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Ablauf Aussetzung der Abschiebung und Haftstrafe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf Aussetzung der Abschiebung und Haftstrafe im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, wie gehe ich mit einer abgelaufenen Aussetzung der Abscheibung (Duldung) während einer Haftstrafe um? Bundesland ist Bremen, die Haftzeit ...


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Alt 13.12.2023, 11:10   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard Ablauf Aussetzung der Abschiebung und Haftstrafe

Moin,

wie gehe ich mit einer abgelaufenen Aussetzung der Abscheibung (Duldung) während einer Haftstrafe um?

Bundesland ist Bremen, die Haftzeit beträgt noch etwas über 2 Jahre.

Danke
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 13.12.2023, 11:30   #2
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Ich denke mal, der wird abgeschoben, wenn die Strafe abgesessen ist, denn Straftater erhalten in der Regel keine Duldung und keine Aufenthaltserlaubnis.

Man müsste jedenfalls rechtzeitig vor Entlassung einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und hilfsweise Duldung rechtzeitig vor Haftentlassung stellen, das sehe ich aber als aussichtslos.

Kommt aber auch etwas drauf an, in welches Land abgeschoben werden soll und was derjenige verbrochen hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 13.12.2023, 11:52   #3
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard

Moin,

der Gute kommt aus dem Kosovo, die Identität ist nicht geklärt.

Er bekam 3 Jahre wegen räuberischen Diebstahls und geniesst den Aufenthalt in der JVA seit Sep. 2023.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 13.12.2023, 13:06   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Irgendwas passt da nicht, wenn er seit Sep 2023 3 Jahre absitzt, sind es nicht 2 Jahre und ein bißchen.

2 Jahre nach Haftantritt (2/3 Strafe) ist in diesem Fall von Amts wegen zu prüfen, ob der vorzeitig frei kommt, entsprechend vorher müssten entsprechende Anträge bei der Ausländerbehörde unter Beachtung der Bearbeitungszeiten dort gestellt werden, sonst käme er von der Strafhaft in die Abschiebehaft.
Mächschen ist offline  
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Alt 13.12.2023, 15:07   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wenn die Identität des Betreuten nicht geklärt ist, dürfte ein tatsächliches Abschiebehindernis vorliegen und dann müsste m. E. erneut eine Duldung ausgestellt werden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 14.12.2023, 10:01   #6
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Irgendwas passt da nicht, wenn er seit Sep 2023 3 Jahre absitzt, sind es nicht 2 Jahre und ein bißchen.

2 Jahre nach Haftantritt (2/3 Strafe) ist in diesem Fall von Amts wegen zu prüfen, ob der vorzeitig frei kommt, entsprechend vorher müssten entsprechende Anträge bei der Ausländerbehörde unter Beachtung der Bearbeitungszeiten dort gestellt werden, sonst käme er von der Strafhaft in die Abschiebehaft.

Moin, das stimmt. In meiner Anfangsfrage habe ich geschätzt, danach erst nach der Haftzeit gesehen. Mir war wichtiger das Vorgehen nach Entlassung zu verstehen, egal wann sie statfindet.
Leuchtturm-H ist offline  
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