Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Schusswaffe gefunden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schusswaffe gefunden im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von 1aFussel Also die Beamten wollen natürlich wissen, was drin ist. Wenn ich zustimme, dass der geöffnet wird, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Strafsachen und Bußgelder

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 08.01.2026, 09:13   #11
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Also die Beamten wollen natürlich wissen, was drin ist. Wenn ich zustimme, dass der geöffnet wird, dann ist doch für alle Beteiligten klar, was drin ist. Wo liegt da das Problem? Eine Genehmigung als solche, also bei Gericht beantragen, sollte ich nicht, nur Klarheit schaffen und deswegen war die Aussage bei Gericht, ich könne das veranlassen, und soll den Inhalt so dann im Vermögensverzeichnis aufnehmen, sofern dafür relevant.
Moin 1aFussel,

so hast Du es nun auf Anraten des Gerichtes gemacht und es wird alles seinen Gang gehen, kein Problem!

Michael77 lag trotzdem m.E. insofern richtig, kommt ein bisschen auf den Willen des Klienten an. Wie ich bereits geschrieben hatte, ist ja auch kein Geheimwissen: Niemand muss sich selbst belasten. Das stand vorliegend aber grds. wohl zu befürchten...

Andererseits hat Dein geistig völlig fitter Klient das ja selbst kundgetan, allerdings nicht ggü. Polizei oder StA. Wollte er auch das? Oder wollte er nur mal bei den Heimschwestern "den Dicken machen"? Das wäre ja maßgeblich für Dein (Nicht)Einwilligen. Wobei Dein Klient das ja grds. scheinbar alles selber könnte (und vorrangig dann auch müsste und nicht Du an seiner statt). Ist keine (besonders schwere) "Katalogstraftat", keine Gefahr für Leib und Leben Dritter o.ä. Über Letzteres könnte man ganz evtl. noch streiten...Aber selbst dann würde ja Polizeirecht bzw. die StPO greifen. Durchsuchung, Sicherstellung, ggf. Beschlagnahme. Da könnte man dann in die Sicherstellung einwilligen, um eine Beschlagnahme zu vermeiden. Letztlich aber recht egal. Ich sehe jedenfalls für die von Dir eingangs dargestellte Ausgangslage aus den genannten verschiedenen Gründen keine Einwilligung oder sonstwas des Betreuers.

Aber man kann das nun (rechtlich) auseinanderdividieren oder man lässt es wegen: Alles wird gut! Passt schon...

Beste Grüße von Florian
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2026, 18:02   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 68
Pfeil Online-Lexikonseite

Zum Thema Waffenbesitz bei Betreuten gibt es im Online-Lexikon Betreuungsrecht auch eine Seite:
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Waffenbesitz
Elphaba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40