Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unsinnige Haftstrafe - was könnte man tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unsinnige Haftstrafe - was könnte man tun? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, eine ehemalige Drogensüchtige hat sich jetzt auch mit meiner Unterstützung gut aufgestellt. eigene Wohnung, Substitution, ist Pflegefall .... Vorher ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Strafsachen und Bußgelder

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 14.09.2026, 11:40   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
Standard Unsinnige Haftstrafe - was könnte man tun?

Moin,


eine ehemalige Drogensüchtige hat sich jetzt auch mit meiner Unterstützung gut aufgestellt. eigene Wohnung, Substitution, ist Pflegefall ....


Vorher obdachlos und das übliche.
- sie stand unter Bewährung
- obdachlos, Schreiben der StA hat sie nicht bekommen (sagt sie)
- Auflage war wohl auch ihren Aufenthaltsort anzugeben
- hat sie deswegen nicht gemacht (die Therapie jedoch schon)
- ich hatte versucht mir das mal anzuschauen, wurde von der StA aber mehr oder weniger ignoriert (Akteneinsicht)
- Aktenzeichen ist aus 2015
- irgendwie kommt mir Verjährung in den Sinn ....
- Nun Strafaussetzung widerrufen und Ladung zum Haftantritt für ca. 185 Tage auf eine Pflegestation


Natürlich könnte es jederzeit zu einem Rückfall und dann auch Straffälligkeit kommen. Wobei sie selbst sagt, dass rein gesundheitlich nicht mehr viel drin ist, sie weiß das dann der Tod an die Tür klopft .... also guter Dinge ist, es nicht drauf ankommen zu lassen.


Ich bin überrascht über die Verbissenheit des RPf, der scheinbar hier die harte Keule schwingen will. Tatvorwurf: 2 (!) Diebstähle aus 2014.


Ich frage mich da als normaler Bürger, Steuerzahler was der Käse soll? Da 185 Tage Haft wesentlich mehr kosten, als alle anderen Entscheidungen. Geht sowas nicht z.B. als Hausarrest (Fußfessel)? Oder unter Berücksichtigung der derzeitigen gesundheitlichen nicht mehr veränderbaren Lage einfach "einstellen"?


Strafverteidiger ist nicht drin, da es ja eine alte Sache ist.


Kann man da noch irgendwas machen? Wird das Sozialamt die Wohnung für diesen Zeitraum weiter zahlen?
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2026, 11:46   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
Standard

Ein halbes Jahr müsste gerade noch so über den SHT gehen. Vor allem, da ja sonst danach auch eine aufwendige neue Wohnungssuche nötig ist (und auch Einlagerungskosten dagegen stehen). Und denken wir auch an vorzeitige Entlassung wegen guter Führung. Außerdem sollte die Haftfähigkeit überprüft werden; gibts aussagekräftige Atteste?

Ansonsten sollte beim zuständigen Landgericht - Gnadenstelle - ein Gnadenantrag nach der Gnadenordnung NRW gestellt werden. Dabei sollten alle Aspekte ausführlich beschrieben werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2026, 11:59   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ein halbes Jahr müsste gerade noch so über den SHT gehen. Vor allem, da ja sonst danach auch eine aufwendige neue Wohnungssuche nötig ist (und auch Einlagerungskosten dagegen stehen). Und denken wir auch an vorzeitige Entlassung wegen guter Führung. Außerdem sollte die Haftfähigkeit überprüft werden; gibts aussagekräftige Atteste?
Sie hat mehrmals eine Verlängerung zur Haftverschonung bekommen. Ärztlich untersucht. Der RPf war jedoch so verbissen, dass er Haftanstalten angefragt hat, denen die Gesundheitsdaten der Betreuten übermittelt hat, um eine Haftanstalt zu finden die sagt "nehmen wir, kein Problem". COPD, Sauerstoffgerät, körperlich Rollator ....


OK, wenn die Wohnung erstmal nicht weg wäre, ist das schonmal ein Gewinn .... Danke für den Tipp, hoffe das SA sieht es ebenso ....


Aber verstehen kann ich die Justiz nicht so ganz. Wobei wir Betreuer haben ja auch mit RPf zu tun .... da verstehe ich sovieles auch nicht .... :-)


150 € (bei Pflege bestimmt das doppelte) kostet ein Hafttag ca.! Also sind wir bei 27.750 € bzw. 55.500 € plus weitergezahlter Wohnung. Würden sie der Betreuten 1000 € Strafe zu 50 € im Monat aufbrummen, würde sie es bestimmt (mit meiner Unterstützung) bezahlen ....


Klar Haftstrafen sollen sein. Aber sie sollten auch einen Sinn haben. Den sehe ich hier bei 2 Diebstählen 11 Jahre später nicht mehr ....
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2026, 22:02   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,718
Standard

Es wäre zu prüfen, ob zwischenzeitlich Vollstreckungsverjährung eingetreten ist.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2026, 12:27   #5
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,347
Standard

Moin,

vielleicht doch zur Rechtssicherheit die Beiordnung eines RA beantragen?

In etwa: Auf Grund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und weil die Betroffene sich selbst nicht verteidigen kann, ist es geboten einen RA beizuordnen.

Hier in Niedersachen berufe ich mich gern auf das Urteil vom LG Aurich vom 12.01.2022 mit AZ: 12 Qs 5/22. Sobald der Aufgabenkreis Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten eingerichtet ist, sieht man die Notwendigkeit einer Beiordnung.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2026, 14:07   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 71
Standard

Ja, ich würde auch vorschlagen einen Pflichtverteidiger zu beantragen. Schau mal hier.

strafvollstreckung pflichtverteidiger site:www.burhoff.de

Pflichti I: Bestellung in der Strafvollstreckung, oder: War die vollstreckungsrechtliche Lage schwierig?
borisbaumgaertner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2026, 10:26   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
Standard

Vielen Dank für eure Formulierungshilfen.


Habe nun einen Einwand an der Oberstaatsanwalt geschrieben. Haftantritt ist schon der 01.10. bekommt man den noch verschoben per eA?
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2026, 11:13   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
Standard

Für den Pflichtverteidiger bei Betreuungen gibts jede Menge Rechtsprechung: https://www.lexikon-betreuungsrecht....egen_Betreuung

Aber wenn ich es recht verstanden habe, ist das Strafurteil doch schon lange rechtskräftig und es geht jetzt um den Strafvollzug?

Ist mein Hinweis auf den Gnadenantrag überlesen worden? Siehe dazu auch hier: Gnadenantrag & Gnadengesuch – Informationen zum Gnadenverfahren
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2026, 10:30   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Für den Pflichtverteidiger bei Betreuungen gibts jede Menge Rechtsprechung: https://www.lexikon-betreuungsrecht....egen_Betreuung
Sehr schön.
"Ihre" Pf.-V. hatte keine Lust, Vollstreckungssachen macht sie nicht. Scheint tatsächlich schwierig zu sein, jemanden zu finden ....


Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Aber wenn ich es recht verstanden habe, ist das Strafurteil doch schon lange rechtskräftig und es geht jetzt um den Strafvollzug?
Jep, steht alles im ersten Post .... ist wohl überlesen worden ....


Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ist mein Hinweis auf den Gnadenantrag überlesen worden? Siehe dazu auch hier: Gnadenantrag & Gnadengesuch – Informationen zum Gnadenverfahren
Nö, hat B. ja sogar selbst gemacht, ist aber scheinbar noch nichts zurück gekommen.
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40