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Schuldenerlass durch Jobcenter möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schuldenerlass durch Jobcenter möglich? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich bin ja neu in dem Beruf und ich habe einen Fall bei dem mein Betreuter bereits zwei Titel ...


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Alt 18.10.2023, 22:30   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
Standard Schuldenerlass durch Jobcenter möglich?

Hallo!
Ich bin ja neu in dem Beruf und ich habe einen Fall bei dem mein Betreuter bereits zwei Titel (Strafbefehl wg. Schwarzfahren zur Beschaffung) gegen sich laufen hat, die er monatlich mit 120€ von seinem Bürgergeld abstottert. Was ja schon sehr viel ist.
Jetzt fordert das Jobcenter auch noch 340€ zurück.
Man hat mir nun gesagt, dass ich den Jobcenter schreiben könne Sie mögen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit meines Betreuten auf die Zahlung verzichten.
Ist das überhaupt möglich?

Vielen lieben Dank vorab für Eure Einschätzung!
Lieben Gruß ASS

Geändert von ASS23 (18.10.2023 um 23:19 Uhr)
ASS23 ist offline  
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Alt 19.10.2023, 10:52   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
Standard

Es werden zwei Geldstrafen abgestottert?

Wo kommen die 340 Euro her?

In der Regel kann eine Rückforderung nur aufgeschoben und nicht aufgehoben werden, es sei denn, es liegt ein falscher Bescheid zu Grunde.
Mächschen ist offline  
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Alt 19.10.2023, 11:27   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
Standard

ja, er stottert zwei Forderungen ab.
ok, danke!
ASS23 ist offline  
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Alt 23.10.2023, 18:43   #4
Forums-Geselle
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 180
Standard

Zitat:
Zitat von ASS23 Beitrag anzeigen
ja, er stottert zwei Forderungen ab.
ok, danke!
Ein Antrag auf Niederschlagung schadet nicht und hat etwa dann Erfolgsaussichten, wenn absehbar ist, dass er sich von seinen Schulden nie wieder erholt. Abstottern aus dem Existenzminimum halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich.
RightRider ist offline  
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Alt 23.10.2023, 19:07   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
Standard

Alternative ist ne Ersatzfreiheitsstrafe
Mächschen ist offline  
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Alt 23.10.2023, 19:17   #6
Forums-Geselle
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Alternative ist ne Ersatzfreiheitsstrafe
Wenn er es freiwillig macht. Arme dürfen hier nicht diskriminiert werden.
RightRider ist offline  
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Alt 23.10.2023, 19:32   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 197
Standard

Zitat:
Zitat von RightRider Beitrag anzeigen
Wenn er es freiwillig macht. Arme dürfen hier nicht diskriminiert werden.
Ich nehme an, dies ist deine persönliche Ansicht in dieser Sache.
Tagesschau: Ins Gefängnis für Fahren ohne Ticket
Janapho ist offline  
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Alt 23.10.2023, 19:51   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von RightRider
 
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
Standard

Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Ich nehme an, dies ist deine persönliche Ansicht in dieser Sache.
Tagesschau: Ins Gefängnis für Fahren ohne Ticket
Wenn zu einer Freiheitsstrafe nach § 265a StGB verurteilt wird, gibt es kein Diskriminierungsproblem. Das kann dem Reichen auch passieren, der dann auch sitzt. Theoretisch. Aber das reicht den Juristen. Das ist nicht dasselbe wie eine Ersatzfreiheitsstrafe.



Zitat:
Den Armen liegt es ob, die Reichen in ihrer Macht und ihrem Müßiggang zu erhalten. Dafür dürfen sie arbeiten unter der majestätischen Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen verbietet, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen.
- Anatole France
RightRider ist offline  
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Alt 23.10.2023, 20:00   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Naja, die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen, wer nicht verdient, zahlt nichts, wer viel verdient, zahlt viel...

Sollte bei Ordnungswidrigkeiten auch so sein...
Mächschen ist offline  
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Alt 23.10.2023, 20:26   #10
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Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Naja, die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen, wer nicht verdient, zahlt nichts, wer viel verdient, zahlt viel...
Ich bin der Ansicht, dass das Existenzminimum nun einmal das Existenzminimum ist. Da ist ein Euro zuviel. Anders Kammergericht Berlin (3) 121 Ss 28/13 (28/13)
RightRider ist offline  
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schulden, schuldenerlass, strafbefehl

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