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Strafverfahren gegen Betreuten, Betreuer als Verteidiger, Kostenfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Strafverfahren gegen Betreuten, Betreuer als Verteidiger, Kostenfrage im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ja, dazu müsste sich der Betreuer zum Pflichtverteidiger bestellen lassen. Er hat sich aber bei der Polizei als regulärer Anwalt ...


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Alt 10.04.2025, 09:18   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Ja, dazu müsste sich der Betreuer zum Pflichtverteidiger bestellen lassen. Er hat sich aber bei der Polizei als regulärer Anwalt also Verteidiger ausgegeben und ist nicht vorher übers Gericht gegangen um sich als PV bestellen zu lassen. Außerdem wird nur in Fällen notwendiger Verteidigung ein Pflichtverteidiger beigeordnet, dies dürfte aber kein solcher sein, weil es sich um eine einfache KV handelt.



Fakt ist, dass M. derartige Kosten nicht aus seinem Einkommen, welches nur aus einer vollen Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe besteht, finanzieren kann. Er verfügt auch über kein Vermögen, von dem dies bezahlt werden könnte und der Betreuer wusste sehr genau über dessen Finanzlage Bescheid.



Sollte also die Tätigkeit des Betreuers nun nicht mehr, wie bislang, aus der Staatskasse bezahlt werden, müsste der Betreuer auf sein Geld verzichten, denn von M. wird er es definitiv nicht erhalten.
Betreutmick ist offline  
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Alt 10.04.2025, 09:32   #12
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von Betreutmick Beitrag anzeigen
Außerdem wird nur in Fällen notwendiger Verteidigung ein Pflichtverteidiger beigeordnet, dies dürfte aber kein solcher sein, weil es sich um eine einfache KV handelt.
Wenn der Betreute sich nicht selbst verteidigen kann, und davon ist bei Vorhandensein einer rechtlichen Betreuung nun mal auszugehen, gibt es eine Pflichtverteidigung durchaus auch für Bagatellstraftaten.
Pichilemu ist offline  
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Alt 10.04.2025, 09:34   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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und wer zahlt für die vorherige Tätigkeit gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft wie z.B. Akteneinsicht, Begleitung zu Befragungen etc.? M. weiß nicht worum es geht, weil er niemanden in den vergangenen Monaten und Jahren verletzt hat. So ist er einfach nicht. Daher wüsste er auch nicht, wie er sich zur Sache äußern soll, ohne sich verdächtig zu machen oder etwas missverständliches zu sagen. Er braucht daher diese Unterstützung auch schon vor einer Gerichtsverhandlung.
Betreutmick ist offline  
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Alt 10.04.2025, 11:36   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Und vielleicht kann M. diese Frage auch persönlich mit F. besprechen, das wäre doch am einfachsten.
F. wird sich ja sicher Gedanken zu seiner Vergütung gemacht haben.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 10.04.2025, 12:22   #15
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
Standard

Bei Betreuungsanordnung ist grundsätzlich von mangelnder Eigenverteidigungsfähigkeit auszugehen, egal was für ein Delikt vorliegt. Dazu gibts zig Rechtsprechung: https://www.lexikon-betreuungsrecht....egen_Betreuung

Vergütungsrechtlich dürfte ein Fall des § 11 VBVG iVm § 1877 Abs. 3 BGB vorliegen. Die anwaltstypische Tätigkeit wird zusätzlich bezahlt, bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.04.2025, 15:30   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Also es hat sich geklärt.

M. war bei seinem Betreuer und dieser klärte ihn darüber auf, dass es sich nicht, wie bislang angenommen und von der Kommissarin fälschlicherweise bestätigt, um eine Beschuldigtenbefragung, sondern eine Vernehmung als Zeugen. M. hat vor einigen Wochen in einem anonymen Hinweis mitgeteilt, dass seine Ex J. von ihrem neuen Partner misshandelt wird, weil er hierüber Videomaterial in seiner Cloud, die auch von J. genutzt wurde, vorfand. Dieses Videomaterial hat M. mit dem anonymen Hinweis zusammen der Polizei zugesandt und auch etwas dazu geschrieben. Hierzu soll er befragt werden, was er auch gern tut, denn ihm ist viel daran gelegen dass solche Menschen weggesperrt werden.
Betreutmick ist offline  
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Alt 10.04.2025, 16:43   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 154
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Also wenn du der Polizei vor ein paar Wochen anonyme Hinweise auf eine Straftat gegeben hast, dann hätte dir ja eigentlich auch so klar sein sollen, warum sich die Polizei bei dir meldet.
Auch wenn dort Beschuldigten- statt Zeugenbefragung stand und das anscheinend ein Fehler war. Das hätte man sicher auch mit einem kurzen Telefongespräch oder Rückfrage erfahren/klären können.
andy9118 ist offline  
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Alt 10.04.2025, 16:47   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Das hat der Betreuer versucht. Bis zu deren Gespräch hatte auch er keine Ahnung. Da der Hinweis anonym, also auch mit ausländischer IP, versandt wurde, ging M. nicht davon aus, von der Polizei noch etwas zu hören. Ihm war aber sofort klar worum es ging, als die Kommissarin ihn mit seinem Betreuer informierte. Er ist ja sogar begeistert das sich nun etwas tut, denn dies ist nicht die erste Straftat, die der neue Partner R. von der Ex J. begeht. Er misshandelt seine neue Partnerin schon seit Jahren immer wieder, nötigt sie, schlägt sie, brüllt sie an, nimmt hierbei auch Mal die Wohnung auseinander. Er hat ein Alkoholproblem und will sich dieses nicht eingestehen, einen Entzug hat er aus Bequemlichkeit bereits abgebrochen. Daneben konsumiert R. Drogen wie Speed oder mehr. R. wurde schon häufiger auffällig und hatte Kontakt mit der Polizei, passiert ist aber bislang wenig.
Betreutmick ist offline  
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Alt 10.04.2025, 17:41   #19
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Frage, wie kam die Pozilei auf M, wenn der doch etwas anonym versandt hatte?
Mächschen ist offline  
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Alt 10.04.2025, 18:12   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 154
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Wahrscheinlich hat sich Mick (ich nenne dich jetzt einfach so, ist ja auch offensichtlich das es sich nicht um eine Drittperson handelt) nicht so clever angestellt wie gedacht beim anonymisieren. Kein Vorwurf. Im Gegenteil, gut das du gehandelt hast in so einer Sache.

Ob man das überhaupt anonym machen muss ist eine andere Frage. Für die Ermittlungen und evt. späteren Zeugenaussagen, die man evt. auch für eine Verurteilung braucht wäre es sicherlich besser man würde alles offen legen. Aber das ist natürlich deine Sache und wir kennen ja auch keine genauen Einzelheiten dazu ...

Und die Polizei ist ja natürlich auch nicht von gestern und hat ihre Methoden auch ausländische IP-Adressen zu ermitteln oder anderweitig an Info´s zu kommen. Vielleicht wurde das Opfer auch befragt wer über solche Info´s verfügen könnte und da ist dann dein Name gefallen etc.
Ist ja auch egal, deine Frage ist ja beantwortet.

VG

Andy
andy9118 ist offline  
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betreuung, strafverfahren, vertretung durch betreuer

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