Dies ist ein Beitrag zum Thema alles im pc oder noch Handakten? im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
ch bin nicht der Technikfreak und komme so am besten klar. Nein, ich kann nicht jederzeit auf alles zugreifen. ...
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#21 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() ![]() Eigentlich gehörte es zu den Standards, dass BB`s sich 6 Wochen Urlaub im Jahr einplanen- auch wenn sie dann nur zu Hause rumsitzen und mal gar nichts tun. Der Erhalt der eigenen Arbeitskraft sollte selbstverständlich sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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#22 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
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Jeder sollte wissen, was fürn ihn am besten ist. Ich steh einfach auf diesen Technik Firlefanz
![]() Außerdem macht es mir nichts aus, im Notfall erreichbar zu sein.. Und eben dann auf alles zugreifen zu können. Ich sage ja vorher allen Betreuten Bescheid, dass ich im Urlaub bin und habe einen entsprechenden AB auf dem Festnetz. Gibt auch Menschen, die eben Urlaub machen wollen im ursprünglichen Sinne, also null erreichbar sein wollen und da einen klaren Strich ziehen- ist auch ok. Aber dann normalerweise auch keine Vergütung. Sollte es sich bei uns im Kreis mal anbahnen, man bekommt im Urlaub generell keine Vergütung, ob man erreichbar ist oder nicht, werde ich einen Teufel tun, Laptop mitzuschleppen und auf Internetzugang am Urlaubsort zu achten... ist ja klar |
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#23 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
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Moin Lufu
Wow! Dein Wort in Teufels Ohr! Verbreite das bloß nicht so weit, denn es könnte Dich treffen. Früher wurde die Vergütung danach berechnet, was man tatsächlich geleistet und im Tätigkeitsnachweis belegt hat. Da war es logisch, dass man im Urlaub weg war und entsprechend nichts berechnet hat. Seit 2005 wird aber Pauschal abgerechnet. Das bedeutet, egal ob es was zu tun gab (Glück gehabt) oder Du Dir die Füße wundgerannt hast - immer die selbe Vergütung. Und da ist Dein urlaub auch schon mit eingerechnet. Also erzähle nicht so laut herum, dass es Dich nicht stören würde (trotz Deiner pauschalen Vergütung) für die Urlaubszeiten nichts bekommen zu wollen. Dann hast Du da etwas grundlegendes ebenso grundlegend nicht verstanden. Unabhängig davon: Wenn mich ein Kollege im Urlaub ertritt (oder ich ihn), dann wird untereinander nach Tätigkeit abgerechnet und das Gericht nicht mit irgendwelchen Vergütungsanträgen von Ersatzbetreuern behelligt. Das ist für meinen Kollegen und mich der geringste Arbeitsaufwand und die Rechtspfleger finden die vorgehensweise ebenfalls höchst entspannend. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#24 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
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Mich stört es im NOTFALL nicht - bzw. dass ich im NOTFALL erreichbar bin. Alles was mal 1-2 Wochen warten kann, bearbeite ich nicht. Genau so wird es auch den Betreuten kommuniziert und das ist kein Problem. Zitat:
![]() Geändert von lufu321 (24.06.2016 um 13:45 Uhr) |
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#25 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Kann man gut hier nachlesen: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon
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#26 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
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Zitat:
Finde es gut, dass hier so emfindlich darauf reagiert wird, das gibt mir mehr Sicherheit im Umgang mit diesem Thema, sollte es doch einmal so weit kommen. Aber ich glaube, wir schweifen hier weit vom Thema ab? Zurück zu "PC oder Handakte"...? |
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#27 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.03.2016
Beiträge: 10
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Hallo,
ich fange gerade erst an. Meine drei ehrenamtlichen Betreuungen bekäme man sicher noch mit Stift und Papier hin. Da ich von zu Hause aus arbeite bin ich jedoch gewungen so platzsparend wie möglich zu arbeiten. Ich habe mein System wie folgt eingerichtet. Ich habe einen kleinen Hänger mit einer Handakte. Da kommt die Urkunde und die Originale, die ich wirklich brauche rein. Wenn ich die Vermögenssorge habe, dann auch die Originalbelege, die an das Gericht gehen. Sonst habe ich BDB at Work, weil es für Ehrenamtler kostenlos ist. Alle Unterlagen des Betreuten scanne ich ein und lege sie in meinem Dateisystem ab. Im Moment mache ich das noch mit ner Handy-App. Sobald das Gericht gezahlt hat, kommt ein Dokumentenscanner her. Damit krieg ich derzeit Alles archiviert. Als Backup nutze ich einen deutschen Cloudanbieter. Und wöchentlich die Sicherung des Komplettsystems auf einer externen Festplatte. Damit sollte ich safe sein. Wenn ich mich voll selbständig mache, ersetze ich den cloud Speicher durch ein NAS auf dem dann auch BDB at Work läuft. Dann vertüddel ich auch den Rechner mit dem Telefonnetz, dass ich direkt aus der Software telefonieren und faxen kann. Was ich nicht mache, ist meine Unterschrift digitalisieren. Das kann ganz übel in die Hose gehen. Also ausdrucken unterschreiben, einscannen. Oder ohne eigenhändige Unterschrift los. Das geht nach dem Erstkontakt, je nach dem was es ist, auch gut. Briefe frankiere ich online. Mein System ist ein Apple mit einer Parallels Installation für BDB at work und Starmoney. Das ganze ist durch Kaspersky abgesichert, von daher lehne ich mich erstmal zurück... Ich überlege ob ich mir nicht Office 365 gönne, hat da jemand Ahnung, ob das mit BDB vernünftig funktioniert? Liebe Grüße Lawfox |
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#28 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Vergütungsfragen sind zudem keine Richterentscheidungen, da hat einer mit "Anglerabitur" berichtet. Anders wäre es wenn jemand in seiner Urlaubszeit sich grundsätzlich einen Vertreter bestellen lässt vom Gericht. Dann endet natürlich sein Vergütungsanspruch und der des Kollegen setzt ein. Das Ganze solange bis der Urlaub endet. Damit enteht für den Vertretungskollegen ein Vergütungsanspruch auf den man auch verzichten kann im Rahmen einer gegenseitigen Regelung. Diese gilt es dann nur noch dem Rechtspfleger (der ist für Vergütung zuständig) mitzuteilen. Der folgende Hinweis ist durchaus ernst zu nehmen und nicht frei interpretierbar: Zitat:
Zitat:
Vermögenden Betreuten z.B. erkläre ich sicherheitshalber das Vergütungssystem ganz sicher auch noch mal selbst. Sie müssen schliesslich zahlen und über ihre Verpflichtung aufgeklärt sein.
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#29 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.06.2015
Ort: Bergischen Land
Beiträge: 19
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Ich gebe es zu ja ich gehöre auch zur Liga der computer Freaks
![]() ![]() Digitales Büro , super alles einscannen und dann ratsche putsche weg. Bis auf Dokumente die im original erhalten bleiben müssen. So ist jeder anders, aber eins wundert mich hier im Forum ja, von B21 ist hier nie die Rede nur von den anderen zwei Programmen. Warum ? Verstehe ich nicht 😇 wer weiß Rat? ![]()
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Grüße aus dem Oberbergischen Geli Humor ist der Knopf der verhindert, das uns der Kragen platzt |
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#30 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Vielleicht weil es relativ preisintensiv ist?
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