Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis in bdb im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich würde gerne wissen, ob ihr die Vermögensverzeichnisse in bdb erstellt und ob mir jemand Tipps dazu geben kann, ...
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#1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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Hallo
Ich würde gerne wissen, ob ihr die Vermögensverzeichnisse in bdb erstellt und ob mir jemand Tipps dazu geben kann, was ich beachten muss. Ich habe die Rückkaufwerte der Versicherungen mit eingetragen, die erscheinen aber nicht. ich hatte hier gelesen,dass man erst die Konten anlegen soll, bevor das Verzeichnis erstellt wird. Bisher habe ich es immer manuell gemacht und fühle mich etwas überfordert damit. Eine Bekannte von mir hatte mir davon abgeraten, es in bdb zu machen, da sie bei der Rechnungslegung wohl Probleme hatte deswegen. Über ein paar hilfreiche Auskünfte würde ich mich sehr freuen. Vlg |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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Also ich lege vorher die Konten an (Girokonten, Rückkaufswerte, offene Forderungen, Verbindlichkeiten) und erstelle dann das VZ.
Wenn die Werte nicht erscheinen, kann es manchmal sein, dass die Werte per falschem Datum eingetragen sind. Das passiert manchmal. Dann einfach das Ganz sich mal per heute anschauen und dann das Datum auf das Stichtagsdatum abändern. Man kann dann Gegenbuchungen tätigen (z.B. bei Tilgung einer Verbindlichkeit). Probleme bei der Rechnungslegung hatte ich noch nie. Das funktioniert alles tadellos. Gerade dafür hat man doch die Software. |
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#3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo Michele,
ich erstelle meine Vermögensverzeichnisse auch mit BDB at Work Zitat:
Es kam bei mir auch schon vor, dass bestimmte Werte später in der Rechnungslegung nicht mit denen im Vermögensverzeichnis übereinstimmen. Ein Girokonto mit Guthaben sollte man lieber vorher in der Kontenverwaltung erstellen, so dass es dann automatisch ins VV übernommen wird. Wenn man das Guthaben ins VV einträgt und dann das Konto nochmal mit dem Guthaben erstellt, hat man das Guthaben doppelt. Bei Schulden kann das auch passieren, deshalb sollte man sich dafür auch in der Kontenverwaltung vorher Verbindlichkeitskonten anlegen. Es gibt ja verschiedene Software und Wege VV, RL und die anderen Dinge zu erledigen. Aber es ist auf jeden Fall sinnvoll VV und RL mit der selben Methode oder Software zu machen, weil sie nahtlos aneinander anschliessen und übereinstimmen müssen. Bei BDB at Work geht das ja auch gar nicht anders, zumindest geht die RL nicht ohne VV. Ich würde aber anregen, dies in "Technik und Arbeitssoftware" verschieben. Gruesse |
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#4 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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![]() Zitat:
![]() Buchst Du Tilgungen sofort ein, so dass sie in der RL dann nicht als offene Forderungen erscheinen? |
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#5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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#6 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,376
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![]() Zitat:
Ist schon verschoben. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo Michele,
Zitat:
Bei Rückkaufwerten von Versicherungen bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt Ich habe überwiegend arme Schweine und Hochverschuldete. ![]() Tilgungen trage ich im Rahmen der RL in die Verbindlichkeitskonten ein; beim VV weiss man ja noch nicht, ob und wieviel tatsächlich getilgt wird. Das kann man in der Kontenverwaltung relativ komfortabel vom Girokonto auf ein Verbinlichkeitskonto umbuchen. Beispiel: Buchung der Zahlung einer monatlichen Rate auf dem Girokonto, mit rechter Maustaste auf die Buchung und auf "Gegenbuchung erzeugen" und dann das Verbindlichkeitskonto auswählen. Ich wollte das jetzt nicht so ausführlich werden lassen, aber ich habe das heute einige Male gemacht. ![]() Gruesse |
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#8 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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![]() Zitat:
Die Rückkaufswerte trage ich im Konto als "sonstige Guthaben" ein. Tilgungen buche ich nicht ein. Wenn der Betreute einen Ratenkredit hat, gibt es ja sowohl einen Zins- als auch einen Tilgungsanteil. Das hatte ich bisher noch nicht. |
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#9 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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![]() Zitat:
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#10 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
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Gut, danke. Ich schaue mal nach diesen Sonstigen Guthaben.
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