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Pflegeheim: Bewohner beklaut Mitarbeiter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheim: Bewohner beklaut Mitarbeiter im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, hier im kleinen Bundesland gibt es ein Pflegeheim, welches kreative pflegebedürftige Menschen aufnimmt. Mit Kreativität meine ich suchtkranke, wohnungslose, ...


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Alt 20.12.2024, 16:44   #1
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Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,308
Standard Pflegeheim: Bewohner beklaut Mitarbeiter

Moin,

hier im kleinen Bundesland gibt es ein Pflegeheim, welches kreative pflegebedürftige Menschen aufnimmt. Mit Kreativität meine ich suchtkranke, wohnungslose, schwer psychisch kranke Menschen. Also Menschen, die vom Verhalten im Leben oft angeeckt sind und eher auf der unteren sozialen Stufe stehen.

Einer der Bewohner und gleichzeitig mein Betreuter beklaut sehr trickreich Mitarbeiter. Vom Smartphone bis zum Schmuck.

Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit würde ich als vorhanden beschreiben.

Neben Strafanzeigen und Abmahnungen, die irgendwie nicht viel bringen, wie kann man sonst noch mit der Situation umgehen?

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 20.12.2024, 17:15   #2
Routinier
 
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Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Hallo Leuchtturm,

vielleicht ist das ganz natürlich und folgerichtig, wenn man nur ein paar Euronen monatlich im Rahmen der "menschenwürdigen" Versorgung (Barbetrag) bekommt. Aber gut, geht naklar nicht, keine Frage!

Ich habe auch eine Klientin im Pflegeheim, die seit Jahren immer wieder in anderen Bewohnerzimmern nach Schokolade und sonstigen Süßigkeiten "schaut" und diese dann auch mitnimmt. Abmahnungen oder gar Strafanzeigen gab es da bislang nicht, ist ja auch eher "Mundraub".

Bei einem Spontanbesuch durch mich kürzlich stand dann die Tür der Bewohnerin auf und es war ein DIN A3-Plakat angebracht, auf dem sinngemaß stand (durch Pflegepersonal geschrieben), jeder dürfe das Zimmer betreten und sich an ihren Süßigkeiten bedienen, unterzeichnet von meiner Klientin. Ich habe das naklar abhängen lassen, aber dem Grunde nach nicht so schlecht vielleicht...Aber in Deinem Fall geht es ja um höherwertigen Kram, da funktioniert das keinesfalls.

Kurzum: Da habe ich auch keinen guten Rat für Dich. Was sollst Du da auch machen, außer das Gespräch zu suchen? Viell. rein vorsorglich den AK erweitern lassen (Strafsachen pp.). Vielleicht liegt da die Sicherungspflicht in einer Einrichtung aber ohnehin auch eher bei den Mitarbeitern, jedenfalls dann, wenn sie von Bewohnern um ihr Hab und Gut gebracht werden?!

MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 20.12.2024, 21:41   #3
Routinier
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,308
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Vielleicht liegt da die Sicherungspflicht in einer Einrichtung aber ohnehin auch eher bei den Mitarbeitern, jedenfalls dann, wenn sie von Bewohnern um ihr Hab und Gut gebracht werden?!

MfG Florian
Ja, das darf man denken. Und das sehe ich auch so. Aber dieses PH ist schon ein besonderes PH. Wir arbeiten seit Jahren eng zusammen, immer mit Blick auf den Hilfsbedürftigen.

Wer hier "landet", für den gibt es kaum Alternativen in der Unterbringung. Die Bewohner zeigen sich freundlich durch übermäßigen Alkoholgenuss, Kiffen, Tausch von +18 Filme bis hin zu harten Drogen, soweit das Geld überhaupt reicht.

Das dortige Pflegepersonal muss schon viel aushalten. Der Vorteil ist wohl, dass man bezüglich der Pflege andere Maßstäbe ansetzt. Wer von der Straße kommt und ein Jahr nicht geduscht hat, für den reicht auch Duschen alle 7 Tage.

Aber eben, weil ich auf dieses PH nichts kommen lassen will, suche ich nach Lösungen. Zur Not, ich komme ja auch aus der Jugendhilfe, gibt es mal eine erzieherische klare Ansage und ab 20.00 Uhr TV-Verbot .

Der Leuchtturm
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Alt 20.12.2024, 21:57   #4
BBD
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Registriert seit: 20.10.2024
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Beiträge: 107
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Hallo Leuchtturm,


aus Erfahrung kann ich nachvollziehen, das eine gute Zusammenarbeit mit manchen Einrichtungen etc. dazu führt, das man diese beibehalten will. Ist ja auch kein Wunder. Aber Du bist Betreuer Deines Klienten, nicht des Wohnheimes.
Das ist eine Facheinrichtung, und diese und die dort Tätigen sollten ihr Eigentum ohne Deine Dazutun schützen können.
Sollten gegen Deinen Klienten Ansprüche geltendgemacht werden, wäre eher zu überlegen, wie Du ihm helfen kannst, diese abzuwehren...



vG
Martin
BBD ist offline  
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Alt 20.12.2024, 22:04   #5
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Zitat:
Zitat von BBD Beitrag anzeigen
Aber Du bist Betreuer Deines Klienten, nicht des Wohnheimes.
Das ist eine Facheinrichtung, und diese und die dort Tätigen sollten ihr Eigentum ohne Deine Dazutun schützen können.
Moin,

damit habe ich auch kein Problem. Sofern eine Beschuldigung auf ihn zukommt, habe ich ein gutes Urteil vom Landgericht, dass man ihm ein Pflichtverteidiger zugestehen muss. Dass bekomme ich hin.

Ich stimme auch der Aussage zu, dass wir auf der Seite unserer Betreuten stehen. Aber bei den kreativen Menschen sind auch mal kreative Lösungen gefragt. Und hier lieber im Vorfeld eine für beide Seiten gute Lösung finden, als im Nachhinein eine Kündigung abwehren.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 20.12.2024, 22:12   #6
BBD
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 107
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ich schätze, die Bewohner der Einrichtung werden das unter sich klären. Aus dem von Dir geschilderten Bewohnerprofil schliesse ich, das die Bewohner genug Ressourcen haben, Deinem Klienten seine Grenzen aufzuzeigen.

vG
Martin
BBD ist offline  
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Alt 21.12.2024, 16:23   #7
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Zitat:
Zitat von BBD Beitrag anzeigen
ich schätze, die Bewohner der Einrichtung werden das unter sich klären. Aus dem von Dir geschilderten Bewohnerprofil schliesse ich, das die Bewohner genug Ressourcen haben, Deinem Klienten seine Grenzen aufzuzeigen.

vG
Martin

Moin,

Danke für den Hinweis. Ich habe zwar etwas Sorge mit dem Grenzen aufzeigen, immerhin konnten sich viele auf der Straße behaupten, aber das Leben ist kein Ponyhof.

Der Leuchtturm
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