Dies ist ein Beitrag zum Thema Straftaten melden? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Die Mutter meines Betreuten hat mir folgende Email geschrieben, muss ich irgendwie tätig werden?
"Hallo FrauS,
mir ist gerade ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 85
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Hallo!
Die Mutter meines Betreuten hat mir folgende Email geschrieben, muss ich irgendwie tätig werden? "Hallo FrauS, mir ist gerade etwas Wichtiges in den Sinn gekommen, was ich Ihnen noch berichten will, weil Sie es vielleicht wissen müssten: Nachdem die Cannabis-Plantage (60 Pflanzen) in seiner Wohnung Bergkamen von meinem PK-Bruder vernichtet wurde, musste Simon mtl 50 € an die Drogenbande zahlen, an eine bestimmte (berüchtigte) Person die drohte, ihn zusammenzuschlagen wenn er nicht zahlt. Er sollte ursprünglich ca 500 € 'Entschädigung' zahlen...aber inzwischen ist klar dass Simon weiterzahlen muss. Das hat er mir vor ca 1 Woche erzählt. Die Drogenhändler sagen dass ihnen 25.000 € entgangen sind... ich habe damals sogar dafür gesorgt dass sie ihr teures Equipment abholen konnten, eben weil wir deren Reaktion fürchteten. Die ganze Geschichte ist sehr kompliziert, es ist mehr Polizei im Spiel gewesen als nur mein Bruder. Alle waren sich jedoch einig dass Simon im Gefängnis vollends verloren geht, darum hat man damals vor 2 Jahren den inoffiziellen Weg gewagt. Natürlich macht Simon mich für das alles verantwortlich, auch dass er jetzt zahlen muss, und ständig Gefahr läuft zusammengeschlagen zu werden. Das als wichtige Info...wenn derlei ausserhalb ihrer Zuständigkeit liegt können Sie kurz Bescheid geben, ich möchte sie nicht noch mehr über Gebühr in Anspruch nehmen. Danke für alles was Sie für Simon tun! Mit freundlichem Gruss" Ich frage mich nun wie das eigentlich ist mit Straftaten von denen ich während meiner Berufsausübung erfahre? Auch wenn Betreute beispielsweise Schwarzarbeiten oder so? Ich bin auf eure Einschätzung gespannt. Danke im Voraus FrauS ![]()
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https://btdirekt.de/archiv/kolumne-frau-eff/ |
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#2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 449
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Schau mal in den § 138 StGB. Da sind abschließend alle Straftaten benannt, bei denen eine Anzeigepflicht besteht "zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann".
Unabhängig davon treffen dich Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Schwarzarbeit - Sozialleistungsbezug) und ggf. eine Garantenstellung bei klarer Kenntnis von z.B. Missbrauch/Misshandlung. Was diese Fallkonstellation angeht: Spannend Da agieren Personen, teilw. als Ordnungshüter, auf eigenes Risiko mit organisierter Kriminalität. Ich glaube, vorrangig deren Problem. "Simon" sollte nochmal gesagt werden, dass ER verantwortlich für den Ärger ist wenn er sich auf solche Geschichten einlässt. Und dann könnte man ihn unterstützen bei der Aufklärung, z.B. einen Rechtsanwalt ansprechen und in der Folge die Polizei oder in ein anderes Bundesland flüchten ... Komm bloß nicht auf die Idee, selbst da spontan rumzuagieren. ![]()
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
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Was bitte ist ein „PK-Bruder“? Der Bruder des Betreuten, der Polizist ist? Offenbar hat ja der Betreute ihm gegenüber nicht gesungen, sonst wäre die Bande doch wohl in U-Haft, statt ihn weiter zu terrorisieren? Oder ist das wieder meine Naivität aus der guten alten Zeit?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,215
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Na ja, es geht wohl eher darum, dass die Polizisten Simon schützen wollten und im Zuge der Aktuon dann leider auch jegliches Beweismaterial vernichtet haben, mit dessen Hilfe die Drogenbande evtl. dranzukriegen gewesen wären. Wenn jetzt eine Anzeige erfolgt, hat Simon die A-Karte gleich in mehrfacher Hinsicht.
