Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf Aussetzung der Abschiebung und Haftstrafe im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
wie gehe ich mit einer abgelaufenen Aussetzung der Abscheibung (Duldung) während einer Haftstrafe um?
Bundesland ist Bremen, die Haftzeit ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Moin,
wie gehe ich mit einer abgelaufenen Aussetzung der Abscheibung (Duldung) während einer Haftstrafe um? Bundesland ist Bremen, die Haftzeit beträgt noch etwas über 2 Jahre. Danke Der Leuchtturm |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Ich denke mal, der wird abgeschoben, wenn die Strafe abgesessen ist, denn Straftater erhalten in der Regel keine Duldung und keine Aufenthaltserlaubnis.
Man müsste jedenfalls rechtzeitig vor Entlassung einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und hilfsweise Duldung rechtzeitig vor Haftentlassung stellen, das sehe ich aber als aussichtslos. Kommt aber auch etwas drauf an, in welches Land abgeschoben werden soll und was derjenige verbrochen hat. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Moin,
der Gute kommt aus dem Kosovo, die Identität ist nicht geklärt. Er bekam 3 Jahre wegen räuberischen Diebstahls und geniesst den Aufenthalt in der JVA seit Sep. 2023. Der Leuchtturm |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Irgendwas passt da nicht, wenn er seit Sep 2023 3 Jahre absitzt, sind es nicht 2 Jahre und ein bißchen.
2 Jahre nach Haftantritt (2/3 Strafe) ist in diesem Fall von Amts wegen zu prüfen, ob der vorzeitig frei kommt, entsprechend vorher müssten entsprechende Anträge bei der Ausländerbehörde unter Beachtung der Bearbeitungszeiten dort gestellt werden, sonst käme er von der Strafhaft in die Abschiebehaft. |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wenn die Identität des Betreuten nicht geklärt ist, dürfte ein tatsächliches Abschiebehindernis vorliegen und dann müsste m. E. erneut eine Duldung ausgestellt werden.
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#6 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Zitat:
Moin, das stimmt. In meiner Anfangsfrage habe ich geschätzt, danach erst nach der Haftzeit gesehen. Mir war wichtiger das Vorgehen nach Entlassung zu verstehen, egal wann sie statfindet. |
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