Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Strafverfahren gegen Betreuer im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Beim Amtsgericht Torgau läuft ein Strafverfahren gegen einen Betreuer, wie man dieser Kurzmeldung entnehmen kann (der Rest ist hinter der ...
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,529
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Beim Amtsgericht Torgau läuft ein Strafverfahren gegen einen Betreuer, wie man dieser Kurzmeldung entnehmen kann (der Rest ist hinter der üblichen Bezahlschranke):
https://www.lvz.de/lokales/nordsachs...Type=valid_amp Da solche aktuellen Meldungen nach ein paar Tagen unwiederbringlich gelöscht werden, hier ausnahmsweise der Text, der m.E. vom Zitierrecht gedeckt ist: —— Berufsbetreuer auf der Anklagebank Darum geht es: Nach dem Tod eines 64-Jährigen in Arzberg muss sich ein gerichtlich bestellter Betreuer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Torgau verantworten. Das kam zur Sprache: Zum Zeitpunkt seines Todes soll der psychisch kranke Mann in einer kalten Wohnung ohne Strom gelebt haben. Zudem sollen nicht genug Nahrungsmittel vorhanden gewesen sein. Das gilt es zu klären: Das Gericht muss herausfinden, ob der Tod vermeidbar gewesen wäre, wenn der Betreuer (45) aus Torgau rechtzeitig für eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung gesorgt hätte. Der Angeklagte schweigt bislang. ——— Anmerkung von mir: auch hier dürfte es wohl um die bereits an anderer Stelle diskutierte Frage der Garantenpflicht gehen. Schade, dass es heutzutage kaum noch möglich ist, an genauere Infos zu kommen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
Solche Meldungen und Gerichts- bzw. Ermittlungsverfahren können im Prinzip bei ganz vielen Sterbefällen einer betreuten Person vorkommen. An Fakten beschrieben ist, - das es sich um eine psychisch erkrankte Person handelt - die Wohnung kalt und ohne Strom war - zu wenig zu Essen da war. Solche oder vergleichbare Situationen sind bei unserer Kundschaft keine Seltenheit. Die Frage nach der Garantenstellung ist da tatsächlich interessant: Wie weit stehen wir in der Haftung - und wann hört die Haftung auf und fängt die Eigenhaftung der betreuten Person an? Wie weit geht das "allgemeine Lebensrisiko" der betreuten Personen, auch wenn diese krankheitsbedingt nicht oder nur bedingt zurechnungsfähig sind. Wie gehen wir mit solchen Situationen um? Da drängt sich mir eine Situation aus der Praxis auf, in der ein Betreuter mit einem FAS und geistiger Behinderung unbedingt in seinem Haus wohnen will, dass seit Jahren keine Heizung und kein fließendes Wasser mehr hat. Natürlich wird die Toilette nach wie vor benutzt und aufgeräumt, gespült oder geputzt wurde schon seit vielen Jahren nicht mehr. Gleichtzeitig wird aber für den Fall eines Zwanges zum Auszug mit Suizid gedroht. Das Gesundheitsamt sieht kein Problem, weil jeder in seinem Haus vermüllen kann soviel er will - und unternimmt nichts. Der psychiatrische Dienst sieht keine akute Gefahr - und tut auch nichts. Die Nachbarn beklagen sich über Gestank und kleine bis mittelgroße Tiere, weshalb die Gemeinde mach um eine Aufräumaktion bittet. (Der Betreute läßt aber niemand rein - und für eine Aufräumaktion schon gar nicht) Der Betreute könnte in einer WfbM Duschen und Essen, geht aber nicht mehr hin. Das Essen auf Rädern rührt er nicht an. Bei Besuchen des BW oder des Betreuers öffnet er die Tür nicht, ruft aber etwas später an und fragt, wo man des bleibt... Seit mehreren Jahren wird dieser Zustand regelmäßig dem Gericht mitgeteilt. Der Betreute hätte schon längst tot in seiner Hütte liegen können und das Geschrei wäre mit Sicherheit laut gewesen. Es wäre wahrscheinlich auch ermittelt worden. Aber egal, was bei dem Ermittlungsverfahren herausgekommen wäre, die Medien hätten ihr Futter bekommen und sich die Finger wund gefressen/getippt. Also mal abwarten, was da in Torgau bei dem Fall rauskommt. Heiße Press(e)luft oder tatsächlich eine grobe Fahrlässigkeit. ...und vielleicht auch mal ein paar gerichtliche Worte zur Garantenstellung von BetreuerInnen MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 156
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Es muß betont werden, daß wir die Wünsche des Betreuten an erster Stelle setzen, auch wenn das unserer Lebenserfahrung zuwiderläuft. Ich habe/hatte auch "Wohnsitzlose", die nicht wünschen, in eine Einrichtung mit Komfort zu leben. Vieles wird von uns Betreuern angestoßen, aber wenn der Klient nicht will und wenn eine Eigengefährdung nicht gegeben ist, dann müssen das alle aushalten.
