Dies ist ein Beitrag zum Thema Strafsachen - Ladung im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin zur Hautpverhandlung eines Strafprozesses meines Klienten geladen. Muss ich daran teilnehmen. Ich meine gelesen zu haben, dass ...
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19.09.2024, 14:17 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 14
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Strafsachen - Ladung
Hallo,
ich bin zur Hautpverhandlung eines Strafprozesses meines Klienten geladen. Muss ich daran teilnehmen. Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht mehr zwingend notwendig ist. Danke für einen Hinweis. |
19.09.2024, 17:49 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Wenn Du ohne guten Grund nicht erscheinst, wird das wohl ein Ordnungsgeld kosten.
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19.09.2024, 18:10 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin moin
Schau doch mal nach, ob Du als ZeugIn geladen bist. Und wenn nein, dann bitte darum dies entsprechend zu korrigieren. Dann bist Du vielleicht vergeblich, aber wenigstens nicht umsonst da gewesen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.09.2024, 18:32 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Erstmal muss man unterscheiden: Terminsmitteilung (nicht verbindlich) oder Zeugenladung (verbindlich). Und vorab: ist der Betreute der Beschuldigte, der Geschädigte („Verletzte“) oder selbst Zeuge? Und welchen Aufgabenkreis hast du?
Mao-Tse-Tung: klare Fragen führen zu klaren Antworten. Oder wie der Ami sagt: where is the beef?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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