Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter räumt Konto der Ex Frau leer im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
Betreuter hat die Bankkarte seiner EX Frau entwendet und am Geldautomaten insgesamt 5000 Euro abgeholt. Pin wusste er ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Guten Morgen,
Betreuter hat die Bankkarte seiner EX Frau entwendet und am Geldautomaten insgesamt 5000 Euro abgeholt. Pin wusste er von gemeinschaftlichen Einkäufen. Er hat ihr beim Bezahlen wohl "über die Schulter" geschaut. Überwachungskameras haben ihn wohl eindeutig identifiziert. Betreuter leidet unter eine schizoaffektiven Störung und geht immer davon aus, die Banken etc. hätten Geldwäsche begangen und seine Frau 100.000 Euro unterschlagen, die ihm gehören würden. Keine Krankheitseinsicht + Behandlung. Hat schon mind. 100 Strafanzeigen gegen die Banken, seiner Ex Frau etc. gestellt. Nun schicht er mir E-Mails mit dem Inhalt, dass er 5000 Euro vom Konto seiner Ex genommen hätte, es ihm nun gutgehen würde und das erst der Anfang sei. Das Geld würde ihm ja zustehen. Was machen? Die Ex Frau hat zu mir Kontakt aufgenommen und von dem Vorfall erzählt. Dort hat er die Straftat nicht zugegeben. Viele Grüße |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
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Eine Anzeigepflicht deinerseits (§ 138 StGB) besteht nicht.
Der Ehefrau anraten die PIN zu ändern und selbst Strafanzeige zu stellen. Ansonsten kannst Du den Betreuten nur auffordern, das Geld zurückzuzahlen und das "Nein" trotz der Belehrung über mögliche strafrechtliche Konsequenzen dokumentieren.
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#3 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Zitat:
Wie sieht es mit dem SGB II aus? Das sind doch anzeigepflichtige Einnahmen. Strafanzeige hat die Ex Ehefrau gestellt. |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin
Die PIN ändern ist lustig. Die Karte umgehend sperren lassen ist hier angezeigt. Verwenden Sie in Deutschland den Sperr-Notruf 116 116 Sofern der Betreute das geld freiwilig herausrückt, kannst Du es entgegennehmen und weiterleiten. Du kannst den Betreuten zumindst nicht zwingen, das Geld herauszurücken. Das zu organisieren wäre wiederum der Job der Ex-Frau mit Unterstützung der Polizei. Wie es mit der Meldepflicht beim Sozialamt oder JobCenter aussieht weiß ich nicht. Da sollte man aber auch gleich mitteilen, dass das Geld auch schon wieder auf dem Weg zurück ist. Die Behörden kommen bei so etwas ziemlich wahrscheinlich auf die dümmsten Gedanken. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
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Zitat:
Ist aber ebenfalls Sache der Exfrau . Bzgl. Mitteilung des Einkommens an den SHT: Wäre erstmal kein Einkommen, sondern ungerechtfertigte Bereicherung. Solange ich keine Eingänge auf dem Konto sehe ist es auch erstmal eine unbestätigte Behauptung. DAS teile ich bestimmt nicht in vorauseilendem Gehorsam mit.
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#6 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Ich habe nochmal mit dem Betreuten telefoniert: aufgrund der psychischen Erkrankung keine Einsichtsfähigkeit. Wäre sein Geld etc.
Er hat schon Tagessätze bekommen bezüglich Betruges bei der Corona Hilfe. Bin mal gespannt, wie das ausgehen wird. Wenn er Pech hat, dann könnte die Forensik drohen ....schuldunfähig ist er. |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Bei leichten Straftaten wie Betrug droht sicher keine Forensik. Darüber würde ich mir keine Sorgen machen.
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#8 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Da gehören aber auch zwei dazu
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