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Schuldenerlass durch Jobcenter möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schuldenerlass durch Jobcenter möglich? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Könnte er hat man aber aus anderen Gründen von abgesehen und ihm eben die Geldstrafe gegeben....


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Alt 25.11.2023, 15:07   #31
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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Könnte er hat man aber aus anderen Gründen von abgesehen und ihm eben die Geldstrafe gegeben.
ASS23 ist offline  
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Alt 25.11.2023, 15:27   #32
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Also mir fällt da kein Grund ein, 120 Euro von Sozialhife im Monat auszugeben, anstelle von freier Arbeit, wobei ersteres eigentlich unmöglich ist...
Mächschen ist offline  
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Alt 25.11.2023, 15:53   #33
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Bei psychischer Krankheit stellt sich die Frage, ob da nicht eine unerkannte Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) vorlag. Leider wird das häufig nicht thematisiert, vor allem wenn da noch kein Betreuer war, und vielleicht auch kein Verteidiger. Wäre ein zusätzliches Argument im Namen eines Gnadenantrags.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.11.2023, 18:34   #34
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Im Zweifelsfall muss doch das Gericht einen Pflichtverteidiger hinzuziehen oder?

Müsste man in einem solchen Fall nicht eine Wiederaufnahme gem. § 359 StPO einleiten?
Mächschen ist offline  
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Alt 26.11.2023, 19:03   #35
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Nach § 359 Nr 5 StPO? Sicher wäre es ein Verfahrensfehler, wenn während des Verfahrens die Betreuerbestellung schon amtsbekannt war. Weil die Rspr dann in der Regel von mangelnder Eigenverteidigungsfähigkeit ausgeht, siehe hier: https://www.lexikon-betreuungsrecht....egen_Betreuung

Ist natürlich die Frage: war die Betreuung bekannt? War die psychische Krankheit bekannt? Wird beides verneint, halte ich eine Wiederaufnahme für aussichtslos.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 01.12.2023, 22:55   #36
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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Ich kann bzw muss leider beides verneinen. Mein Antrag auf Stundung der Schulden beim JC ist zumindest durch, sodass wir hier wenigstens etwas Luft gewonnen haben.
Danke euch!
ASS23 ist offline  
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Stichworte
schulden, schuldenerlass, strafbefehl

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