Dies ist ein Beitrag zum Thema Bewährungshelfer im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
kurze Frage. Ein Bewährungshelfer möchte von uns alle möglichen Inforamtionen. z.B.: was ist mit der Rente? Welche Diagnosen hat ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2022
Beiträge: 21
|
Hallo,
kurze Frage. Ein Bewährungshelfer möchte von uns alle möglichen Inforamtionen. z.B.: was ist mit der Rente? Welche Diagnosen hat der Probant, wie oft sehen wir unseren Klienten usw. Der Bewährungshelfer hat schon viele Anträge/ Auflagen bei Gericht beantragt. Diese wurden immer wieder abgelehnt. Wieviel und welche Informationen darf und kann ich rausgeben? Muss der Betreute mir dazu eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben? Grüße |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 492
|
Es gilt zuerst der allg. Datenschutz und in der Folge die berechtigten Interessen des Betroffenen.
Ich pflege einen guten Kontakt zu den Bew.Helfern und tausche - mit Wissen und Billigung des Betroffenen - durchaus Informationen aus. Das kann einige Wege einfacher gestalten für beide Seiten. Ohne Genehmigung durch den Betroffenen geht nichts. Einseitiges Liefern geht nicht, erst recht nicht mit Munition gegen den Betroffenen. Höflich aber bestimmt abblocken mit dem Angebot eines klärenden Gesprächs unter 6 Augen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|