Hypothetische Eigengefährdung reicht einfach nicht, um eine Unterbringung zu beantragen.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 107
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ich habe gute Erfahrungen mit dem Spruch "Wer schreibt, der bleibt" gemacht.
Ein Tip eines Richters im Sprengel. Sehe ich Situationen, welche Gefahrenpotential haben, informiere ich das Gericht schriftlich (noch Fax/Sendeprotokoll, oder per Zeitbericht). Hat mir schon mehrfach bei schwierigen Fragestellungen geholfen. Informierst Du das Gericht über potentiell gefährliche Betreuungssituationen, und es nimmt keine Stellung dazu/spricht keine Weisung aus, dann stimmt es damit implizit deinem Handeln zu. Bei mir war die schlimmste Situation, als ein Betreuter mit Ansage gewalttätig wurde, und am Ende fast ein Ehepaar umgebracht hat (am Wochenende). Das Telefonat am Montag mit der Kriminalkommisarin vergesse ich so schnell nicht...:-)....aber ich konnte, glücklicherweise, alle meine Nachrichten (Ordnungsamt, SpDi, Gericht) mit Sendeprotokoll vorlegen. Uff.... |
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#5 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,165
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Zitat:
MfG von Florian
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Forums-Geselle
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 107
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Hi Florian,
frei nach Watzlawic: Du kannst nicht nicht kommunizieren :-)... Schreibst Du dem Gericht zur Situation, und es nimmt dazu keine Stellung, ist es dacor zu dir. Wir leben ja ab und an mit Grauzonen, und um im Nachhinein, wie bei dem Anfangsbeispiel hier, nicht doof dazustehen, hilft die Kommunikation. Wie gesagt, ich hatte das Thema mich betreffend schon.... |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,165
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Zum Ausgangsfall von HorstD: Naja, recht wenige Infos. Horst sagte es ja bereits: leider! Niemand aus Leipzig hier mit online-Abo der LVZ? Oder war das schon der ganze Text?
Wie auch immer, wir haben über die Garantenpflicht an anderer Stelle ja kürzlich mal ausgiebig diskutiert, ist m.E. immer wieder interessant. Die aktuelle Meldung ploppt erstmal auf, nichts wird so heiß gegessen wie 's gekocht wird könnte man meinen. Blöd nur, wenn man sich am ende dann doch das Maul verbrennt. Aber @Mimi deutete es an, stimme zu: Ganz so einfach ist das ja mit einer Unterbringung nun aus verschiedenen (berechtigten) Gründen nun auch nicht. Man hat hier initial zwar einmal mehr den Eindruck: Haus abgebrannt, Nachbar erstochen, Betreuter erfroren, was auch immer - erstmal könnte ja viell. der Betreuer zur Verantwortung gezogen werden müssen...Hört sich zunächst merkwürdig an, so geht es aber auch anderen Berufsgruppen, etwa Polizeibeamten oder Rettungsassistenten (so gen. "Notkompetenz", heißt übersetzt: tatbestandsmäßig handeln tut man jedenfalls immer, so oder so). Erstmal wird eben ermittelt, das ist ja grds. auch gut so, denke ich... MfG Florian |
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,165
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Hi, die Watzlawickschen Axiome kannst Du ja dann bei der StA zum besten geben, vielleicht hilft's ja...
Mag sein, dass ein solches Vorgehen Dir schon weitergeholfen hat. Ich verfahre übrigens oft genauso, besser einmal mehr etwas mitteilen, als einmal zu wenig. Nur, das muss halt gesagt werden, wird es Dir im Zweifel nicht unbedingt aus der Patsche helfen...MfG
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 107
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Jupp,
ab und an hilft es sich bewusst zu machen, dass wir in einem verantwortlichem Rahmen handeln. Ich habe eine Eselsbrücke: Ich frage mich immer: Was würde die BILD-Zeitung am Montag zu meinem Handeln sagen. Das ist mein Korrektiv zu meinem Wunsch, langes Wochenende zu machen, und dafür eine Info über eine potentiell üble Situation als nicht wirklich wichtig zu klassifizieren. aber kommt selten vor... |
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#10 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 420
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Hallo,
