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Schusswaffe gefunden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schusswaffe gefunden im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits, am Sonntag hat mein Betreuter (ich bin hier Verhinderungsbetreuerin) gemeint, er müsse dem Pflegeheimpersonal bekannt geben, dass er ...


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Alt 06.01.2026, 23:32   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von 1aFussel
 
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Standard Schusswaffe gefunden

Hallo allerseits,

am Sonntag hat mein Betreuter (ich bin hier Verhinderungsbetreuerin) gemeint, er müsse dem Pflegeheimpersonal bekannt geben, dass er in einem Safe eine Schusswaffe habe.

"Die Pistole habe ich bei den Russen erworben"...

So hat er sich auch den herbeigeeilten Beamten der Polizei gegenüber geäußert. Der Safe wurde natürlich erst einmal gesichert und ins nahe liegende Revier transportiert.

Gestern erhielt ich den Anruf vom Revier und mir wurde jetzt aufgetragen, die Öffnung des Safe (wobei es eher eine etwas größere (als A4) Metallkiste mit Schloss ist - natürlich ohne vorhandenem Schlüssel) zu genehmigen.

Mein Betreuter ist soweit geistig fit, trotz ü80, jedoch nur noch im Pflegebett anzutreffen.

Ich vermute daher, ich habe diese Erinnerung an das "gute Stück", durch meine Befragung zum Anfangsbericht geweckt.

Habe bereits mit der Rechtspflege das Dilemma besprochen, aber was ratet ihr mir noch, worauf ich achten muss? Die Öffnung wird demnächst in meinem Beisein erfolgen, denn der Inhalt soll logischerweise ins Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Ich hoffe, dass da keine solche Waffe drin ist, es klang eher wie ein paar Kleinigkeiten, wie Schlüsselringe o. ä. (kleines Metall an große Metallwand), aber man weiß ja nie.

Was ist jedoch, wenn da keine Waffe drin ist? --> Unnötiger Einsatz der Polizei?

Und wenn doch --> dann hat mein Betreuter eine Straftat begangen, wegen unerlaubtem Waffenbesitz, oder?

Habt ihr so etwas oder zumindest ähnliches auch schon einmal gehabt?
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1aFussel ist offline  
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Alt 06.01.2026, 23:56   #2
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Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

am Sonntag hat mein Betreuter (ich bin hier Verhinderungsbetreuerin) gemeint, er müsse dem Pflegeheimpersonal bekannt geben, dass er in einem Safe eine Schusswaffe habe.

"Die Pistole habe ich bei den Russen erworben"...

So hat er sich auch den herbeigeeilten Beamten der Polizei gegenüber geäußert. Der Safe wurde natürlich erst einmal gesichert und ins nahe liegende Revier transportiert.

Gestern erhielt ich den Anruf vom Revier und mir wurde jetzt aufgetragen, die Öffnung des Safe (wobei es eher eine etwas größere (als A4) Metallkiste mit Schloss ist - natürlich ohne vorhandenem Schlüssel) zu genehmigen.

Mein Betreuter ist soweit geistig fit, trotz ü80, jedoch nur noch im Pflegebett anzutreffen.

Ich vermute daher, ich habe diese Erinnerung an das "gute Stück", durch meine Befragung zum Anfangsbericht geweckt.

Habe bereits mit der Rechtspflege das Dilemma besprochen, aber was ratet ihr mir noch, worauf ich achten muss? Die Öffnung wird demnächst in meinem Beisein erfolgen, denn der Inhalt soll logischerweise ins Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Ich hoffe, dass da keine solche Waffe drin ist, es klang eher wie ein paar Kleinigkeiten, wie Schlüsselringe o. ä. (kleines Metall an große Metallwand), aber man weiß ja nie.

Was ist jedoch, wenn da keine Waffe drin ist? --> Unnötiger Einsatz der Polizei?

Und wenn doch --> dann hat mein Betreuter eine Straftat begangen, wegen unerlaubtem Waffenbesitz, oder?

Habt ihr so etwas oder zumindest ähnliches auch schon einmal gehabt?

So richtig klar, ist mir nicht, wieso Du die Öffnung des Safes genehmigen sollst. Welcher Aufgabenbereich berechtigt Dich, das zu genehmigen? "Genehmigung der Öffnung von Safes"? Was passiert denn, wenn Du die Genehmigung verweigerst? Sind wir als Betreuer ein Hilfsorgan der Ermittlungsbehörden? Sicherlich nicht.


Ich würde die Öffnung weder genehmigen, noch ablehnen. Das soll die Staatsanwaltschaft bzw. der Ermittlungsrichter entscheiden. Ich vermute, man möchte sich den Beschluss des Ermittlungsrichtes sparen.


Dass der Safe in Deinem Beisein geöffnet werden soll, halte ich für nachvollziehbar. Den Rest sehe ich kritisch.
Michael77 ist offline  
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Alt 07.01.2026, 00:00   #3
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
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Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

am Sonntag hat mein Betreuter (ich bin hier Verhinderungsbetreuerin) gemeint, er müsse dem Pflegeheimpersonal bekannt geben, dass er in einem Safe eine Schusswaffe habe.

"Die Pistole habe ich bei den Russen erworben"...

So hat er sich auch den herbeigeeilten Beamten der Polizei gegenüber geäußert. Der Safe wurde natürlich erst einmal gesichert und ins nahe liegende Revier transportiert.

