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Anzeige vom Betreuten wegen Unterlassung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anzeige vom Betreuten wegen Unterlassung im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen ich habe eine Anzeige von einem Betreuten bekommen wegen Unterlassung und jetzt kommt es Strafvereitelung im Amt! Der ...


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Alt 24.01.2026, 15:13   #1
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Beiträge: 4
Standard Anzeige vom Betreuten wegen Unterlassung

Hallo zusammen ich habe eine Anzeige von einem Betreuten bekommen wegen Unterlassung und jetzt kommt es Strafvereitelung im Amt! Der Betreute hat sich nachweislich der Betreuung entzogen in dem er nie Erreichbar war sich nicht gemeldet hat und bei meinen Besuchen nie angetroffen wurde. Nachdem ich ihm nun einen Brief des JC habe zukommen lassen mit der höflichen Bitte den Termin wahrzunehmen schickt er mir eine Mail mit wüssten Beschimpfungen und ob ich zu naiv wäre das er dafür eine Betreuung braucht an so einem rechtlich irrrelevanten und nichtssagenden Termin erinnert zu werden. Danach kamen nur noch Vorwürfe an mich das ich ja viel Geld an ihm verdiene würde und mich um seine Baustellen (hat mir nie mitgeteilt) um welche es geht, trotz Aufforderung von mir. Habe dann einen Betreuerwechsel wegen "Unbetreubarkeit" beantragt beim Betreuungsgericht. Als dank hat er nun eine Anzeige wegen Unterlassung etc. eingereicht. Was ist hier denn zu befürchten. Danke für eure Unterstützung.
fredkoelle ist offline  
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Alt 24.01.2026, 15:39   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Zu befürchten hast Du nichts, wenn Du Deine Versuche den Betreuten zu kontaktieren gut dokumentiert hast. Sein Geschimpfe und letztlich auch die Beschwerden und Stafanzeigen sind nichts andere, als die eigenen Unzulänglichkeiten anderen (in dem Fall Dir) in die Schuhe zu schieben.


Du hast das dem Betreuungsgericht ja schon mitgeteilt und um einen Betreuerwechsel gebeten. Von daher sind die Informationen schon mal da, wo sie hingehören.


Ich hätte vielleicht keinen Betreuerwechsel beantragt, sondern eine Prüfung, ob die Betreuung nicht besser aufgehoben werden kann. Wer so viel Energie aufbringen kann, um andere für sich strampeln zu lassen, benötigt nur die halbe Energie, um die eigenen Probleme selber zu lösen. Wozu dann rechtliche Betreuung?)
Für solche Betreute sollten bestenfalls Betreuer mit extrem langem Teleskoparm betraut werden, die derartige Betreute an demselben auf Distanz zappeln lassen können.


Ansonsten kommt es immer wieder vor, dass irgendjemand eine Anzeige gegen rechtliche BetreuerInnen stellt. Insbesondere, wenn die BetreuerInnen ihre Aufgaben ersnt nehmen. Der Job prädestiniert Dich für den Platz zwischen allen Stühlen. Bei der ersten Anzeige schwitzt man noch. Bei dem ersten Gerichtsverfahren auch, aber dann läßt so etwas einen ziemlich kalt, wenn man ordetnlich gearbeitet hat. Im Gegenteil: Man kann sich evtl. sogar auf die justiziablen Blamagen der Gegner freuen, falls dann doch mal was angenommen wird.


Mach Dir also keine großen Sorgen und nimm für so etwas eine anwaltliche Vertretung (Berufsrechtsschutz ist echt geil für so etwas). Meine Anwältin hat mal so schön gesagt: "Wenn da was kommt, dann gib es mir. Ich bin Dein Papierkorb für so einen Stress".


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.01.2026, 15:52   #3
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Danke Imre für deine Antwort und die tröstenden Worte.
Das Betreuungsgericht hatte von sich aus selber schon die Betreuungsbehörde eingeschaltet bezüglich Prüfunng der Aufhebung der Betreuung. Weiterhin hatte ich schon vor der Anzeige die Betreuungsbehörde um Unterstützung in diesem Fall gebeten und den Mailverkehr an die Behörde weitergeleitet. Kommentar der Betreuungsbehörde was für ein Vollpfo.......
Die Polizei habe ich nur in Kenntnis gesetzt das ein Betreuerwechsel beantragt worden ist und ich mit dem Betreuten vor der Anzeige einen Termin bei ihm vor Ort vereinbart hatte. Kommentar der Polizei sehr interessant das hat der Betreute uns nicht mitgeteilt.
fredkoelle ist offline  
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Alt 24.01.2026, 16:03   #4
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Registriert seit: 13.01.2021
Beiträge: 4
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Was ich noch vergessen habe in meinem Anfangsbericht hatte ich das Gericht schon darauf hingewiesen, da der Betreute sehr schlecht zu erreichen ist und ein kleiner Besserwisser.
fredkoelle ist offline  
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Alt 24.01.2026, 18:35   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,422
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Du merkst:
Wer schreibt, der bleibt.




Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.01.2026, 02:12   #6
Routinier
 
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Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,165
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Imre hat ja schon alles gesagt. Meines Erachtens muss die BB abr über die Strafanzeige informiert werden.
Michael77 ist offline  
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Alt 25.01.2026, 08:49   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Erstens: es gibt keinen Straftatbestand der „Unterlassung“. Man kann die eine oder andere Straftat durch Unterlassen begehen, wenn man hätte handeln müssen: zB unterlassene Hilfeleistung. Dafür hätte der Betreute sich aber in einer lebensbedrohlichen Notlage befinden müssen (§ 323c StGB). Sowas wie keine Zigaretten zu Hause ist keine.

Zweitens: Strafvereitelung im Amt kann ein Betreuer schon deshalb nicht begehen, weil der Betreuer kein Amtsträger im strafrechtlichen Sinne ist. Deshalb gelten alle Bestimmungen über Straftaten von Amtsträgern nicht (§§ 258a, 331 ff StGB). Siehe zB OLG München vom 23.07.2009, AZ: 5 St RR 134/09 und BGH vom 19.06.2013 - XII ZB 357/11

Und korrekt: die erfolgte Anzeige ist der Stammbehörde mitzuteilen, § 25 Abs. 1 BtOG - natürlich mit dem Hinweis, dass diese hanebüchen ist. Und hinterher natürlich auch, wenn das Verfahren wieder eingestellt wurde.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (25.01.2026 um 11:34 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 25.01.2026, 09:33   #8
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Beiträge: 4
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Danke für eure Unterstützung. Die BB und das Betreuungsgericht hatte ich direkt nach Kenntnisnahme der Anzeige informiert.
Und nochmals Danke an euch alle für eure Unterstüzung und für das Forum hier.
fredkoelle ist offline  
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Alt 26.01.2026, 17:44   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 50
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An Fred: Ich wünsche dir richtig gute Nerven und hoffe, dass Imre Recht hat, mit dem: Irgendwann "erschreckt" man sich weniger in Anbetracht der (leider) erworbenen Routine mit so was....
Jungbrunhilde ist offline  
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