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Ordnungsstrafe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ordnungsstrafe im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hoffe das ich hier richtig formulieren, ich bin mit sowas etwas überfordert. Ich hatte bis 2021 einen gerichtlich ...


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Alt 12.12.2023, 15:48   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.12.2023
Beiträge: 5
Standard Ordnungsstrafe

Hallo, ich hoffe das ich hier richtig formulieren, ich bin mit sowas etwas überfordert.


Ich hatte bis 2021 einen gerichtlich bestellten Betreuer, der Mann war absolut liebenswert und partnerschaftlich ist dann aber in Rente gegangen. Als letztes hat er mir gesagt das ich wenn der neue Betreuer nicht gut zu mir ist diesen wechseln soll.


Genau das ist mir dann passiert, ab 2021 hatte ich einen neuen Betreuer und er hat mir als erstes gesagt das ich bitte alle meine Sachen selber regeln soll weil er nicht mehr so viel arbeiten wolle.


Er hat dann genau eine Sache für mich geregelt und seit dem nichts mehr.


2021 habe ich dann einen Bußgeldbescheid bekommen, für eine Sache für die ich nicht verantwortlich bin. Das Bezirksamt hat ihn angeschrieben und ihn gebeten sich zu äußern und ich hab ihn ebenfalls angeschrieben und ihn gebeten Einspruch zu erheben.


Er hat auf beide Ansprachen nicht reagiert, sprich dem Bezirksamt ist das auch bekannt. Ich habe es dann nicht geschafft die Termine fürden neuen Betreuer wahrzunehmen weil es mir gesundheitlich zu schlecht ging und warte bis heute auf die neue Betreuung.


Mittlerweile ist die Sache beim Amtsgericht und man droht mir eine Beugehaft an. Sprich denen ist egal das der Betreuer nicht reagiert hat, denen ist egal das ich schwer krank bin und denen ist auch egal das ich in der Sache vollkommen unschuldig bin. Die sagen zahlen sie oder gehen sie in Haft.


Meine Frage ist nun da ich auch mittelos bin und mir keinen Rechtsbeistand nehmen kann, wie komme ich aus dieser Sache raus?


Ein kostenloser Anwalt hat mir in einer Rechtsberatung gesagt das wenn so eine Sache bereits beim Amtsgericht liegt ich nur noch eine ca. 10% Chance habe das abzuwenden.


Es kann doch aber nicht sein das ein Betreuer da war der keinen Einspruch eingelegt hat und diesen Zustand verantwortet.


Ich danke schonmal für eure Antworten


P.S. Ein Rat wurde mir gegeben, ich soll zahlen was ich nicht kann und ihn dann privatrechtlich verklagen, das kann es doch aber auch nicht sein.


Lg Marko
Marko Berndt ist offline  
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Alt 12.12.2023, 16:08   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
Standard

Um die Vollsteckung der Beugehaft zu verhindern, muss der Vollsteckungsstelle die Zahlungsunfähigkeit glaubhaft gemacht werden, z.B. durch Sozialhilfebescheid und Kontoauszug.

Wie ist denn der Aufgabenkreis des Betreuers?
Mächschen ist offline  
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Alt 12.12.2023, 16:13   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Hallo Marko,

Ich empfehle, möglichst schnell einen Antwalt einzuschalten. Wenn Du mittellos bist, kannst Du die Kosten für den Anwalt mittels Beratungshilfeschein bezahlt bekommen. Ein Anwalt kann dir bei der Beantragung helfen. Sicher gibt es in deiner Stadt oder Landkreis eine Beratungstelle z.B. Caritas, Diakonie oder andere. Die Arbeiten oftmals mit Anwälten zusammen oder können Dir welche empfehlen.
Viele Grüße, Clark
Clark ist offline  
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Alt 12.12.2023, 23:47   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
Standard

Zitat:
Zitat von Marko Berndt Beitrag anzeigen
2021 habe ich dann einen Bußgeldbescheid bekommen...
Das Bezirksamt hat ihn angeschrieben und ihn gebeten sich zu äußern und ich hab ihn ebenfalls angeschrieben und ihn gebeten Einspruch zu erheben
Hier habe ich zwei Verständnisfragen:

1.) Du sagst einerseits, das Amt schrieb den Betreuer an, den Bußgeldbescheid habest aber Du bekommen. Ist es so zu verstehen, dass der Bußgeldbescheid wegen einer Dir zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit an den Betreuer adressiert worden ist?