Gestern erhielt ich den Anruf vom Revier und mir wurde jetzt aufgetragen, die Öffnung des Safe (wobei es eher eine etwas größere (als A4) Metallkiste mit Schloss ist - natürlich ohne vorhandenem Schlüssel) zu genehmigen.

Mein Betreuter ist soweit geistig fit, trotz ü80, jedoch nur noch im Pflegebett anzutreffen.

Ich vermute daher, ich habe diese Erinnerung an das "gute Stück", durch meine Befragung zum Anfangsbericht geweckt.

Habe bereits mit der Rechtspflege das Dilemma besprochen, aber was ratet ihr mir noch, worauf ich achten muss? Die Öffnung wird demnächst in meinem Beisein erfolgen, denn der Inhalt soll logischerweise ins Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Ich hoffe, dass da keine solche Waffe drin ist, es klang eher wie ein paar Kleinigkeiten, wie Schlüsselringe o. ä. (kleines Metall an große Metallwand), aber man weiß ja nie.

Was ist jedoch, wenn da keine Waffe drin ist? --> Unnötiger Einsatz der Polizei?

Und wenn doch --> dann hat mein Betreuter eine Straftat begangen, wegen unerlaubtem Waffenbesitz, oder?

Habt ihr so etwas oder zumindest ähnliches auch schon einmal gehabt?

Wieso schreibst Du eigentlich als Verhinderungsbetreuerin einen Anfangsbericht?
Michael77 ist offline  
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Alt 07.01.2026, 16:58   #4
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ich würde die Öffnung weder genehmigen, noch ablehnen. Das soll die Staatsanwaltschaft bzw. der Ermittlungsrichter entscheiden.
Polizeirechtlich bzw. StPO und ohnehin: nemo tenetur MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 07.01.2026, 17:05   #5
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Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Was ist jedoch, wenn da keine Waffe drin ist? --> Unnötiger Einsatz der Polizei?
Wird i.d.R. unproblematisch sein, Du meinst wahrscheinlich Kosten, oder?

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Und wenn doch --> dann hat mein Betreuter eine Straftat begangen, wegen unerlaubtem Waffenbesitz, oder?
Kommt drauf an, was da so für Schätzchen zum Vorschein kommen (PTB, sonstwas oder was richtiges...) und, ob Dein Betreuter viell. irgendwelche Berechtigungen (aktuellere, keine russische oder vom Führer) hat, vermutlich ja nicht...

Viele Grüße!
Florian
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Alt 07.01.2026, 17:11   #6
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Wie wärs mit einem Vorderlader?
Mächschen ist offline  
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Alt 07.01.2026, 17:23   #7
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wie wärs mit einem Vorderlader?
Ist ja nur ein kleiner (Metall)Kisten-"Tresor", aber gibt naklar auch kleine Vorderlader. Hauptsache kein Sprengstoff
Florian ist offline  
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Alt 07.01.2026, 21:14   #8
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
So richtig klar, ist mir nicht, wieso Du die Öffnung des Safes genehmigen sollst. Welcher Aufgabenbereich berechtigt Dich, das zu genehmigen? "Genehmigung der Öffnung von Safes"? Was passiert denn, wenn Du die Genehmigung verweigerst? Sind wir als Betreuer ein Hilfsorgan der Ermittlungsbehörden? Sicherlich nicht.


Ich würde die Öffnung weder genehmigen, noch ablehnen. Das soll die Staatsanwaltschaft bzw. der Ermittlungsrichter entscheiden. Ich vermute, man möchte sich den Beschluss des Ermittlungsrichtes sparen.


Dass der Safe in Deinem Beisein geöffnet werden soll, halte ich für nachvollziehbar. Den Rest sehe ich kritisch.
Also die Beamten wollen natürlich wissen, was drin ist. Wenn ich zustimme, dass der geöffnet wird, dann ist doch für alle Beteiligten klar, was drin ist. Wo liegt da das Problem? Eine Genehmigung als solche, also bei Gericht beantragen, sollte ich nicht, nur Klarheit schaffen und deswegen war die Aussage bei Gericht, ich könne das veranlassen, und soll den Inhalt so dann im Vermögensverzeichnis aufnehmen, sofern dafür relevant.
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1aFussel ist offline  
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Alt 07.01.2026, 21:16   #9
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Wieso schreibst Du eigentlich als Verhinderungsbetreuerin einen Anfangsbericht?
Das soll ich bei beiden Verhinderungsbetreuungen, die ich übernommen habe. Wahrscheinlich, weil der eigentliche Betreuer keine Jahresberichte abgegeben hat und sie so einen neuen Stand haben möchten?

Hab das nicht hinterfragt, weil alles an den beiden Fällen nicht so ganz koscher ist, aber nur wegen dem, was eben nicht getan wurde.
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1aFussel ist offline  
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Alt 07.01.2026, 21:21   #10
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Wird i.d.R. unproblematisch sein, Du meinst wahrscheinlich Kosten, oder?

Kommt drauf an, was da so für Schätzchen zum Vorschein kommen (PTB, sonstwas oder was richtiges...) und, ob Dein Betreuter viell. irgendwelche Berechtigungen (aktuellere, keine russische oder vom Führer) hat, vermutlich ja nicht...

Viele Grüße!
Florian
Es wurde eine PTB-Waffe nebst allerlei zugehöriger "Munition" gefunden. Das war das metallische Geklimmpere, weil die Waffe selber war sorgfältig in Handtücher eingewickelt.

Also alles nicht ganz so schlimm, zum Glück

Nun werd ich abklären, was damit passieren wird und dann ist hoffentlich wieder alles friedvoll


Danke für eure Antworten!
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