachweisen kann, dass er eine entsprechende aufforderung, die dinge abzuholen, getätigt hat.. viel. existiert hierüber eine whatsappnachricht? die würde ich dann in die anlage an den anwalt packen
lg |
06.05.2022, 12:35 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Beziehung vor allem der Beendigungen (ausser Ehen und die auch nur teilweise) sind nicht Angelegenheiten eines gesetzlichen Betreuers. Mit welchem AK sollte so etwas abgedeckt sein?
Teile das der Anwältin höchstens noch mit und das war es dann aber auch schon.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.05.2022, 13:40 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Wenn sich Eigentum eines Dritten im Besitz des Betreuten befindet, hat der Dritte ein Herausgaberecht, § 985 BGB. Das ist also wiederum eine Holschuld, also abzuholen, wie das Wort schoin sagt, § 269 BGB.
Betreuungsrechtlich fällt das unter Vermögenssorge (soweit eine Betreuertätigkeit überhaupt nötig ist; die andere Seite muss ja aktiv werden).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.05.2022, 14:36 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Na dann bin ich mal gespannt wie der Streit um angebrochenes Duschgel und gebrauchte Unterwäsche ausgehen wird.
Bitte unbedingt berichten
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06.05.2022, 18:51 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
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Danke Horst, sowas wollte ich lesen.
@ michaela: Ich werde berichten ;-) |
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