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Schuldenerlass durch Jobcenter möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schuldenerlass durch Jobcenter möglich? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aber ne Strafe muss es doch trotzdem sein...


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Alt 23.10.2023, 21:58   #11
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Aber ne Strafe muss es doch trotzdem sein
Mächschen ist offline  
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Alt 24.10.2023, 12:06   #12
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in ähnlichen Fällen vereinbare ich das Abstottern von Geldstrafen bei Personen, die nur den Regelsatz beziehen, eine Ratenhöhe von 10,00 €. Also einfach die zuständige Staatsanwaltschaft anschreiben und auf die schlechte finanzielle Lage hinweisen. Die Rechtspfleger in der Strafvollstreckung wissen auch, dass es arme Verurteilte gibt.


Auch Vermögenslose müssen Geldstrafen tilgen und dafür einen Betrag aus dem Existenzminimum einsetzen. Aber 120.- € sind schlicht zu hoch.


Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen für Schwarzfahren (dürfte ja eine Ordnungswidrigkeit sein) halte ich auch für bedenklich und bringen dem Steuerzahler nur Kosten. Hoffe mal, dass sich da was gesetzgeberisch ändert.



Grüße
BineP
BineP ist offline  
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Alt 24.10.2023, 12:31   #13
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Zitat:
Zitat von BineP Beitrag anzeigen
Auch Vermögenslose müssen Geldstrafen tilgen und dafür einen Betrag aus dem Existenzminimum einsetzen.
Solche Ausgaben, übrigens auch für Rechtsanwälte um sich wehren zu können, betrachtet der Gesetzgeber meines Wissens als nicht existenznotwendig. Also sind sie auch nicht zu tätigen.
RightRider ist offline  
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Alt 24.10.2023, 12:49   #14
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Bei 120 Euro würde ich auch die Staatsanwaltschaft anschreiben und mitteilen, dass es nicht mehr geht und eine geringere Ratenhöhe vorschlagen.

10 Euro / Monat dürften aber - je nach Strafe zu wenig sein...

Schwarzfahren ist ein Vergehen, soll man Stromdiebstahl vielleicht auch zum Kavaliersdelikt (Owi) machen?
Mächschen ist offline  
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Alt 24.10.2023, 13:42   #15
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
... ist ein Vergehen, ...
Dafür wird dann ja auch verurteilt.


Es gibt nunmal Grenzen des Strafens. wie will man den 92jährigen NS-Schergen der bettlägrig im Heim ist, denn einsperren?



Speziell für die Nichtberücksichtigung im Existenzminimum ist der Staat selbst verantwortlich.
RightRider ist offline  
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Alt 24.10.2023, 13:52   #16
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Ich frage jetzt mal ganz frech: wäre es denn möglich die Geldstrafe durch freie Arbeit abzustottern? Das bieten normalerweise alle Staatsanwaltschaften an (wird nur nicht so gerne kommuniziert) und ist allemal besser als ein Drittel des Regelbedarfs nur zum Abbezahlen der Geldstrafe einzusetzen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.10.2023, 15:55   #17
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Das bieten normalerweise alle Staatsanwaltschaften an ...
vorzügliche Idee. Der technisch-juristisch korrekte Fachbezeichnung ist "Schwitzen statt Sitzen". Jedenfalls findet man mit "Schwitzen statt Sitzen <Bundesland>"reichlich Informationen.
RightRider ist offline  
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Alt 24.10.2023, 21:04   #18
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MOin moin


Die Ableistung von Sozialstunden halte ich auch für eine gute Lösung. Auf jeden Fall deutlich besser, als die Kelle mit dem Geld zu schwingen, die sozial völlig ungleich verteilt ist.



Einer meiner Betreuten konnte über die Ableistung der Sozialstunden ziemlich lange im Gleichgewicht gehalten werden: Bei zwei dicken Ordnern nur wg. Schwarzfahren, einem wg. Missbrauch von Notrufen und einem weiteren wg. Kleinkram hat er ständig Knollen gesammelt, die zu Geldstrafen geführt hatten. Der Staatsanwalt meinte, dass diese sein müßten, weil der Delinquent es ja sonst nicht merkt. Meine Antwort: Sie bestrafen mich als seinen Betreuer, da ich ihm das weniger gewordene Geld einteilen muss und zur Antwort bekomme: Wenn ich so wenig Geld bekomme, kann dich die Fahrkarten ja gar nicht bezahlen. Das hatte der Staatsanwalt dann auch begriffen. Abarbeiten der Strafen war dann kein Problem mehr. Und: so lange die Strafen abgearbeitet wurden, waren die Schwarzfahrten und die anderen Sachen auch deutlich weniger. Also auch gut.

...solange doch wieder Knollen aufgetreten sind, die abgearbeitet werden durften...


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.10.2023, 22:42   #19
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Ne Fackel (Owi) ist aber was anderes als eine Geldstrafe für Vergehen.

Irgendwann bekommt man auch für Kavaliersdelikte mal ne Haftstrafe ohne Bewährung...
Mächschen ist offline  
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Alt 25.10.2023, 20:46   #20
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ne Fackel (Owi) ist aber was anderes als eine Geldstrafe für Vergehen.
Was ist ne Fackel?
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Irgendwann bekommt man auch für Kavaliersdelikte mal ne Haftstrafe ohne Bewährung...
Das ist irgendwann ja auch völlig in Ordnung. Unser Auftrag besteht nicht darin, der Kundschaft permanente Sauereien zu ermöglichen und sie dann vor einer Strafe zu beschützen.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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schulden, schuldenerlass, strafbefehl

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