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,063
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Hallo FrauS,
das ist ja eine merkwürdige Geschichte! Ist denn der angesprochene Onkel des Betreuten ein Polizeikommissar der in originärer Zuständgkeit mit dem Fall betraut war? Und dann erkannt hat, dass er Mist gebaut hat und seitdem seinen Neffen wissentlich irgendwelchen BtM-Dealern ausliefert? Bitte konkretsiere doch nochmal ein wenig, wenn möglich. Die Mutter läuft aber in Spur? Formal ist das was hinsichtlich § 138 StGB geschrieben wurde naklar richtig. Den (Polizei)Onkel beträfen ganz grundsätzlich noch weitere so gen. Katalogstraftaten aus der StPO, hinsichtlich seiner Strafverfolgungspflichten (Legalitätsprinzip), andere Geschichte. Jedenfalls: So bleiben kann es ja wohl auch nicht... Die eine Sache wäre es ja, wenn Dein Klient sich strabar machte, dazu (und zu Deinen ggf. ausgelösten Anzeigepflichten) das bereits von mir und den anderen Geschriebene. Aber vorliegend sieht er sich ja fortgesetzter, gg. ihn gerichteter Straftaten ausgesetzt. Da liegt der Fall anders. Hinsichtlich der damaligen Plantage ist nichts mehr nachweisbar. Du müsstest das aber schon mal aufklären, Rspr. mit dem Klienten und mit dem Betreuungsgericht nehmen, AK ggf. erweitern lassen, Polizei und ggf. auch StA (sofern involviert) kontaktieren usw. usf. Im Zweifel wird Dein Klient verprügelt (oder schlimmer) und die E-Mail der Mutter an Dich steht im Raum... MfG Florian Geändert von Florian (30.09.2024 um 18:25 Uhr) |
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#6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 85
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![]() Zitat:
Dazu kommt noch, dass mein Betreuter nie was davon erzählt hat. Seine Mutter hat mir die obige Mail vollkommen Anlasslos gesendet. Er empfindet seine Mutter als ziemlich übergriffig und wenn ich von der Nachricht der Mutter berichte wird er vermutlich ziemlich sauer sein. Danke für deine Einschätzung zu meiner eigentlichen Frage, unter den §138 fällt der Fall wohl nicht trotzdem ist mir nicht wohl dabei hier "Mitwisser" zu sein.
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 85
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![]() Zitat:
ich befürchte es war anders. Der PK Bruder ist der Bruder der Mutter und Polizeikommisar. Mein Betreuter hat nicht "gesungen" dafür aber seine Mutter und in Co-Abhängigen Manier haben dann die Mutter und der PK-Bruder die Angelegenheit für meinen Betreuten vertuscht.
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#8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 85
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![]() Zitat:
Die Mutter hat sich in Sorge an Ihren Bruder gewannt und dieser hat das Problem unter den Tisch fallen lassen /gelöst. Also zumindest aus strafrechtlicher Sicht.
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#9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
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Beiträge: 85
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![]() Zitat:
ich kann das leider nicht weiter konkretisieren, da ich außer der Email nie davon gehört habe. Mein Betreuter selbst hat sich nie mit der Geschichte an mich gewandt. Auch hat er keine Hilfe von mir dazu eingefordert. Deinen Aspekt, dass ich meinen Betreuten zu beschützen habe, habe ich bisher noch gar nicht bedacht. Aber dadurch das er sich selbst nicht an mich gewandt hat und seine Mutter grundsätzlich als übergriffig empfindet weiß ich gar nicht ob und wie ich das Ansprechen soll. Darüber hinaus ist fraglich ob er diese "Hilfe" von mir überhaupt möchte. Immerhin steht eine noch nicht verjährte Straftat von Ihm im Raum. Andererseits möchte ich mich selbst nicht in die Nesseln setzen. Ich bin wirklich überfragt welches Handeln hier angebracht ist.
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#10 | |
Routinier
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Hallo FrauS,
ich kann nachvollziehen, dass Du da unsicher bist. Du müsstest naklar mit Deinem Betreuten besprechen, was er so möchte. Da bist Du unsicher, weil Du befürchtest, er drehe dann am Rad, weil seine Mutter sich einmischt. ![]() Aus der Ferne hier lässt sich das anzuratende Vorgehen schwer zusammenbauen. War denn Dein Klient grds. schuldfähig damals? Wie ist er so zurecht, welche Anlasserkrankungen -behinderungen stehen im Raum und wie eingeschränkt ist er? Diese und weitere Aspekte spielen zum einen eine Rolle bei der Beurteilung, inwiefern er sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt sieht und zum anderen dabei, in welchem Umfang er imstande ist, seine eigene Gefährdung durch die fortgesetzte Begehung von Straftaten zu seinem Nachteil zu beurteilen. Das hört sich zunächst harmlos an: Zitat:
Ich bleibe bei meinem Rat: Ganz ohne Weiteres kommst Du aus der Nummer nicht heraus, zumindest die E-Mail steht im Raum. Besprich die Sache doch zunächst mal mit dem Betreuungsgericht, § 1861 BGB. Es ist legitim, in nicht alltäglichen Fällen Rspr. zu nehmen, auch dafür ist die Beratungstätigkeit der Gerichte im Betreuungsrecht eingebaut. Und im Verlauf gibt es dann weitere Optionen, bspw. die Opferschutzberatung der zuständigen Kreispolizeibehörde bzw. des Polizeipräsidiums. Wenn der Betreute dann schließlich Hilfe in der Sache nicht will, würde ich das sauber dokumentieren. Verstehen kann man das. Unternimmt er etwas, kriegt er auf die Zwölf. Unternimmt er nix, muss er weiterhin zahlen (und bekommt viell. trotzdem eine drauf). Das ist wirklich nicht so einfach gelagert, auch für Dich als Betreuerin. Machste nix und er bekommt die Hucke voll, könnte das ein Problem werden. Machste was, könnte die Vertrauensbasis zum Betreuten gestört werden, das Mutter-Sohn-Verhältnis (weiter) angekratzt werden, die Situation für den Betreuten verschlechtert werden usw. usf. Ausgeschlossen ist im Verlauf sicherlich auch nicht, dass die "Wunschbefolgung" i.S.v. § 1821 BGB für Dich unzumutbar wird... Halte uns auf dem Laufenden! Good luck + viele Grüße von Florian |
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