Dies ist ein Beitrag zum Thema Achtung-Vorsicht- Uffbasse im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hi Michaela,
lies mal den Link in #5, da wird die Grundlage erklärt....
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#11 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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Hi Michaela,
lies mal den Link in #5, da wird die Grundlage erklärt.
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#12 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 589
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Meine Weichware läuft schön kommodig vor sich hin.
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#13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Gerade gibt "LOG...at Arbeit" den "Fehler" und das neue Update bekannt. Danke Horst Deinert für das Mitwirken daran!
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#14 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,075
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Mal ne Verständnisfrage:
Muss ich den jetzt bei "Optionen VBVG 2019" Den Haken bei "§ 12 - Übergang vom alten zum neuen Recht am ende des laufenden Betreuungsmonats" setzen oder nicht!?
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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#15 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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nein
Nicht wenn du nach der These abrechnen willst das der Gesetzgeber da eigentlich den Abrechnungsmonat gemeint hat als er Betreuungsmonat ins Gesetz schrieb.
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#16 | |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 11
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![]() Zitat:
Noch ist etwas Zeit, bis Vergütungsanträge mit der Abrechnungsoption "Kalenderquartal" gestellt werden können. Diese Option mag selten sein, bestimmt sind aber einige langjährig tätige Berufsbetreuer von ihrer Anwendung betroffen. Wer im Vertrauen auf die Professionalität von LOGO Datensysteme (dies betrifft alle Versionen von "at work" bis V6.2010.2010 aber auch Version 2019.909.2025) einen Vergütungsantrag bei Anwendung dieser erlaubten und vom System unterstützten Option stellt, erzeugt, ohne dabei irgendeinen Hinweis auf einen Fehlablauf zu erhalten, einen inhaltlich falschen Vergütungsantrag. Ob dieser dann zur Vergütung kommt, ist schwer einschätzbar. Folgt man der vom Kundendienst empfohlenen Aufnahme einer "fiktiven Betreuungsübernahme zum 30.06.2019", so stimmt zumindest der Vergütungsbetrag. Preis für dieses Erfolgsergebnis ist eine verfälschte Datenbasis, die u. U. unabsehbare Folgen haben kann. Legt man Wert auf eine korrekte Darstellung der vergütungsrelevanten Angaben, so bleibt nur die manuelle Nachbearbeitung des maschinell erzeugten Vergütungsantrags und dies von nun an in jedem Quartal, bis zum Abschluss des Betreuungsfalls. Es mag jeder selbst darüber befinden, wie er das Fehlverhalten der Softwarelösung einschätzt. Um aber überhaupt reagieren zu können, muss man erstmal Kenntnis davon haben. Besonders ärgerlich ist, dass mit diesem Fehlverhalten der bisher positive Eindruck von der VBVG_neu-Anpassung entscheidend beeinträchtigt wird. |
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#17 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Ich hatte genau (dasselbe?) Problem wobei dieses ja nicht einmal benannt wurde. Mein Problem war, dass ich völlig ungerade Zahlen als Vergütung "herausbekam", also z.B. 476,32 Euro. Alles Grübeln hat mich nicht weitergebracht also habe ich die Hotline bemüht. Die Erklärung zum Fehler war einfach und lag nicht an der Software sondern am anfänglichen Falsch-Einpflegen des Falls. Es betraf auch nur Uralt Fälle bei mir die entweder übernommen worden waren oder wie gesagt nicht ordentlich ins Programm eingepflegt. Aus welchen Gründen auch immer hatte ich z.B. 2003 einen Fall übernommen aber das genaue Datum dazu nicht im Programm eingetragen, genauso mit dem Beginn anderer Betreuungen (abrechnungsmässig gesehen) Keine Ahnung wie ich die jahrelang nachfolgenden Abrechnungen ordnungsgemäss hingekriegt habe aber immerhin hats geklappt. Das ist also in aller Deutlichkeit ein Bedienungsfehler (bei mir) von mir gewesen. Zitat:
Es bleibt jedem unbenommen alle alten Vergütungsanträge zu löschen und Zurück auf LOS zu gehen, nämlich seinen eigenen damaligen Fehler zu korrigieren und den Erst bzw. Zweiteintrag jetzt richtig vorzunehmen. Die Lösung die die Software jetzt dafür anbietet ist pragmatisch, nämlich: dann nimm halt jetzt als Bezugsrahmen/Beginn der letzten "richtigen" Vergütungsanträge und setze den Beginn halt auf 3 Monate zurück damit damit der Anfangsfehler letztlich "übergetüncht" wird. Das ist alles, damit wird defintiv nix "verfälscht" und auch ein tiefer Zugriff auf vorhandene Datenstrukturen nicht nötig. Die Hotline erklärt einem das sogar so dass ich das verstehe (was ganz ganz selten vorkommt bei Technik) deswegen verärgert mich obige Darstellung dann schon sehr. Dass ich sicherlich kein Fan vom BdB bin kann man hier allenthalben nachlesen aber was nicht stimmt sollte auch nicht aus reiner Antipathie unrichtig dargestellt werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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#18 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 11
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Hallo und vielen Dank für die Mühe. Leider scheint es mir nicht gelungen zu sein, den Fall korrekt darzustellen.
Erstens liegt keine falsche Dateneingabe meinerseits vor, zweitens erfolgte die nun schon langjährig genutzte Option "Kalenderquartal" nicht aus meinem Antrieb und drittens habe ich bemängelt, dass unter Nutzung dieser Option falsche Vergütungsanträge von der Software ohne Hinweis produziert werden. Wie man zur nachträglichen manuellen Bearbeitung von maschinell erzeugten Anträgen steht, muss wohl jeder selbst beurteilen. Selbstverständlich kann man sich auch über die Darstellung ärgern. |
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#19 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wie wäre es dann mal damit das Problem so zu beschreiben dass es verstanden werden kann?
Zitat:
. Zitat:
Z.B. einige Gerichte haben seit Urzeiten festgelegt dass der Monat mit 30 Tagen zu berechnen sei, andere gingen/gehen von 31 Tagen aus. Es gibt noch weitere unterschiedliche Vorgaberegelungen der jeweiligen Gerichte. Eine "Software" kann nicht erraten welche Variante am Gericht AC oder XY bevorzugt wird und kann somit auch keine "Fehlermeldung" erstellen. Wer die/eine Wahl hat, hat leider auch die Qual der Verantwortung für seine Entscheidung zu tragen.
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#20 | |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 11
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![]() Zitat:
Die Festlegung zur Nutzung der Kalenderdaten (und damit der Option "Kalenderquartal") kam vom AG und soweit ich erinnere, im Zusammenhang mit der Festlegung zur beruflichen Weiterführung der bestehenden Betreuungen im Jahr 2006/07. Unabhängig vom Datum Betreuungsbeginn bzw. -übernahme erfolgte seither für die damals bestimmten Klienten die korrekte Ermittlung von kalendarischem Monatsanfang u. -ende als Grenze des Abrechnungsmonats. Damit ist es mit dem Übergang zu VBVG 2019 vorbei und um einen Vergütungsantrag mit den geforderten Grenzen zu erhalten, ist die manuelle Nachbearbeitung notwendig. Ob die Software dies aus der Option "Kalenderquartal" erraten kann, soll nicht diskutiert werden. Den Entwicklern sollte aber klar sein, dass das bisherige Leistungsangebot nicht aufrechterhalten werden kann (von mir aus, auch aus gutem Grund). Eine Information zu dieser Einschränkung ist aber nicht erfolgt, stattdessen die Ausfertigung von falschen Vergütungsanträgen. Dies und nur dies ist der Kritikpunkt, der den insgesamt guten Eindruck, von der Leistung zur Anpassung an die neue gesetzliche Lage, beeinträchtigt. Es liegt in der Natur des Fehlers, dass vermutlich nur sehr wenige Anwender davon betroffen sind. Aber gerade denen sollte mit dem Hinweis geholfen werden. |
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