2.) Wenn Du in der Lage warst, schriftlich Einspruch einzufordern, bedurftest Du ja in dieser Hinsicht keiner Vertretung durch einen Betreuer. Warum hast Du Deine Einwände gegen den Bescheid aber dann dem Betreuer schriftlich übermittelt und nicht dem Amt?
volki ist offline  
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Alt 13.12.2023, 01:27   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von volki Beitrag anzeigen
Wenn Du in der Lage warst, schriftlich Einspruch einzufordern, bedurftest Du ja in dieser Hinsicht keiner Vertretung durch einen Betreuer. Warum hast Du Deine Einwände gegen den Bescheid aber dann dem Betreuer schriftlich übermittelt und nicht dem Amt?
Im Bußgeldverfahren folgt auf einen Einspruch normalerweise die Ladung zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Wenn der TE nach eigenen Aussagen nicht in der Lage war, sich um einen Betreuerwechsel zu kümmern, wäre er sicher auch nicht in der Lage gewesen, persönlich vor dem Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Da kann ich die Handlungsweise also zumindest nachvollziehen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 14.12.2023, 02:14   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Im Bußgeldverfahren folgt auf einen Einspruch normalerweise die Ladung zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Wenn der TE nach eigenen Aussagen nicht in der Lage war, sich um einen Betreuerwechsel zu kümmern, wäre er sicher auch nicht in der Lage gewesen, persönlich vor dem Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Da kann ich die Handlungsweise also zumindest nachvollziehen.
Konsequent hieße das, der Betreuer hätte Deiner Meinung nach aufgrund eines, auf Weisung des Betreuten eingelegten, Widerspruchs anstelle des Betreuten zur mündlichen Verhandlung erscheinen sollen um dort genau für was seine Hand ins Feuer zu legen?
volki ist offline  
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Alt 14.12.2023, 04:34   #7
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von volki Beitrag anzeigen
Konsequent hieße das, der Betreuer hätte Deiner Meinung nach aufgrund eines, auf Weisung des Betreuten eingelegten, Widerspruchs anstelle des Betreuten zur mündlichen Verhandlung erscheinen sollen um dort genau für was seine Hand ins Feuer zu legen?
Der Betreuer hätte selbstverständlich nicht persönlich erscheinen sollen, sondern einen Antrag auf Pflichtverteidigung stellen sollen, was grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren möglich ist, mit Verweis darauf, dass der Betreute sich selbst nicht verteidigen kann. Der Verteidiger hätte dann die ganze Sache für den Betreuten übernommen, der Betreute hätte auch, anders als im Strafverfahren, nicht einmal vor Gericht erscheinen müssen, wenn er durch seinen Pflichtverteidiger vertreten wird (§ 73 OWiG).


Ist natürlich jetzt im Nachhinein alles Makulatur, aber so hätte es (im Idealfall) ablaufen müssen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 14.12.2023, 12:12   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
Standard

Die Frage, welchen Aufgabenkreis der Betreuer hat, wurde nicht beantwortet. Wenn hier nicht ein AK „OWig-Angelegenheiten“ oder ähnlich vorhanden ist, wäre der Betreuer ohnehin nicht einspruchsberechtigt gewesen. Ein von ihm dennoch eingelegter Einspruch wäre als unzulässig abgewiesen worden. Insbesondere reicht „Behördenangelegenheiten“ nicht aus, „Vermögenssorge“ ebenfalls nicht.

Siehe dazu: https://www.rehm-verlag.de/eLine/por...ig_data%27%5D#
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.12.2023, 22:48   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.12.2023
Beiträge: 5
Standard

Danke an alle, ich lese und reagiere...
Marko Berndt ist offline  
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Alt 20.12.2023, 23:03   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.12.2023
Beiträge: 5
Standard

Also der Betreuer war zum Zeitpunkt eingesetzt und für alle Aufgabenkreise zuständig.

Das Amt hat wie gesagt ihn und mich angeschrieben, er hat auf mein Schreiben mit der Bitte auf Widerspruch nicht reagiert, sie haben ihn aber auch direkt angeschrieben und auch darauf hat er nicht reagiert.

Ich hab heute meine Zahlungsunfähigkeit nachgewießen, werde mich aber auch nicht auf eine Ratenzahlung einlassen da ich damit der Ordnungstrafe zustimmen würde, also mich für schuldig erklären.

Es ging konkret um ein abgestelltes KFZ das mir nicht gehört das ich damals aber in einem Anfall von Fantasie gewaschen habe mit dem Gedanken wenn es der Original Halter nicht mehr will übernehm ich es.

Ein Nachbar hat die Polizei gerufen und die sind mit ihrem üblichen Verhalten angekommen und ich hab dann genervt gesagt das es mein Auto ist obwohl das nicht stimmt.

Die haben es ans Bezirksamt weiter gegeben und die haben wie gesagt mich und meinen damaligen Betreuer angeschrieben.

Er hat nicht reagiert und ich war nicht in der Lage...

Die Haltung des Bezirksamts ist nun, da keine Einsprüche eingelegt wurden und die Sache beim Amtsgericht liegt muss ich zahlen oder ich gehe in Haft.

Denen ist egal das ich nicht der Halter bin, denen ist egal das mein Betreuer nicht mal auf deren eigene Anfrage reagiert hat und denen ist auch egal das ich selber zu krank war zu reagieren.

So wie ich es verstehe wird es da auch nicht zu einer Verhandlung kommen sondern ich werde eine Ladung zum Haftantritt bekommen.

Danke für den Hinweiß eines Sozialanwaltes der eben nicht nur berät sondern auch tätig wird. Darum werde ich mich bemühen.

Wenn noch jemand einen Gedanken hat würde ich mich freuen. Mir fehlt es leider an der nötigen Aufmerksamkeit, ich hab u.a. ein diagnostiziertes ADH Syndrom.

Ich warte aktuell auf eine neue Betreung, das zieht sich aber noch bis in den Januar und der Beugehaft Vorgang ist Mitte 12/2023 aktiv geworden.
Marko Berndt ist offline  
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