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Strafsachen - Ladung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Strafsachen - Ladung im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin zur Hautpverhandlung eines Strafprozesses meines Klienten geladen. Muss ich daran teilnehmen. Ich meine gelesen zu haben, dass ...


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Alt 19.09.2024, 14:17   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 14
Standard Strafsachen - Ladung

Hallo,


ich bin zur Hautpverhandlung eines Strafprozesses meines Klienten geladen. Muss ich daran teilnehmen. Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht mehr zwingend notwendig ist.


Danke für einen Hinweis.
Betreuung_Sommerey ist offline  
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Alt 19.09.2024, 17:49   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
Standard

Wenn Du ohne guten Grund nicht erscheinst, wird das wohl ein Ordnungsgeld kosten.
Mächschen ist offline  
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Alt 19.09.2024, 18:10   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
Standard

Moin moin


Schau doch mal nach, ob Du als ZeugIn geladen bist. Und wenn nein, dann bitte darum dies entsprechend zu korrigieren. Dann bist Du vielleicht vergeblich, aber wenigstens nicht umsonst da gewesen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.09.2024, 18:32   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
Standard

Erstmal muss man unterscheiden: Terminsmitteilung (nicht verbindlich) oder Zeugenladung (verbindlich). Und vorab: ist der Betreute der Beschuldigte, der Geschädigte („Verletzte“) oder selbst Zeuge? Und welchen Aufgabenkreis hast du?

Mao-Tse-Tung: klare Fragen führen zu klaren Antworten. Oder wie der Ami sagt: where is the beef?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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