Dies ist ein Beitrag zum Thema @work: Mitteilung an die Betreuungsbehörde im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
An die @work-Nutzer:
es steht ja bald die MItteilung an die Betreuungsbehörde an. Ich habe das mal in @work getestet.
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#1 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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An die @work-Nutzer:
es steht ja bald die MItteilung an die Betreuungsbehörde an. Ich habe das mal in @work getestet. Ich habe dazu mehrere Fragen: 1. Gebt ihr als Stichtag den 31.12.2018 an? 2. Wenn jemand gestorben ist und ich den Fall ausgliedere, dann erscheint weder der Fall, noch die Vergütung in dem Schreiben. Wie geht ihr damit um? VG |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,376
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Moin moin
Ganz einfach: In dem Punkt ignoriere ich atwork. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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Hallo Imre,
das verstehe ich nicht so ganz. Stand per 31.12. ist doch richtig? Und manuell ist das doch mehr Arbeit? VG Michael |
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#4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
In dem Bericht tauchen doch gar keine Namen auf? Sondern nur Fallzahln, Ab- und Zugänge im Jahr und der Gesamtverdienst, auf jeden Fall bei mir.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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#5 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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![]() Zitat:
wenn du ganz am Anfang stehst und noch nicht so viele Vergütungen erhalten hast, kannst Du das ganz einfach testen. Ausgegliederte Fälle tauchen auch nicht mehr unter Büro-> Abrechnungen auf. Finde ich eher schlecht. |
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#6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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![]() Zitat:
Da eignet sich eher die Archivierung, dann werden auch alle Daten bei Statistiken berücksichtigt.
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 187
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Simplify your Live
Einmal ein Textdokument "BERICHT nach §10 Abs.1 VBVG" erstellen: Code:
in Folge erteile ich gemäß § 10 Abs. 1 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) Auskunft über die von mir zum 31.12.20xx geführten Betreuungen. Anzahl der Betreuungen mit Aufenthalt der betreuten Person in eigener Wohnung: [zählen und eintragen] in einem Heim: [zählen und eintragen] Der durch Betreuung erzielte Umsatz betrug im gesamten Jahr 20xx [Umsatz aus BWA des Steuerbüros vom Jahresende eintragen] Euro. Ich versichere hiermit die Richtigkeit meiner Angaben. |
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#8 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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![]() Zitat:
Danke, aber die Vorlage gibt es schon. |
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