Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Strafverfahren gegen Betreuer im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich hatte die Aufhebung im Jahresbericht/Standatdformular beantragt mit Verweis auf alle nicht erreichten Ziele und mit beigefügter Dokumentation aller nicht ...
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#61 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 127
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Ich hatte die Aufhebung im Jahresbericht/Standatdformular beantragt mit Verweis auf alle nicht erreichten Ziele und mit beigefügter Dokumentation aller nicht eingehaltenen Termine/Hilfeplangespräche.
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#62 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Zitat:
Dann passiert ziemich genau: nichts. Wenn Du eine Aufhebung der Betreung oder auch nur einzelner Aufgabenberfeiche wünschst, dann stelle einen gesonderten Antrag der an die zuständigen RicherInnen geht und verweise auf den Bericht. Dann wird das eher etwas. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#63 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 127
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Das ist bereits erfolgt, die Richterin hat mir schriftlich mitgeteilt, dass eine Aufhebung der Betreuung nicht erfolgen kann, da eine Geschäftsunfähigkeit bestehe und die Betreute vermutlich krankheitsbedingt nicht mitwirken könne.
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