Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden und Ordungsgeld im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein B. hat Wahnvorstellungen und ist aufgrund von Selbstgefährdung in ein beschützendes Heim gekommen-mind. für ein Jahr.
Er hat ...
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23.10.2024, 11:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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Schulden und Ordungsgeld
Hallo,
mein B. hat Wahnvorstellungen und ist aufgrund von Selbstgefährdung in ein beschützendes Heim gekommen-mind. für ein Jahr. Er hat Schulden in Höhe von 80.000 € Es besteht ein P-Konto. Einküfte werden an das Heim übergeleitet. Die "üblichen" Gläubiger lasse ich jetzt mal außen vor. Aber was mache ich mit einen noch nicht ganz bezahlten Ordungsgeld, das vom Gericht verhängt wurde? Alternative ist Haft? Der B. hätte gerade so das Geld, um den Rest des Ordungsgeldes zu bezahlen. Dann wäre er jedoch komplett pleite und könnte sich nicht mal den Friseur leisten, bis wieder der Barbetrag kommt. Bitte um Hilfe, ob ich zahlen soll, oder ähnlich ignorieren wie die typischen Gläubiger? |
23.10.2024, 11:20 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 69
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Ich würde versuche, eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln und dann die Summe entsprechend so anzusetzen, dass sie dem Betroffenen nicht weh tut. 10€, 20€...
Alles unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Forderung handelt, bei der Haft droht. Wenn du das Ganze schneller vom Tisch haben willst, kannst du ja auch drei oder vier größere Raten anbieten, damit der Betroffene nicht komplett auf Null geht und du für echte Notfälle 500€ in Reserve hast. |
23.10.2024, 12:18 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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ok, danke, aber nicht ignorieren? da er geschlossen untergebracht ist, ändert das nichts an der Sache?
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23.10.2024, 13:12 | #5 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 427
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Höflich um Niederschlagung der Forderung bitten mit Hinweis auf Erkrankung und Unterbringung. Da ist ja weder ein Straf- (eh schon weggeschlossen) noch ein Erziehungsziel zu erreichen.
Wenn das nicht geht Ratenzahlung 5€ anbieten
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--> Das Leben bleibt spannend |
23.10.2024, 16:38 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Das Ordnungsgeld ist ja für ein konkretes Fehlverhalten verhängt worden, zB unentschuldigtes Fernbleiben bei einer Zeugenladung oder unmögliches Verhalten während einer Gerichtsverhandlung. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dieses Fehlverhalten seine Ursache in der Krankheit hat, die auch zur Betreuerbestellung und Unterbringung geführt hat. Also die Tatsache der Betreuung und Unterbringung mit AZ mitteilen und um Aufhebung des Ordnungsgeldes bitten, da es seinen Zweck, eine Verhaltensänderung herbeizuführen, offensichtlich nicht erreichen kann.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.10.2024, 17:03 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
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