Dies ist ein Beitrag zum Thema Schusswaffe gefunden im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
am Sonntag hat mein Betreuter (ich bin hier Verhinderungsbetreuerin) gemeint, er müsse dem Pflegeheimpersonal bekannt geben, dass er ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 128
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Hallo allerseits,
am Sonntag hat mein Betreuter (ich bin hier Verhinderungsbetreuerin) gemeint, er müsse dem Pflegeheimpersonal bekannt geben, dass er in einem Safe eine Schusswaffe habe. "Die Pistole habe ich bei den Russen erworben"... So hat er sich auch den herbeigeeilten Beamten der Polizei gegenüber geäußert. Der Safe wurde natürlich erst einmal gesichert und ins nahe liegende Revier transportiert. Gestern erhielt ich den Anruf vom Revier und mir wurde jetzt aufgetragen, die Öffnung des Safe (wobei es eher eine etwas größere (als A4) Metallkiste mit Schloss ist - natürlich ohne vorhandenem Schlüssel) zu genehmigen. Mein Betreuter ist soweit geistig fit, trotz ü80, jedoch nur noch im Pflegebett anzutreffen. Ich vermute daher, ich habe diese Erinnerung an das "gute Stück", durch meine Befragung zum Anfangsbericht geweckt. Habe bereits mit der Rechtspflege das Dilemma besprochen, aber was ratet ihr mir noch, worauf ich achten muss? Die Öffnung wird demnächst in meinem Beisein erfolgen, denn der Inhalt soll logischerweise ins Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Ich hoffe, dass da keine solche Waffe drin ist, es klang eher wie ein paar Kleinigkeiten, wie Schlüsselringe o. ä. (kleines Metall an große Metallwand), aber man weiß ja nie. Was ist jedoch, wenn da keine Waffe drin ist? --> Unnötiger Einsatz der Polizei? Und wenn doch --> dann hat mein Betreuter eine Straftat begangen, wegen unerlaubtem Waffenbesitz, oder? Habt ihr so etwas oder zumindest ähnliches auch schon einmal gehabt?
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Nicht die Arbeit macht den Beruf schwer, sondern die Haltung macht ihn wertvoll. |
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#2 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,226
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Zitat:
So richtig klar, ist mir nicht, wieso Du die Öffnung des Safes genehmigen sollst. Welcher Aufgabenbereich berechtigt Dich, das zu genehmigen? "Genehmigung der Öffnung von Safes"? Was passiert denn, wenn Du die Genehmigung verweigerst? Sind wir als Betreuer ein Hilfsorgan der Ermittlungsbehörden? Sicherlich nicht. Ich würde die Öffnung weder genehmigen, noch ablehnen. Das soll die Staatsanwaltschaft bzw. der Ermittlungsrichter entscheiden. Ich vermute, man möchte sich den Beschluss des Ermittlungsrichtes sparen. Dass der Safe in Deinem Beisein geöffnet werden soll, halte ich für nachvollziehbar. Den Rest sehe ich kritisch. |
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#3 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,226
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Zitat:
Wieso schreibst Du eigentlich als Verhinderungsbetreuerin einen Anfangsbericht? |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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#5 | ||
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat:
und, ob Dein Betreuter viell. irgendwelche Berechtigungen (aktuellere, keine russische oder vom Führer) hat, vermutlich ja nicht...Viele Grüße! Florian |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Wie wärs mit einem Vorderlader?
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 128
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Zitat:
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 128
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Zitat:
Hab das nicht hinterfragt, weil alles an den beiden Fällen nicht so ganz koscher ist, aber nur wegen dem, was eben nicht getan wurde.
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#10 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 128
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Zitat:
Also alles nicht ganz so schlimm, zum Glück Nun werd ich abklären, was damit passieren wird und dann ist hoffentlich wieder alles friedvoll Danke für eure Antworten!
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