hiermal etwas ausführlicher. Torgau/Arzberg. Hätte der Torgauer Berufsbetreuer Klaus A. den Tod des 64-jährigen Richard G. verhindern können, wenn er den Mann rechtzeitig in einer betreuten Einrichtung untergebracht hätte? Vor dem Amtsgericht Torgau muss sich der 45-jährige Klaus A. jetzt wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Pflichten als Berufsbetreuer vernachlässigt zu haben. Der Fall offenbart ein Drama, das in der Gemeinde Arzberg am 4. April 2023 ein schreckliches Ende fand: Dort wurde der 64-jährige Richard G. leblos im Badezimmer eines Einfamilienhauses aufgefunden, Todesursache unklar. Der Mann hatte lange zusammen mit seinen hochbetagten Eltern gelebt, er selbst im Dachgeschoss, die Eltern ebenerdig. Nach deren Ableben blieb er allein zurück. Betreuer sollte sich um Gesundheit kümmern Eine Gutachterin stellte im September 2022 bei dem Mann, der als Sonderling galt, eine paranoide Schizophrenie fest. Daraufhin wurde für Klaus A. ein Berufsbetreuer bestellt, der sich unter anderem um die Gesundheitsvorsorge kümmern sollte. Laut Anklage hatte Richard G. jedoch zum Zeitpunkt seines Todes weder Lebensmittel noch Getränke in dem unterkühlten Haus, in dem der Strom zuvor komplett abgeschaltet worden war. Klaus A. hätte seinen Schützling in einer geeigneten Pflegeeinrichtung unterbringen müssen, so die Staatsanwaltschaft – denn für den Lebensbereich Wohnen/Heime war der Berufsbetreuer ebenfalls zuständig. Strafbar sei dies der Anklage zufolge als fahrlässige Tötung durch Unterlassen, denn ursächlich für den Tod von Richard G. sei die „mangelnde Versorgung“. Kontaktarm und verschlossen Der in Torgau lebende Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen am ersten Prozesstag nicht äußern. Umso wichtiger waren die Zeugen, darunter drei Familienangehörige. Sie schilderten Richard G. als kontaktarmen Einzelgänger, der sich nach der Scheidung vor etwa 25 Jahren zunehmend selbst isoliert habe. Sein Sohn Marcel G. (41) berichtete, dass es schon früh Hinweise auf eine psychische Erkrankung gegeben habe. „Er hat manchmal die Wände angeschrien, Selbstgespräche geführt oder irgendwelche ‚Leute‘ gesehen“, berichtete er. „Der lebte in seiner eigenen Welt, mit dem konnte man nicht reden. Ich hatte keinen guten Draht zu ihm.“ Er selbst habe sich nur notgedrungen ein wenig um ihn gekümmert, weil seine Tanten ihn darum gebeten hatten. So habe er zusammen mit seiner Ehefrau eine Zeitlang die Einkäufe für seinen Vater erledigt. Nachdem Klaus A. zum Betreuer bestellt worden war, hörte das Paar damit auf. „Wir hatten gehofft, dass Klaus A. sich jetzt um alles kümmert“, schilderte Marcel G. Strom wurde abgeklemmt Die beiden Schwestern von Richard G. bestätigten, dass ihr Bruder sich mehr und mehr eingeigelt hatte. Die Rollläden seien oft verschlossen gewesen, Türen verbarrikadiert. Nach dem Tod der Eltern beschlossen sie Anfang 2023, den Strom in deren Wohnung abstellen zu lassen, mit dem auch die Heizung gespeist worden war. Trug die anschließende Kälte im Haus dazu bei, dass Richard G. an jenem 4. April 2023 starb – wovon die Anklage ausgeht? Was ist ein rechtlicher Betreuer? Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Erwachsener aufgrund von Krankheit, Behinderung, eines Unfalls oder Demenz seine rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Ein Gericht bestimmt, für welche Lebensbereiche die Betreuung notwendig ist. Die häufigsten Aufgabenbereiche sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge sowie Wohnungsangelegenheiten und die Aufenthaltsbestimmung. Als rechtliche Betreuer kommen Berufsbetreuer, Angestellte eines Betreuungsvereins (meist Juristen oder Sozialpädagogen) oder Betreuungsbehörden infrage. Ulla G. (70) sagte, dass sie den Strom abklemmen ließen, da ihr Bruder die Rechnung nicht bezahlen könne. „Ich habe den Betreuer Anfang März darüber informiert und ihn gebeten, sich um diese Angelegenheit zu kümmern“, schilderte sie. Doch es blieb dabei: Im gesamten Haus gab es keine Elektrizität mehr. Sie habe Richard G. etwa einmal im Monat gesehen habe, berichtete die Schwester. Dabei sei sie nie in seiner Wohnung gewesen, denn man habe sich immer nur im Waschhaus im Erdgeschoss getroffen. Der Raum sei mit Stühlen und einem Tisch karg eingerichtet gewesen, aber immerhin habe sich dort ein Ofen befunden. Viel gesprochen habe man bei diesen Begegnungen nicht: „Ich kannte ihn eigentlich nur flüchtig.“ Wenig Kontakt zum Bruder Auch die jüngere Schwester Inge G. (67) tat sich schwer damit, ihren Bruder zu beschreiben. „Er war sehr verschlossen“, berichtete sie. „Wir hatten nicht viel Kontakt.“ Ebenso wie Ulla G. habe sie sich Sorgen gemacht, wie es mit dem allein lebenden Mann weitergehen soll. Er habe schon lange keine Arbeit mehr gehabt, keine Freunde, weder Telefonanschluss noch Fernseher. |
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