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Schulden und Ordungsgeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden und Ordungsgeld im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein B. hat Wahnvorstellungen und ist aufgrund von Selbstgefährdung in ein beschützendes Heim gekommen-mind. für ein Jahr. Er hat ...


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Alt 23.10.2024, 11:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
Standard Schulden und Ordungsgeld

Hallo,

mein B. hat Wahnvorstellungen und ist aufgrund von Selbstgefährdung in ein beschützendes Heim gekommen-mind. für ein Jahr.
Er hat Schulden in Höhe von 80.000 €
Es besteht ein P-Konto. Einküfte werden an das Heim übergeleitet.
Die "üblichen" Gläubiger lasse ich jetzt mal außen vor. Aber was mache ich mit einen noch nicht ganz bezahlten Ordungsgeld, das vom Gericht verhängt wurde? Alternative ist Haft? Der B. hätte gerade so das Geld, um den Rest des Ordungsgeldes zu bezahlen. Dann wäre er jedoch komplett pleite und könnte sich nicht mal den Friseur leisten, bis wieder der Barbetrag kommt.
Bitte um Hilfe, ob ich zahlen soll, oder ähnlich ignorieren wie die typischen Gläubiger?
Pfingstrose ist offline  
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Alt 23.10.2024, 11:20   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 69
Standard

Ich würde versuche, eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln und dann die Summe entsprechend so anzusetzen, dass sie dem Betroffenen nicht weh tut. 10€, 20€...



Alles unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Forderung handelt, bei der Haft droht.



Wenn du das Ganze schneller vom Tisch haben willst, kannst du ja auch drei oder vier größere Raten anbieten, damit der Betroffene nicht komplett auf Null geht und du für echte Notfälle 500€ in Reserve hast.
Domenica ist offline  
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Alt 23.10.2024, 12:18   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
Standard

ok, danke, aber nicht ignorieren? da er geschlossen untergebracht ist, ändert das nichts an der Sache?
Pfingstrose ist offline  
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Alt 23.10.2024, 13:01   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,403
Standard

Strafhaft geht der Unterbringung nach § 1906 BGB vor, er würde also in die Zelle wandern, wenn er nicht bezahlt.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 23.10.2024, 13:12   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 427
Standard

Höflich um Niederschlagung der Forderung bitten mit Hinweis auf Erkrankung und Unterbringung. Da ist ja weder ein Straf- (eh schon weggeschlossen) noch ein Erziehungsziel zu erreichen.

Wenn das nicht geht Ratenzahlung 5€ anbieten
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 23.10.2024, 16:38   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
Standard

Das Ordnungsgeld ist ja für ein konkretes Fehlverhalten verhängt worden, zB unentschuldigtes Fernbleiben bei einer Zeugenladung oder unmögliches Verhalten während einer Gerichtsverhandlung. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dieses Fehlverhalten seine Ursache in der Krankheit hat, die auch zur Betreuerbestellung und Unterbringung geführt hat. Also die Tatsache der Betreuung und Unterbringung mit AZ mitteilen und um Aufhebung des Ordnungsgeldes bitten, da es seinen Zweck, eine Verhaltensänderung herbeizuführen, offensichtlich nicht erreichen kann.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 23.10.2024, 17:03   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
Standard

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Pfingstrose ist offline  
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